Polizei beschlagnahmt Motorrad, um Telemetriedaten auszulesen

  • #11

    Das wird nicht so einfach sein, von wegen Beweislastsicherung. Normalerweise müssen Einrichtungen zur Geschwindigkeitsmessung kalibriert sein und das Messverfahren validiert.


    Abgesehen davon, dass diese Raserei nicht OK ist, finde ich diese Form der Überwachung empörend, falls es denn tatsächlich so ist.


    Gerade erfahren: Honda speichert im Motorrad angeblich nichts ab. ABER: Wenn du die Honda Road Sync App nutzt, wird alles möglich per Smartphone in einer Cloud verewigt.

    It's hip to be square

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas_s ()

  • #12

    Was für ein verrückter Zufall.


    Ich habe gerade gestern zu der Problematik ein youtube-Video gesehen.

    Ein AMG (Mercedes) mit über 500PS samt Fahrer waren zur Fahndung ausgeschrieben.

    Bei einer Streifenfahrt wurde das Fahrzeug gesichtet und der Fahrer samt Fahrzeug gestellt.

    Der Vorwurf:

    Er habe mit seinem Fahrzeug in der Innenstadt von Wiesbaden an einem illegalen Strassen-

    rennen teilgenommen wo Geschwindigkeiten von über 140 Km/h gefahren wurden.


    Das Fahrzeug sowie das Handy wurden im Rahmen der Beweismittelsicherung

    beschlagnahmt. Er durfte nur noch unter Aufsicht Tel. Nummern und Passwörter auf-

    schreiben so das er keine Gelegenheit hatte eventuell belastende Inhalte, Gespräche,

    GPS-Daten zu löschen. Er tat absolut ahnungslos.

    "Ich fahre immer regelkonform nur auf der Autobahn gebe ich mal Gas"

    Dazu passten allerdings seine gerade auf der Innenseite bis auf die Karkasse abgefahrenen

    Reifen garnicht. Das schafft man nur durch äusserst sportliche Kurvenfahrweise.


    Bei einem in diesem Fall begründeten Tatverdacht ist das nichts anders wie eine schon

    seit Jahrzehnten praktizierte und durch die Staatsanwaltschaft genehmigte Hausdurch-

    suchung. Bei dringendem Tatverdacht ist die Privatsfähre zweitrangig. Es geht hier um

    Verbrechensbekämpfung und Aufklärung im Sinne der Allgemeinheit.


    Ich höre schon das Geschrei wenn solch ein Raser wegen weit überhöhter Geschwindigkeit

    einen schweren Verkehrsunfall mit Todesfolge verursacht.

    So mancher schreit dann gleich, der gehört lebenslänglich.......... Mörder.........


    Genau das Mittel der Beschlagnahmung ist für die Beweisführung wichtig und oft das einzige

    Mittel um Beweise vor deren Vernichtung noch zu sichern.

    Meist sind die Kandidaten auch schon vorbelastet und durch ihr Fahrverhalten sowie ihre

    PS-starken Fahrzeuge aufgefallen.

    Bei einer Verhandlung heisst es dann oft, der Fahrer ist charakterlich nicht gefestigt, labil

    und ihm fehlt die Diziplin und Reife ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr im Sinne

    der StVo zu bewegen.


    Zumindest so lange wie der Lappen weg ist ist er wenigstens keine Gefahr für euch und

    eure Kinder.

    Es ist halt schwer solche Leute inflagranti zu erwischen. Deshalb halte ich dieses Mittel

    bei einem begründeten Tatverdacht für verhältnismäßig im Sinne der Allgemeinheit.


    Wir halten uns alle sicherlich nicht immer genau an die StVo. Aber wenn solche Kandidaten

    es durch Straßenrennen mit weit überhöhten Geschwindigkeiten auf die Spitze treiben und

    ihnen die Unversehrheit von Leib und Leben anderer dabei scheissegal ist müssen sie mit

    den Konsequenzen leben.

    Mein Mitleid hält sich da sehr in Grenzen die "Betroffenen" waren sich zum Tatzeitpunkt

    definitiv bewusst das sie die StVo mit Füssen treten und dabei andere gefährden.

  • #13


    Genau so sehe ich das auch. Es geht mir bei der Frage nicht um die Fahrweise des Fahrers (dafür soll er seine Strafe bekommen), sondern ob ich für ein Fahrzeug bezahlt habe, das ungefragt Daten über mich speichert, die gegen mich verwendet werden können.



    Melina Danke für die Verlinkung! Solch einen OBD Stecker mit Funk, über den ich dann gewisse Daten per App am Smartphone auslesen kann, teils in Echtzeit, das meine ich nicht, sondern welche gesammelten Informationen das Fahrzeug über mein Fahrverhalten speichert.



    Ich bin der Ansicht, dass die Behörden im Zuge der Strafverfolgung ihre eigene Technik verwenden sollen und gut ist. Wo soll das denn noch hinführen? Stellt euch mal vor, ihr wurdet gelasert und rausgewunken und streitet den Verstoß ab und die Polizei sagt: "Ok, sind Sie einverstanden, dass wir unseren Laptop an Ihre Maschine anstöpseln, um sie auszulesen?" "Nein." Ok, dann beschlagnahmen wir sie hiermit".


    Das ist jetzt natürlich überspitzt dargestellt. Bei meinem Smartphone weiß ich, dass es mich überwacht und um mich besser zu fühlen, kann ich gewisse Einstellungen ändern oder es zu Hause lassen oder ausschalten. Wenn mich mein Motorrad überwacht, wüsste ich es auch gern.

