Wertminderung und Nutzungsausfall

  • #41

    Ich bin ehrlichgesagt leicht geschockt über die massive diskrepanz die sich hier zwischen fairer Schadensregulierung in aller Einverständniss, und agressivem (semibeleidigende) drängen zu: Hol raus was geht und noch nen Bonus dazu $$$!!! auftut :?






    ...und jetzt steinigt mich für die Kritik an der mitlerweile vorherrschenden Mentalität in diesem Thread...

  • #42



    Ich sage mal so: Es wird versucht, Michi94 nicht als "Opfer" von der gegnerischen Versicherung verkommen zu lassen. So werte ich zumindest die meisten Postings hier... Die Versicherungen sind es schließlich, die möglichst günstig aus der Angelegenheit herauskommen wollen. Wieso darf man das dann nicht selbst auch? Der Unfallgegner wird davon denke ich nicht erheblich betroffen sein, ob seine Versicherung nun 3...4... oder 5.000€ zahlen muss. Oder regelt sich Hochstufung nach dem Schaden, den die Versicherung begleichen muss. Falls ja, dürfte dies in dem Bereich, in dem wir uns hier bewegen, nicht all zu groß sein.


    Dass unverschuldete Unfälle eine Geldgrube sind, zeigen ja die kriminellen Strukturen bei fingierten Verkehrsunfällen. Davon sind wir hier jedoch noch weit entfernt. :shifty:

    - Hepco&Becker Sturzbügel
    - Hepco&Becker Hauptständer
    - SW-Motech "Cobra"-Handprotektoren
    - NC-17 Connect+ IPhone 5s-Halterung
    - TomTom Via135 - Navi
    - Givi/MotoDetail Kofferset

  • #43

    Es gibt keine faire Abwicklung in solchen Fällen. Die Versicherungen versuchen stets, billiger dabei herauszukommen. Natürlich sagt keiner offiziell, daß die Versicherer versuchen, die Geschädigten abzuzocken, aber im Interesse der eigenen Kundschaft zu versuchen, die Schadenregulierung gering zu haben bedeutet dasselbe, auch wenn es netter klingen mag.


    Das man als Geschädigter tatsächlich verdienen kann, hat einen simplen Grund: Der doofe Geschädigte ohne einen Hauch von Ahnung von Kraftfahrzeugen und vor allem ohne Zeit soll keinen Schaden haben. Das bedeutet, es ist keinem zuzumuten, z. B. einen vergleichbaren Gebrauchtwagen oder ein vergleichbares Motorrad viel billiger privat zu kaufen. Schließlich kann man nicht beurteilen, ob das Fahrzeug gut oder schlecht ist. Also darf man beim Händler kaufen. Da ist das gleichwertige Moped, um beim Beispiel des TEs zu bleiben, locker 1.500 € teurer. Seine privat evtl. nur noch 3.000 € teure NC 700 S steht also bei dem einen oder anderen Händler für 4.500 €. Da soll sich der TE diese gebrauchte kaufen können. Das verlangt das Gesetz.


    Aber was spricht dagegen, sich etwas mehr Mühe zu machen? Ohne Aufwand (das steht einem zu), kann man das alte Fahrzeug zum angerechneten Restwert abgeben. Keine Mühe, kein Geld verdient. Macht man sich aber die Mühe, das Fahrzeug selber zu verkaufen, bekommt man mehr Geld dafür. Sozusagen Arbeitslohn. ;) Der gut verdienende Manager wird da gerne drauf verzichten, für ihn lohnt sich der Aufwand nicht. Dafür ist der Schadenersatz kalkuliert. Wer aber nicht dicke verdient und etwas Zeit hat, der macht einen kleinen Gewinn.


    Man könnte jetzt sagen, jeder, der Motorrad oder Auto fährt weiß, daß es auch mal krachen kann und daß er eben ein gewisses Verlustrisiko tragen muß, aber die deutsche Gesetzeslage ist anders. Wenn die Haftung bei A liegt, dann bekommt B als Geschädigter so viel, daß er nicht einen Cent Schaden am Ende zurückbehält. Er wird so gestellt, als sei der Unfall nicht passiert. Der Schädiger bzw. dessen Versicherer muß also den üppigen Gewinn des Händlers mitbezahlen, der das gebrauchte Ersatzfahrzeug verkauft. Ist so gesetzlich geregelt.


    Was wir jetzt machen ist im Grunde nichts anderes, als zu versuchen, nicht den Händler den Reibach machen zu lassen, sondern dessen Anteil am Braten selber zu essen. Das ist alles. Und das ist auch absolut richtig so.



