Ich sehe, ehrlich gesagt, keinen Grund die Liste in ihrer vorhandenen Art zu verändern.
Der einzige Grund den ich nachvollziehen könnte, ist, wenn sich ein User vom Forum abmeldet.
Ich sehe, ehrlich gesagt, keinen Grund die Liste in ihrer vorhandenen Art zu verändern.
Der einzige Grund den ich nachvollziehen könnte, ist, wenn sich ein User vom Forum abmeldet.
Beim Fahrwerk würde ich auch eintragen lassen.
Alternativ:
Ich kopiere von den ABEs grundsätzlich die ersten vier Seiten verkleinert
auf eine DIN A4 Seite (das kann jeder Drucker). Auf die Rückseite drucke
ich dann die eine Seite, auf der mein Motorrad gelistet ist.
Damit habe ich für jedes Anbauteil nur ein DIN A4 Blatt dabei.
War noch nie ein Problem.
Die Gesamtbreite änder sich nicht
Schau Dir mal meine Bilder auf den Seiten 1, 2 und 3 dieses Threads an - die müssten deine Fragen beantworten.
Dann oute ich mich halt auch mal:
Ich betreibe seit über 30 Jahren einen Computer-Shop in unserer Kleinstadt.
Wir verkaufen und installieren IT, reparieren Geräte fahren auch zum Kunden raus.
In unserer Stadt und einem Umkreis von ca. 30 km versorgen wir Menschen (die sich
selbst keinen Kopf um IT, Telefon, Mobilfunk, etc. machen wollen) mit Technik,
Zubehör und dem entsprechenden Service.
Heute würde ich mich nicht mehr trauen, mich in dieser Branche selbstständig zu
machen - nach 30 Jahren hilft das erworbene Kunden-Vertrauen allerdings, dass es
funktioniert.
Mir macht mein Beruf viel Spass, weil ich die Abwechslung zwischen dem Kundenkontakt
(in der Beratung, im Verkauf und im Außendienst), der technischen Herausforderung und
dem ständigen Weiterlernen liebe.
Vorsicht!
LS1146 passt vermutlich nicht für die RH23!
Givi schreibt Modell 2016 - 2020
Ich hab die Originalen von Honda incl. Sturzbügel und bin vollauf zufrieden.
Wer Garantie und Gewährleistung nicht auseinanderhalten kann und keine Ahnung von Vertragsrecht hat, mag so denken.
Trotzdem sind solche pauschalen Aussagen maximaler Unsinn.
Ich hatte z.B. noch nie ein Problem mit meinem Hondahändler oder mit Honda selbst.
Im Streitfall ist der Vertragspartner (und das ist nunmal der Händler) der Ansprechpartner. Lenkt er nicht ein, gibt es notfalls Anwälte.
Im Übrigen schrieb Honda, dass der Händler der ERSTE Ansprechpartner für Vertragsprobleme ist und man sich weiterhin an Honda wenden könne, oder?
Für Privatdiskussionen hat das Forum die Möglichkeit der PN!