  • #14

    Beim Auto ist da ja vieles bekannt, s. z.B. hier moderne Autos. Mich hat da auch keiner drüber aufgeklärt, sind ja nur "technische Daten"... Ich bezweifle, dass bei den Herstellern eine Einsicht in umfassende Informationspflicht vorhanden ist.

    Warum sollte das bei den hochgezüchteten elektronisch durchdesignten Motorrädern anders sein (wenn auch vermutlich abgespeckter)? Dass die low-tech NC da allerdings so viel sammelt, glaube ich jetzt nicht.

    Viele Grüße,

    Michael

  • #15

    Hallo,

    ich finde das gerechtfertigt! Er spielt ja nicht nur mit seinem eigenen Leben, sondern auch dem Leben von anderen Verkehrsteilnehmern. In der Vergangenheit kamen in Berlin zahlreiche Unschuldige zu Tode, während die Verursacher überlebten und teils vor Gericht sogar in Berufung gegen das Urteil gingen. Wer es dermaßen übertreibt sollte von der Straße! In besonders schweren Fällen oder bei unbelehrbaren dauerhafter Führerscheinentzug, Fahrzeug weg und Freiheitsstrafe.


    Gruß

    Melina🙋🏻‍♀️

  • #16

    Melina


    Ich bin da ganz bei dir.

    Solche Trottel gehören von der Straße entfernt.

    Vor allem solche Idioten sind es die ein schlechtes Image für Motorradfahrer aufbauen.

    Die einen sind Raser und die anderen Rocker.

    Die 98 % dazwischen die normal Motorrad fahren werden ignoriert.

    Existieren kann man überall, aber Leben.... Leben kann man nur in Bayern

  • #17

    Auch ich wurde schon Opfer von einer reinen Behauptung der Polizei, ich sei gerast und hätte die Kurve unmittelbar vor ihnen geschnitten bei einem mir entgegekommenden Polizeifahrzeug, die ich aber schon gesehen hatte ! 50Kmh waren erlaubt, auch eine sehr bekannte Blitzerstelle und bin ordnungsgemäß gefahren mit Zeuge im Auto !!!

    Sie mußten im Feierabendverkehr wenden und hatten mich nach 150m-200m angehalten, diese reine falsche Behauptung hatte mich was um die 90€ gekostet + Punkte. Das ist aber jetzt über 20 jahre her und seitdem ist aus dem Spruch dein Freund und Helfer nur noch ein und übrig geblieben......

    Hätte aber auch dagegen angehen können aber ohne RSV wägt man ab, was ein RA kostet + Gerichtskosten und darauf wird von der Polizei abgezielt.....was zu 90% - 95% ihrer Fälle zu ihren gunsten ausgeht....

    Wenn mir jemand droht, er sei beleidigt, wenn ich nicht tue, was er will, wähle ich die Beleidigung.

    Peter Hohl


    Jemanden "Idiot" zu nennen, das ist häufig keine Beleidigung, sondern eher eine Diagnose.

    [Julian Tuwim


    Der Feige muss weniger Beleidigungen schlucken als der Ehrgeizige.

    Luc de Clapiers

    ;) :P ;)

    4 Mal editiert, zuletzt von Jr`s NC ()

  • #18

    Jr`s NC


    Ich kann das natürlich nicht beurteilen was dir da passiert ist.

    Das Problem an der Sache ist der Faktor Mensch. Es ist bekannt das die

    subjektive Wiedergabe bzw. Beschreibung eines Geschehens von Mensch

    zu Mensch verschieden ist. Gerade bei Zeugenaussagen zum gleichen

    Geschehen tuen sich manchmal erstaunliche Unterschiede auf so das

    Zeugenaussagen immer mit einer gewissen Skepzis betrachtet werden.


    Eventuell bist du "Opfer" einer falschen subjektiven Beobachtung der Polizei

    geworden oder einer der Beamten hatte einen richtig schlechten Tag, wer weiß.


    Ich würde allerdings aus einem einmaligen Erlebnis nicht pauschal eine negative

    Einstellung zur Polizei ableiten und dieser generell böse und unlautere und

    rechtlich bedenkliche Absichten unterstellen.


    Wie gesagt, der Faktor Mensch..............


    Was meinst du was hier los wäre wenn's die Truppe nicht gäbe.

  • #19

    Ich unterstelle ihnen eine böswilligkeit so wie Vorsatz, da beide Polizisten das selbe ausgesagt haben und der Zeuge ihnen wiedersprach !

    Antwort: Wenn sie meinen, sehen wir uns halt vor Gericht !

    Wenn mir jemand droht, er sei beleidigt, wenn ich nicht tue, was er will, wähle ich die Beleidigung.

    Peter Hohl


    Jemanden "Idiot" zu nennen, das ist häufig keine Beleidigung, sondern eher eine Diagnose.

    [Julian Tuwim


    Der Feige muss weniger Beleidigungen schlucken als der Ehrgeizige.

    Luc de Clapiers

    ;) :P ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Jr`s NC ()

  • #20

    Ich finde es - im total positiven Sinne - überraschend gut das wir hier so eine kollektiv positive Einstellung zur Verfolgung von Straftaten haben. Gibt mit Sicherheit Foren wo das ganz anders diskutiert wird. "Ghostrider" Fans, etc.


    Gut das wir hier eine Gesetzgebung haben die nicht so zahnlos ist das Straftäter damit wie in Schweden praktisch unbehelligt davonkommen.

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