Wertminderung und Nutzungsausfall

  • #71

    Ist schon interessant, wie sich das Verhalten mit den Jahren geändert hat. Stossstangen am Auto und Schutzkleidung waren dazu da, was aus dem Namen hervorgeht. Einparken bis zum Kontakt, logisch, dazu sind die Teile ja dran. Bei einem kleinen Unfall hat man sich mit ein paar Hundert DM geeinigt und vielleicht zu Hause mit dem Hammer von innen die Delle etwas begradigt. Das leichte Ziehen im Hals am nächsten Tag war bis zum Ende der Woche auch ohne mehrfachen Krankenhausbesuch wieder weg und die Klamotten waren erst wirklich eingetragen, wenn die ersten Kratzer dran waren.


    P.S.: Soll keine Anklage sein, aber manchmal vermisse ich die Zeiten, wo man Probleme einfach gelöst hat und nicht zuerst geschaut hat, wie man am besten davon profitieren kann.

  • #72

    Michi94: ist eigentlich der Motorradurlaub was geworden? :)

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  • #73


    Der beginnt erst am 25.8 :D aber von den ursprünglich geplanten 4 fahrern sind wir nurnoch zu zweit :doh:

  • #74

    Hauptsache du bist am Start ;) Viel Spaß und eine gute Fahrt

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  • #76


    Hey Andy, danke für Deine Antwort!


    Ich habe etwas recherchiert und einige Urteile - teilweise auch im Volltext gelesen.
    Nach der Studie bin ich wirklich zu dem Schluss gekommen, dass es nicht so einfach ist.


    1.) Kein NfA-Abzug wird von den Gerichten in der Regel immer entschieden, wenn die Schutzkleidung nicht älter als 1 Jahr ist und beim Unfall in Mitleidenschaft gezogen wurde.


    2.) In einigen Urteilen war die Schutzkleidung nicht älter als 6 Monate und die Gerichte entschieden, dass die Schutzkleidung vollständig zum Neupreis zu ersetzen ist, unabhängig von ihrer Beschädigung.


    3.) Bei älterer Schutzkleidung gewähren auch Gerichte teilweise einen Abzug NfA. Bei Helmen haben Gerichte teilweise eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 8 Jahren festgelegt, über die dann NfA berechnet wird.


    4.) Von Gerichten wird flächendeckend geurteilt, dass Schutzkleidung nur ersetzt wird, wenn die alte auch entsorgt wird (also eine Neuanschaffung muss stattfinden). Ansonsten sieht das Gericht hier eine Bereicherungsabsicht. Da mir die Kratzer egal sind, habe ich lieber 20% für den Wertverlust als neue Schutzkleidung. Die Schutzkleidung ist auch nicht in ihrer Schutzfunktion beeinträchtigt.


    5.) Landet so ein Fall vor Gericht, passiert es meistens, dass - auch wenn nur wegen Schutzkleidung geklagt wird - beide Unfallgegner eine Teilschuld kriegen. Ja, und das auch, wenn einer an einer gelben oder roten Ampel hinten drauf fährt.


    Auf Grund dieser Risiken folge ich der Einschätzung meines Anwalts. Dies ist übrigens der zweite Verkehrsunfall, den ich von diesem Anwalt bearbeiten lasse. Ich gehe nicht davon aus, dass dieser eine Vergütung von Versicherern erhält. Dafür sind seine restlichen Argumentationen zu gut. Ich warte jetzt darauf, wie hoch er das Schmerzensgeld beziffert, mal sehen. Aber auch hier habe ich in den Volltexturteilen bei leichten Schäden auch nur geringe Summen gesehen (um die 500 Euro). Ich bin gespannt.



    So ist das auch noch in den südlicheren Ländern. Dort haben fast alle Autos Beulen und Kratzer. Diese Autos haben aber auch nicht mit einem so hohen Wertverlust zu kämpfen. Hat hier in DE ein Neuwagen auch nur einen kleinen Kratzer, kann das einen Wertverlust von 5 % bis 10 % bedeuten.


    Daraus folgend will man natürlich so viel wie möglich wieder haben. Für mein Moped würde ich jetzt nur mit Schwierigkeiten 2000 Euro bekommen, so wie es ist (höchstes Restwertangebot war 1280 Euro). Die Summe, die ich jetzt als Reparaturkosten laut Gutachten bekomme, fängt die Lücke zum aktuellen Gebrauchtpreis ohne Unfallschaden (ca. 3850 Euro) auf.


    Bei meinem bald 10 Jahre alten Auto Daihatsu Cuore L251, in denen schon mehrere Leute reingefahren sind, sehe ich das auch nicht so streng. Der ist jetzt nicht mal mehr 2.000 Euro wert. Dort mache ich das nur über Gutachter und Anwalt, wenn der Unfallverursacher das über die Versicherung regeln lassen möchte.


