Ich finde es besteht Hoffnung! ![]()
Beiträge von Ronny.Ste
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Ja, Ihr habt ja recht, bin wieder zu weit gegangen. Sorry.
Cool - Ich mag Menschen, die danach zu solchen Berichtigungen fähig sind!

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Ich kann die Umstellung ebenfalls bestätigen.
Die SAP-Umstellung läuft in mehreren Schritten seit Herbst 2025.
Ich kenne KEIN Unternehmen, in dem die Umstellung auf SAP reibungslos verlief.
Das größte Interesse, dass die Abläufe sich wieder einspielen, hat Louis selbst.
Mit Verschwörungstheorien bzgl. Insolvenz wäre ich vorsichtig, wenn es
reine Vermutungen sind.
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Es ist eine Tabelle. Wenn Du den Text einfügst, ist er wieder nummeriert.
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Und dann werden wir bitte alle wieder schön sachlich!!!
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Gut das wir hier eine Gesetzgebung haben die nicht so zahnlos ist das Straftäter damit wie in Schweden praktisch unbehelligt davonkommen
Wie kommst Du darauf?
Nachdem mir in Schweden lebende Freunde bereits davon erzählt haben,
habe ich eben nochmal gegoogelt und folgendes bestätigt bekommen:
Die Strafverfolgung bei Verkehrsverstößen in Schweden ist sehr streng und konsequent, mit dem Ziel, ein hohes Verkehrssicherheitsniveau zu gewährleisten. Sowohl Einheimische als auch Urlauber müssen mit hohen Bußgeldern und strengen Kontrollen rechnen, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Hier sind die wichtigsten Punkte zur Strenge der Verkehrsüberwachung in Schweden:
Hohe Bußgelder: Verkehrsverstöße werden oft mit hohen Geldstrafen geahndet.Geschwindigkeit: Bereits geringe Überschreitungen sind teuer. 20 km/h zu schnell kosten mindestens 235–250 €. Bei mehr als 50 km/h zu schnell werden mindestens 395 € fällig.Handy am Steuer: Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung kostet ca. 160 €.Gurtmuffel: Nicht angeschnallt zu sein, kostet 160 €.Rotlicht: Verstöße kosten ab ca. 260 €.0,2 Promille-Grenze: Schweden hat eine sehr strenge Promillegrenze von 0,2 ‰.Konsequente Kontrolle: Die Polizei führt häufig Geschwindigkeitskontrollen durch. Es wird viel mit Radarkameras (Blitzer) gearbeitet.Vollstreckung in Deutschland: Bußgelder aus Schweden werden aufgrund der EU-weiten Vollstreckung auch in Deutschland eingetrieben, wenn sie eine bestimmte Höhe erreichen.Führerscheinentzug: Bei wiederholten oder schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen kann der Führerschein auch bei geringeren Verstößen entzogen werden. ADAC +4
Es wird dringend empfohlen, sich strikt an die Tempolimits zu halten, die innerorts oft 50 km/h, außerorts 70-90 km/h und auf Autobahnen 110-120 km/h betragen. Schweden-Ferienhäuser +1
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Genau deshalb ja die Beweismittelsicherung - jetzt hast´s verstanden!
Anfangsverdacht > Beweismittelsicherung > Strafverfahren
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Zu schnell Fahren ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Bußgeldkatalog geahndet wird. Es wird erst ab extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen (meist ab ca. 50–60 km/h drüber oder bei § 315c StGB "Gefährdung des Straßenverkehrs") als Straftat eingestuft, was Geldstrafen, Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann
Bei mehr als 140 km/h bei erlaubten 80, später 170 bis 180 km/h (bei deutlich geringerer erlaubter Geschwindigkeit)
und rücksichtsloser Fahrweise incl. mehrfacher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bewegt sich das
deutlich im Straftatbereich, würde ich sagen.
Daher wurde das Fahzeug als Beweismittel beschlagnahmt - und das völlig zurecht.
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Wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung im Straftat-Bereich ist, die die Beschlagnahme zur Beweissicherung legal. Das Fahrzeug war in dem Fall außerdem Tatmittel nach §74 StGB und kann auf richterliche Anordnung beschlagnahmt werden.
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Wie soll er denn die Gegenprobe machen? Er hat die Erhöhung doch noch gar nicht montiert 🤷🏻♂️.
Ich hab's wohl falsch verstanden - alles gut!