Klägliches Versagen von Honda

  • #31


    Natürlich hat man nach Ablauf der 2 Jahre keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf kostenlosen Ersatz. Ein Hersteller könnte aber die Gelegenheit nutzen um ein positives Zeichen in Richtung der Kunden zu senden.
    Jetzt sendet man nur das Zeichen, dass man nach 2 Jahren von Honda verlassen ist und man keine Hilfe zu erwarten hat.
    Ich finde das ist kein optimales Zeichen, dazu gibt es zu viele andere Hersteller am Markt. Selbst wenn alle anderen das genauso handhaben würden.
    Die Grenze könnte man ganz einfach ziehen. Ein Teil hat nicht sehr deutlich vor seiner erwarteten Lebensdauer zu verschleißen. Das gilt für Straßenreifen, die nach 1000 km abgefahren sind, für Bremsscheiben (normal etwa 60.000 km + -) die zum Beispiel schon nach 30.000 km Untermaß haben oder eben auch für Bolzen, die eigentlich ein ganzes Motorradleben lang durchhalten sollten.
    Heutzutage kann man schon sehr gut voraussagen wie lange gewisse Teile im Schnitt halten, auf diese Betriebsdauer oder Distanz kann man zum Beispiel noch + - 15% draufrechnen. Alles was da nach unten hin raus fällt, ist kulanzwürdig. Das ist jetzt nur ein einfaches Beispiel, zeigt aber wie man da als Hersteller ran gehen kann.

  • #32

    Ich habe seit heute wohl leider das gleiche Problem an meiner 700er Integra aus 2013.
    Die Symptome sind genau die gleichen. Drei mal auf 15 KM hatte ich das heute.
    Ich habe Sie 2015 bei einem Hondahändler nähe Frankfurt gebraucht gekauft, da in meiner Region keine
    nach meinen Wünschen verfügbar war.
    D.h. ich hätte eine Gebrauchtfahrzeuggarantie von Honda bzw. dem Händler aus Frankfurt?
    Ich wohne in Freiburg und werde dort mal beim Honda Händler nachfragen.
    In seiner Kartei (Kunde) bin ich bereits seit dem letzten Reifenwechsel.
    Gilt die Honda Gebrauchtgarantie (falls man überhaupt Gewährleistung bekommt)
    auch bei Gebrauchtfahrzeugen? Habe sie ja schließlich noch keine 2 Jahre.


    Wenn es das gleiche Problem ist und ich es selbst bezahlen muss, dann gute Nacht.
    Mein Auto steht gerade in der Werkstatt, wegen einer brennenden Motorleuchte
    und da wird schon nach dem Fehler geforscht.
    Ich fahre bald nur noch Fahrrad.


    Mfg Stivi

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 ABS
    2015 - 2045 Raumschiff Enterprise Integra 700

  • #33

    Garantie von Honda kriegst Du dafür jetzt nicht nochmal drauf, aber wann hast Du die denn gekauft? Du hast nach dem Gebrauchtfahrzeugkauf vom Händler ja 1 Jahr Mängelhaftung.
    Da würde ich mich also melden bei dem in Frankfurt.

  • #34

    Das tut mir leid für Stivi. Hoffe, dass eine schnelle und bezahlbare Lösung auffindbar ist. Alles Gute und viel Erfolg!
    Phil

  • #35


    So isses

    immer das Schwarze unten wünsche ich Euch
    ex NC 700S DCT, mit 48000 km Upgrade

  • #36


    Diese Gebrauchtfahrzeuggarantie kann man sich in die Harre schmieren, hast Du dir mal das Kleingedruckte durchgelesen? Da wird nämlich so gut wie alles ausgeschlossen! Hatte ich mal bei einem Fiat, da sagte die Werkstatt: lesen Sie mal die Police genau und dann reden wir noch mal :twisted:

    immer das Schwarze unten wünsche ich Euch
    ex NC 700S DCT, mit 48000 km Upgrade

  • #37

    Hi,


    ich rede nicht von einer GebracuhtfahrzeugGARANTIE, sondern von der gesetzlichen Gewährleistung, also die Mängelhaftung. Wenn dieser Fehler nun schon beim Kauf des Gebrauchtfahrzeugs vorlag, dann muss der Verkäufer nachbessern oder wandeln.
    Soweit ich weiß, liegt auch die Beweislast bei dem Verkäufer.

  • #38


    Nur in den ersten 6 Monaten. Und da er sie 2015 gekauft hat, wird darüber nicht viel zu machen sein.

  • #39

    Trotzdem lohnt es sich dort am ehesten, es mal zu versuchen und anzufragen. Ob der Verkäufer dann innerhalb des ersten GEwährlesitungsjahres wirklich auf den Beweis pocht, dass der Schaden schon beim Verkauf vorlag, dann hat man eben Pech gehabt. ABer in dem Fall müsste man sowieso die Reparatur bezahlen.


    Also schlimmer wird es dadurch nicht mehr.

  • #40

    Man muss zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Die Garantie ist nicht gesetzlich verankert, es ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers. Man hat keinen Anspruch darauf, sie ist nicht selbstverständlich. Aber es gibt heute kaum ein Hersteller, egal welcher Branche, der keine Garantie gibt. Meist min. 2 Jahre. Zudem kann ein Hersteller, einmal die Garantie gegeben, sie hinterher nicht wieder zurücknehmen.


    Dann gibt es da die gesetzliche Gewährleistung. Sie gilt 2 Jahre, nach 6 Monaten jedoch gilt die Beweislastumkehr. Vor der BLU muss der Händler nachweisen, dass ein Mangel erst nach dem Kauf entstand. Nach der BLU muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon seit dem Kauf besteht.


    Aber hier bei diesem Fall ist es eben so, dass mehr als 2 Jahre seit Kauf vergangen sind. Keine Garantie, keine Gewährleistung.


    Wenn sich ein Benutzerfehler wirklich ausschließen lässt, dann fänd ich es angebracht, dass der Hersteller die Reparaturkosten übernimmt.


    Edit: Hab das mit Manfred verwechselt. Stivi hat sie 2015 gebraucht gekauft, da sind die Bestimmungen natürlich anders.

    Ist der Motor kalt, gib ihm sechseinhalb. Schnell ist der Motor warm und Du kannst vollgas fahr'n.

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