Alles anzeigenGenerell sind in der Klasse L alle zwei-, drei- und vierrädrigen Kfz von L1-L7 zusammengefasst. Alle Zweiräder oberhalb 50 ccm (L1e; L1e-B) finden sich in der Kategorie L3e; die 125er in der Klasse L3e-A1.
Kein Problem, das stimmt natürlich!
Ich wollte darauf hinaus, dass sich die Motorrad-Streckensperrungen nur auf einspurige Fahrzeuge beziehen.
Mehrspurige Fahrzeuge, also z.B. Dreiradroller der Klasse L3e-A1/A2 oder L5e sind davon nicht betroffen.