Wer kennt Verkehrsrechtler in Baden-Ortenau

  • #21


    Mit der Meinung, dass es ausgeht, wie das Hornberger Schießen und sich am Ende möglicherweise die Kosten geteilt werden, stehst du sicher nicht alleine da.
    Darum geht es aber gar nicht!



    DAS lese ich ebenfalls als Rechtfertigung für das Verhalten des Autofahrers!


    Nach der Schilderung von Alsacien zieht der Autofahrer absichtlich in seine Linie und fährt ihn aktiv an. Das hast du mit etwas Cholerik und einer konstruierten Vorgeschichte relativiert, in der andere(!) Motorradfahrer möglicherweise(!) zum Aufstauen des Hasses geführt haben, den Alsacien nun abbekommen hat.


    Darauf hingewiesen muss man sicher nicht so zum Angriff übergehen und dem Angefahrenen gleich noch provozierendes Verhalten unterstellen.
    Und selbst wenn: Wer sich durch solche Lappalien zu einem Angriff auf die Gesundheit eines anderen und damit einer Straftat verleiten lässt, der hat im Straßenverkehr eigentlich nichts zu suchen.
    SOWAS kann man nicht relativieren!

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #22

    Die eigentliche Frage nach einem guten Anwalt für Verkehrsrecht ist mit der ins Kraut schießenden Diskussion über Schuld, Teilschuld und Sympathie für diese oder jene Seite noch nicht beantwortet. Und darum ging es dem TE doch eigentlich.
    Ich kenne in der dortigen Ecke keinen. Aber vlt. hilft ja eine Suchmachine.

  • #24

    In Deutschland neigen die Richter für den M6 Fahrer, zu der Aussage....charakterlich nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen. Das gibt min. 3Monate Führerscheinentzug.

    Gruß Matthias
    Wünscht eine schrott und gebührenfreie Saison.
    X-ADV - R1150RT-POLARIS 850XP Touring,

    E10 Verweigerer. Nahrungsmittel gehören in keinen Tank!

  • #25

    In ähnlichen Fällen wurden daraus zwei Tatbestände und zwei getrennte Verfahren.


    Einmal der Motorradfahrer, der gegen das (Rechts)Überholverbot verstoßen hat und den Mindestabstand nicht einhielt - und der dann (ggf "mit Gefährdung") verurteilt wurde.


    Und zum andern der Autofahrer, der - getrennt zum ersten Verfahren - wegen schweren Eingriffs in den Straßenverkehr bis hin zu (versuchtem) Totschlag (je nach Schwere des Unfalls) verurteilt wurde.

  • #26

    Nachdem hier so viele Nettigkeiten zu einem Sachverhalt ausgetauscht wurden, den zumindest ich nicht gesehen habe, darf ich nochmal den Hinweis von Hobo aufgreifen. Eigentliches Thema war die Suche nach einem RA.

    Gruß Winterfahrer


    Ein guter Mann auf einer NC 750 X - das kann für weit
    mehr als 25.000 km eine optimale Kombination sein.
    (frei nach F.J.S.)

  • #27


    Alsacien ist doch mittlerweile anwaltlich vertreten. Haben manche beim widerstebenden Mitlesen der Nettigkeiten wohl übersehen.

  • #28

    jawohl ich habe meinen Verkehrsrechtler gefunden, war nicht besonders schwer. Ihn hat der Verkehr in Anneci (Franz.Alpen) zum Wahnsinn getrieben, dann sind 2 Gendarmen auf Motorrädern Li. an den Karossen vorbei und weitere 3 Motar hinterher, und er - soll ich? Und er ist - wie das in Frankreich eben alle machen, ein 2Rad steht nicht in der Schlange! Auch kein deutscher Anwalt.


    Ich habe mich auch über die rege Diskusion gefreut, "Jedes Tierchen- sein Plesierchen" , so hat auch jeder seine Sicht auf die Dinge und das ist auch gut so!


    Ich war echt überrascht, da ich keinen Zahlschein von der Rennleitung bekommen habe, jetzt will man mal einzahlen ..., nun wirds sicher doch mehr als ich dachte ...


    Das Verbot ist rückständig - das sag mal einem Deutschen ... :mrgreen: MDR - sagt der Franzose

  • #29


    In Österreich ist durchschlängeln bei stehenden Kolonnen zum Glück auch erlaubt, blöderweise das Befahren der Rettungsgasse nicht. :)


    Hier in Wien malen sie zwar mittlerweile auf jede zweite Straße noch einen Mehrzweckstreifen für Radfahrer, der von Motorradfahrern dann leider zumindest dem Gesetz nach, auch bei stehenden Kolonnen nicht benutzt werden darf. Zum Glück sieht das die Polizei noch als Kavaliersdelikt und straft das in der Regel auch nicht ab. Ist auch nicht sonderlich sinnvoll, wenn sie jetzt bei den Ampelkreuzungen überall die Box mit den zwei Haltelinien für einspurige Fahrzeuge machen und ich dann mit dem Motorrad nicht nach vorne durchfahren dürfte.


    Leider schützt die Erlaubnis auch hier nicht vor A-Loch Autofahrern, die dann dicht machen. Aber wie Du schreibst, ich lasse mich mit solchen Deppen auch auf keine Machtspielchen ein, bei nächster Gelegenheit kurz am Quirl rechts drehen und man ist weg.


    Bei der Situation des TE hätte ich mich auf nichts eingelassen, wenn man schon im Vorfeld sieht was das für ein Depp ist.


    LG Manfred

    Honda NC750X DCT 2016 Matt Pearl Glare White, Kawasaki J300 Special Edition 2014

  • #30


    Eben, hier muss mit zwei Ermittlungsverfahren gerechnet werden, welche total getrennt von ganz unterschiedlichen Stellen entschieden werden:


    1. Gefährliche Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Autofahrer.
    2. Falsches Überholen - Mopedfahrer.


    Daher auch meine Frage, wer wird wegen was angezeigt- wie bearbeitet die Polizei die Sache?

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