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #44

    Ein P.S. noch: Obwohl die Schuldfrage und die Haftung eindeutig geklärt und von der gegnerischen Versicherung anerkannt ist, ist bei mir die Regulierung meines Schadens noch lange nicht einmal in Sichtweite. Das wird wohl noch Jahre dauern. Ich habe halt einen nicht unerheblichen Personenschaden erlitten (Dauerschaden), zusätzlich den Arbeitsplatz verloren u. ä. m., d. h. ich habe mal eben 2 Jahre ein Drittel weniger Einkommen gehabt usw. usf.. Mein noch offener Schaden ist daher fünfstellig. Ich kann damit rechnen, noch Jahre um den Schadenersatz kämpfen zu müssen. Mein Unfall war vor 40 Monaten, also vor über 3 Jahren...


    Mein Glück ist, wieder voll im Beruf stehen zu können. Nicht wenige, die es körperlich schlimmer traf, verlieren ihre Existenz. Da ist dann nicht selten das als Altersvorsorge gedachte, sauer erwirtschaftete kleine Häuschen futsch. Es ist bekannte Versicherungstaktik, die kleinen Regulierungen schnell zu machen (so ein Totalschaden ist binnen Tagen nach dem Gutachten abgerechnet; mein Sachschaden (Motorrad etc.) wurde auch sehr schnell bezahlt), aber bei Personenschäden so lange zu warten, bis der Geschädigte nicht mehr kann. Meist wirtschaftlich nicht mehr kann, nicht selten auch gesundheitlich.

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #46


    Sorry, diese Aussage ist schlichtweg falsch! :violin:


    Bei meinem BMW hatte ich auch einen Totalschaden, insgesamt 16.000€. Ein Restwertverkäufer bot 8.000€. Da ich noch Felgen und anderen Klimmbimm hatte und ich diese dem Restwertkäufer mit verkaufen konnte ging der Preis auf 9.000€ hoch... Dachte auch ich hätte jetzt nen 1.000er mehr! Weit gefehlt! Der Restwertverkäufer MUSS der Versicherung Auskunft geben ob und wie der Vertrag zustande gekommen ist. Du übrigens auch wenn du eben nicht an einen Restwertheini verkaufst... Dann erstattet die Versicherung nur die Diff zwischen tatsächlichem Verkauf und Restwert... Somit sind deine 500€ aus deinem Beispiel zwar theoretisch deine, die Versichung spart sie sich aber...

    NC 750X DCT
    FES 125 JF12 (Winter-Bitch)

  • #47

    Der KVA hat was gekostet? Na dann zahl die paar Euro halt aus der eigenen Tasche, die kriegst Du meiner Meinung nach locker durch ein richtiges, neutrales Gutachten eines unabhängigen vereidigten Sachverständigen wieder.


    Ich würde mich weigern, einen von mir nicht bestellten Gutachter ein Gutachten anfertigen zu lassen - insbesondere, wenn dieser von der gegnerischen Versicherung bestellt worden ist.

  • #48

    Nein, was Du schreibst ist falsch! Du hast an den Aufkäufer verkauft, den Dir die Versicherung geliefert hat. Du hast also über die Versicherung verkauft - dummer Fehler.


    So geht es richtig: Man teilt der Versicherung mit, daß man das Fahrzeug selber behält. Dann wird das im Gutachten aufgeführte Höchstgebot - in Deinem Beispiel also 8.000 € - abgezogen. Mehr nicht. Du kannst Dein Fahrzeug dann nach Lust und Laune verkaufen. Du schreibst ja selber, daß man da durchaus mehr bekommen kann... Da sind immer ein paar hundert Euro drin. Aber es ist wie schon geschrieben eben auch ein wenig Aufwand. Aber so viel nun auch wieder nicht: 10 Tage bei eBay ab 1 € rein und am Ende freuen.



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #49

    Unabhängig von meine fall:Wenn ich jetzt nicht repariere lasse und der kva nun 3400 euro sind inklusive märchensteuer bekomme ich die dann auch oder nur den nettobetrag?

  • #50

    Sofern das nicht vorher ausdrücklich vereinbart wurde, geht das auch nicht. KVA sind per Gesetz kostenlos. Wie sollte man sonst Preisvergleiche anstellen? Allerdings kann ein Händler auch einen Preis dafür vorher (!) mit dem Kunden vereinbaren. Das erfordert dann aber auch eine ausführliche Kalkulation. Ein "ca. 3.800 €" ist auch wenn man das schriftlich bekommt immer ein kostenloser KVA.



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!