Wertminderung und Nutzungsausfall

  • #61

    mei o mei o mei was ist denn in letzter Zeit los? Im Suzuki GS Forum sinds einem letztens reingerauscht, dir, noch wer anderes aus dem GS Forum und dann mir.

    Begonnen am 3.3.2016 mit 532 Km ; 2212 ; 3653 28.06.16 ; 4193 1.7.2016 Auffahrunfall (mir hinten drauf) bei 5792KM am 21.7.16 Schwinge war verbogen, Tacho gabs unteranderem neu, aktueller Stand am 22.12.2016 10280

  • #62

    Wenn es sonst für nichts gut ist, einen Vorteil hat es, wenn einem einer hinten auffährt: Anders als bei Vorfahrtunfällen wird nicht über die Haftung diskutiert. Das erleichtert die Abwicklung etwas. Die "leichten Fälle", also der reine Sachschaden und die Kleinigkeiten wurden schnell und vollständig reguliert. Die anderen Dinge wie Einkommensausfall (mich hat mein Unfall meinen Arbeitsplatz gekostet), Schmerzensgeld usw. usf. sind angesichts des Dauerschadens auch nach Jahren noch nicht geklärt. Alles noch offen. Der Unfall war Anfang 2013. Müßte man streiten, wer Schuld am Unfall hatte, ob evtl. beide Beteiligte eine Teilschuld trugen - das hätte die ohnehin schon schwierige Geschichte noch schwieriger gemacht.


    Und noch etwas ist ein großer Vorteil: Ich habe kein Unfalltrauma. Wem die Vorfahrt genommen wurde, der durfte erkennen und sehen, daß es nicht reichen wird. Das macht oft noch lange später Angst. Das gilt nicht für mich. Ein bißchen Quietschen, der nach hinten gerissene Oberkörper und ich war weg. Irgendwann bin ich auf der Straße aufgewacht, aber auch wenn ich nicht aufstehen konnte, konnte ich doch alle Gliedmaßen spüren und bewegen. Also alles in Ordnung. Daß da ein Knochen hinüber war, habe ich gemerkt, aber so etwas macht keine Angst.


    Wegen meiner multiplen Schlüsselbeinfraktur links konnte ich einige Monate kein Auto fahren. Eines meiner drei Mopeds hatte eine Sportkupplung. Geht nicht. Weg damit. Ein Moped war eh platt, Schrott. Eines zerlegt. Zusammenschrauben? Geht nicht. Das Moped mit der strammen Kupplung kam also weg, dafür habe ich aber zwei andere Mopeds gekauft. Eine neue Dicke (eine 1200er; die verunfallte Honda war eine 1000er), die ich aber keine längere Strecken fahren konnte und Rangieren und so ging nicht. Aber eine leichte 250er, die leicht wie ein Fahrrad zu bewegen war, die machte mich brauchbar mobil. Schmerzen, erhebliche Bewegungseinschränkungen, aber Motorrad fahren? Das hat viele Leute irritiert! Aber was sollte ich machen, Auto fahren konnte ich nicht? :mrgreen:


    Lange Rede, kurzer Sinn: Es ist ein Vorteil, wenn man das Unglück vorher nicht auf sich zukommen sieht.



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #63

    Also bei meinem Gutachten steht jetzt drin totalschaden 4,100€ habe mir eig mehr erhofft nunja mal schauen was der anwalt sagt

  • #64


    Nee, DIR wird kein Geld unterschlagen! Du hast keine Mehrwertsteuer bezahlt! Warum sollte dir jemand
    etwas zurückzahlen, was du gar nicht bezahlt hast... :o :o :?:


    Gruß aus GR
    Andy

  • #65

    Wenn Du Dir ein neues Mopped holst, dann zahlst Du ja steuern drauf und dann bekommst Du die auch wieder, wenn Du die Rechnung einreichst. Wenn Du Dir jetzt aber kein neues mopped holst, dann zahlst Du ja nicht nochmal steuern, also kriegst Du die steuern auch nicht vorgeschossen, in der Annahme, dass Du Dir ja irgendwann mal ein neues Mopped kaufen wirst...

