Wer kennt Verkehrsrechtler in Baden-Ortenau

  • #11


    Nun ja, da kann man geteilter Meinung sein.
    Nach deiner Schilderung ist der M6-Fahrer wohl etwas cholerisch veranlagt, das macht ihn aber noch nicht zu einem Amokfahrer.
    Möglich ist aber auch, dass er schon viele Motorradbegegnungen dieser Art hatte, d.h. sein Hass auf motorisierte 2-Radfahrer basiert evtl. genau darauf, dass viele Motorradfahrer sich 'nen Sch..dreck um Regeln kümmern und sich Freiheiten nehmen die ihnen eigentlich nicht zustehen.

  • #12


    Wenn er ihn absichtlich angefahren hat dann kann man nicht geteilter Meinung sein! Straftatbestand!
    Und dabei ist es auch egal, ob sich der gehasste Zweiradfahrer vorher an die Regeln gehalten hat oder nicht.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #13


    Finde toll, dass der M6-Fahrer so viel Verständnis und Zuspruch (von hier eher weniger, aber immerhin) erhält.
    Sicher es gibt sie, die Motorradfahrer, die keine Vorschriften übertreten, alles ortnungsmässig eingetragen haben und vor jeder Fahrt das Bike checken...

  • #14

    Gab es belastbare/unabhängige Zeugen?


    Nein?


    Du zeigst ihn an, er nimmt sich einen RA, du auch.... dann bissi Ping-Pong und jeder muss seinen Schaden selbst zahlen.
    Fazit, du hattest Rennerei und Aufwand, der Typ im M6 auch.... verdienen tun nur die RA.


    Ich muss mir zwar auch an die eigenen Nase fassen, aber in solchen Situationen sollte man einfach cool bleiben.


    VG,
    Micha

    Piaggio PX80E Lusso --> Honda CB400N --> Piaggio Sfera50 --> 25J NIX --> BMW F800ST --> Honda NC750XD + NC750S

  • #15


    An meinen Posts zu dieser Sache erkennt man das ich den Hergang des Unfalles durchaus kritisch sehe.
    Etwas mehr Gelassenheit und weniger Adrenalin und der Unfall hätte vermieden werden können.
    Das gilt genauso für Alsacien. Umso mehr, da man als Mopedfahrer immer der Schwächere ist.


    Aber deine Argumentation, Matthifant, ist sowas von Schwachsinn, da stellt es mir die Haare auf.
    Einen eindeutig, vorsätzlichen Angriff auf Leib und Leben eines anderen Menschen, wobei das Auto als Waffe eingesetzt wird, rechtfertigen zu wollen ist schändlich.

  • #16

    und ja es gibt einen Zeugen, mein Frauchen, das mir auf ihrer CB500 folgte, puh - nur das Frauchen - bissl wenig?
    Nun sie wusste nichtmal von dem Durchschlängel-Verbot in Deutschland, konnte sie nicht fassen, hatte sie in der Fahrschule (in Frankreich) nicht gelernt! einzig den Kontakt zum M6 hatte sie nicht gesehen, sonst alles - auch wo genau der M6 zuletzt stand - sie kam da nicht mehr vorbei!


    Ich freue mich, dass es hier doch einige gibt die auf einen Kontakt mit dem M6-Fahrer nicht wild sind.

  • #17


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil: ich habe die Handlung des M6-Fahrers nicht gerechtfertigt.
    Bitte lesen, nicht interpretieren !
    Ist ja wie bei fb :shock:
    Meine Mutter hatte immer gesagt: ein Hund beisst sich nie allein.
    Und die Schilderung des Hergangs zeigt, dass auch der TE durchaus provozierend gehandelt hat.
    Das soll die Handlung des M6-Fahrers in keinster Weise entschuldigen, aber man muss Kleinhirne ja nicht auch noch provozieren.

  • #18



    Was gibt’s an deinem ersten Post zu interpretieren?
    Eine klare Parteinahme für den Vorsatztäter!
    Statt einer Entschuldigung deinerseits für deine unkollegiale und unanständige Aussage, kommt im zweiten Post, ein Angriff auf mich, von wegen ”lesen können”.
    Feiner Charakter!

  • #19

    Wieder zum Thema.
    Was kann passieren?
    Wenn der Richter aufgrund des Herganges zu dem Schluß kommt, der BMW-Rambo hätte das rechts fahrende Motorrad absichtlich abgedrängt und gerammt, dann hat er’s nett.
    Vorsätzliche Körperverletzung - das kann ihm ein paar Monate Gefängnis einbringen.
    Wenn, was bei solchen Aggro-Typen immer möglich ist, noch eine alte Vorstrafe dazukommt, dann geht er in den Hefen (Gefängnis).
    Was kann Alsacien bekommen? In DE eine Strafverfügung wegen vorschriftswidrigen Überholen.
    Da es sich um eine stehende Kolonne und sehr geringes Fahrtempo gehandelt hat, ohne besondere Gefährdung. Eine Geldstrafe vermutlich.


    Das wird Alsacien schon aushalten. Für den Rambo steht da einiges mehr am Spiel.

  • #20


    Schon interessant: das Einbringen einer anderen Sichtweise bzw. den Versuch sich in den anderen hineinzuversetzen setzt du also mit Parteinahme gleich.
    Nun gut, ich habe da möglicherweise differenziertere Betrachtungsweisen.

    hatte ich übrigens auch geschrieben ;)


    Und wenn ich mir den Beitrag von sundog durchlese komme ich zu der Erkenntnis dass ich mit meiner differenzierteren Meinung nicht ganz alleine bin.

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