    Ich hatte einmal den Fall, dass der Unfallverursacher ALG2-Empfänger war (wechselte plötzlich vom Linksabbieger zurück auf den linken Fahrstreifen, den ich befuhr. Es kam zu einer leichten Berührung an meinem linken Außenspiegel. Die lackierte Spiegelabdeckung hatte ein paar Kratzer. zu dem Zeitpunkt war mein Auto wahrscheinlich noch ~3.500 Euro wert).


    Der Verursacher bat mich darum, den Schaden nicht der Versicherung zu melden und bot mir an, am nächsten Monatsanfang 150,00 Euro zu überweisen. Da der Verursacher sehr nett war und ich seine Situation natürlich voll verstehen konnte, nahm ich das Angebot an. Auch, weil der Schaden aus meiner Sicht nur sehr gering war. Ein hier beauftragter Gutachter hätte nach meiner Schätzung dafür wahrshceinlich auch direkt 1.000 Euro angesetzt.


    Aber als mich der LKW streifte und mein Sohn hinten drin saß, auf den dann das zersplitterte Fensterglas niederprasselte, der LKW-Fahrer nicht mit mir sprechen wollte, sich nicht entschuldigte und nicht einmal fragte, ob alles okay sei, habe ich alle Register gezogen (außer Strafanzeige). Da dieser Fall von der Axa-Versicherung damals bearbeitet wurde, benötigte ich nicht einmal einen Anwalt, da die Axa-Versicherung innerhalb kürzester Zeit den Schaden ohne Abzug am Gutachten und nur mit moderatem, von mir erwartetem Abzug beim Schmerzensgeld (ich hatte extra 50% mehr angegeben, als ich aus Referenzurteilen erwartet hatte; genau diese 50% zog die Axa ab) regulierte. Hier ein Lob an die Axa-Versicherung. Denn ich habe schon erlebt, dass sich ein einfacher Unfall über Monate hinziehen kann und einige Versicherer einen Dreck auf die vom Anwalt gesetzten Fristen geben und erst reagieren, wenn sie die Klageschrift erhalten.


    Es kommt mir also immer darauf an, wie sich der Verursacher verhält und wie hoch der geschätzte Schaden ist. Bei hohem wertverlust will ich natürlich einen Ausgleich haben. Bei einem Motorradunfall soll der Dosenfahrer auch merken, dass er da auch sehr leicht hätte jemanden töten können, damit er ab jetzt besser aufpasst.


    Ich finde die Entwicklung, dass jeder kleine Schaden so hohe Reparaturkosten mit sich bringt, auch nicht so schön. Gerade, weil ich an meinem Auto vorne und hinten iinzwischen mehrere Anstoßbereiche habe, die von anderen Autos beim aus- oder einparken verursacht worden sind, und die dann einfach weggefahren sind.
    In diesen Situationen freue ich mich, dass mein Auto kaum etwas wert ist und mir das daher auch egal ist.


    Stellt euch mal vor, ihr hättet nen neues Auto, parkt es und am nächsten morgen habt ihr Spiderman hinten drauf und der Verursacher ist auf und davon... Bei so einem kleinen Schaden habt ihr schnell einen Wertverlust, der in die tausende Euro geht. Auf dem bleibt ihr sitzen, wenn ihr das Auto irgendwann wieder verkauft.


    Und seit hier mal ehrlich: Irgendwann werdet ihr es verkaufen, um euch einen neuen zu holen. Und dann zahlt ihr drauf. Das finde ich gelinde gesagt einfach doof.
    Genau deshalb mache ich, wenn eine Versicherung involviert ist, immer ein Gutachten, um genau so etwas auszugleichen.


    Ich weiß, too long to read, sorry, aber das wollte ich mal gesagt haben.


    Grüße,


    Anon

  • #77

    So gibt neue neuigkeiten mein Anwalt schickte mir eine pdf von der versicherung wo drin steht das ich von den 4.100 euro nurnoch ca 3400euro minus reswert 2000 euro bekomme.
    Ich wollte auf totalschaden abrechnen da stehen mir doch die komplette summe zu oder nicht ? Ich habe immerhin vor nicht mal einen Jahr4900 für die maschine gezahlt.


    Wäre sehr enttäuscht wenn ich durch ein Unfall den ich nicht verursacht habe ca 2000 euro selber zahlen muss :cry:

  • #78

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Versicherung ein Gutachten mit 4100 auf 3400 runterrechnen kann.


    Ich glaube, die Versicherung gibt den Nettowert ohne MwSt. Das sind bei 4100,- dann auch 3445,-.


    Du bekommst diese 1445,- von der Versicherung, 2.000 vom Restwerthändler, Wiederbeschaffungsaufwand von der Versicherung (wahrscheinlich 14 Tage á 32 Euro) + evtl. Schmerzensgeld + MwSt. bis zu 779 Euro, wenn Du Dir ein neues Motorrad kaufst und die Rechnung bei der Versicherung einreichst.


    Dazu gibt's dann noch die Pauschale von 25 Euro für Auslagen.

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