  • #66


    Das meinte ich! Keine Steuern bezahlt, keine bekommen! Warum auch?
    Gruß aus GR
    Andy

  • #67

    Kurzes Update:


    Mein Anwalt hat nun den Helm als vollpreis (200) und die restliche Schutzkleidung, die lediglich verkratzt ist, zu 20% angesetzt. In meiner Berechnung oben bin ich auch hier von 100% ausgegangen, was wahrscheinlich nicht haltbar ist, da sie nur Kratzer aufweist.


    Außerdem gibt's keinen Nutzungsausfall, den ich mit 100 Euro angesetzt hatte, während der Krankschreibung und der in diesem Zeitraum durchgeführten Vermessung.


    Ich bin trotzdem gespannt, was die Versicherung nun dazu sagt, und wie hoch das Schmerzensgeld am Ende ausfällt. Ich gehe zur Zeit von ca. 500 euro aus. Aber mal sehen.


    Grüße,


    Pascal

  • #68

    Ich habe das Urteil natürlich nicht vorliegen, aber es soll ein Grundsatzurteil geben, wonach man bei der Schutzkleidung Anspruch auf eine Entschädigung zum Neupreis hat. Wenn Du z. B. nur eine normale Jeans an hattest, dann ist der Abschlag gerechtfertigt, aber nicht bei Schutzkleidung. Ein Gebrauchtkauf ist dem Geschädigten ebenso wenig zumutbar wie die Nutzung von beschädigter Schutzkleidung. Also hast Du die neu zu bekommen. Und das wird auch anstandslos bezahlt, wenn man das fordert. Das wurde mir von meinem Anwalt 2013 so erklärt und das geshah dann auch: Ich habe anstandslos meine Kleidung zum Neupreis am Unfalltag bezahlt bekommen. Frag da noch mal Deinen Anwalt.



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #69

    Hey,


    danke für den Beitrag.
    Habe das auch so gefunden: http://www.motorrad-recht.de/2…r-alt-bei-schutzkleidung/


    [update] Habe bei meinem Anwalt jetzt nochmal nachgefragt und er meint, dass Versicherer hier gerne streiten und im Extremfall die kleidung begutachten wollen, um dann festzustellen, ob sie noch ihre Schutzfunktion erfüllt. Nur wenn sie wirklich nicht mehr tragbar ist, dann wird natürlich der Neupreis ersetzt.
    Daher hat er nun die 20 % veranschlagt, um diesem Streitpunkt aus dem Weg zu gehen.


    Grüße,


    Anon

  • #70

    Da fällt mir nur eins ein: Ganz schnell den Anwalt wechseln!
    Wie jetzt, die Versicherung will sich die Schutzkleidung ansehen und dann bestimmen, ob die noch
    Schutz bietet...??? :?: :?: :?:
    Fährt dir jemand in den Kotflügel deines Autos hinein, kann die Versicherung bestimmen, ob der auch nachher
    noch seine Funktion erfüllt, obwohl er total verbeult und verkratzt ist?? :think: :naughty: :naughty:
    Nein! Der war vorher neu, der muss auch nachher neu sein! Dasselbe gilt natürlich auch für Schutzkleidung!
    Jede Beschädigung, die der Schuldige verursacht hat, muss beglichen werden!
    Deine Schutzkleidung hatte vorher keine Kratzer und nur du hattest die an. Also hast du ein Recht auf
    eine Schutzkleidung ohne Kratzer, die nur du vorher anhattest!
    Wenn dein Anwalt das anders sieht, dann wechsele in aus! Ist ernst gemeint! (Manche Anwälte bekommen
    nämlich von den Versicherungen "Rückvergütungen", wenn sie den Schaden gering halten... :x )


    Eine neue Schutzkleidung steht dir zu 100% zu!!!


    Gruß aus GR
    Andy

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