Alles anzeigenBlöde Frage in diesem Zusammenhang:
Diese Roller mit dem geforderten Mindestabstand der Vorderräder sind
per Zulassung mehrspurige Fahrzeuge, man braucht keine Motorrad-Lizenz.
Gilt für die Dreiräder das Verbotsschild an den einschlägig bekannten Strecken?
Hallo,
Dreirad-Roller, mehrspuriges Kraftfahrzeug (L5e) gilt nicht als Kraftrad und darf dort tatsächlich fahren.
Diskussionen bei Verkehrskontrollen mit den Polizisten sind aber vorprogrammiert...😉
Gruß Kalle