weggeworfene Kippe verbrennt die Hose des nachfolgenden Motorradfahrers

  • #11

    Hallo reinglas, ich hätte an deiner Stelle die Sache meinem Anwalt übergeben.

    Auch wenn es sich nur um 120 € handelt.

    Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich mir das aber zwei Mal überlegen.

    Ich glaube allerdings, heutzutage hat fast jeder so was.

    Ein Beispiel dafür, wie nützlich so eine Versicherung ist, will ich noch kurz anschneiden:

    2020 hat man mich mit überhöhter Geschwindigkeit außerorts mit dem Auto geblitzt.

    Punkte und Geldstrafe waren angedroht.

    Nach 10 Monaten Rechtsstreit wurde das Verfahren, nachdem mir schon mit einer Kontenpfändung gedroht worden war, eingestellt.

    Warum?

    Der "Messknecht" hatte wegen der Corona-Seuche die notwendigen Schulungen oder eine notwendige Schulung nicht absolvieren können..

    Ohne Anwalt hätte ich keine Chance gehabt...


    Es grüßt

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    sin_mein-anwalt-ist-klasse

  • #12

    Hallo reinglas ,


    ich kann deine Situation sehr gut nachvollziehen.

    Auch ich hatte schon mehrfach versucht gefährliche Situationen bei der Polizei anzuzeigen. Leider immer ohne nennenswerten Erflog. Was wirklich erstaunlich für mich war, dass die Polizei den Sachverhalt noch nicht mal aufnimmt.


    Daher liegt das Problem aus meiner Sicht bei der Rechtsgrundlage. Solange diese nicht gezielt die Zweiradmobilität (mit und ohne Motor) fördert werden die Menschen in ihren Bürgerkäfigen weiterhin rechtliche Vorfahrt genießen.


    Das ist für mich keineswegs eine befriedigende Situation aber so wie ich den Status Qu sehe.

    Allerdings heißt das ja nicht, dass es immer so bleiben muss. Wir leben in einer Zeit des extremen Wandels.


    Ausbremsen oder blockieren würde ich im Moment niemand. Nach meiner Erfahrung ist man da am Ende nur selbst der gekniffene.


    Gruß Tobias

  • #13

    Polizei und Staatsanwaltschaft werden da nicht helfen... Die haben genug zu tun mit den anderen Vollpfosten in dieser Welt. Die 120 € für die Jeans wirst Du Dir wohl auch klemmen können. Wenn Du keine Selbstjustiz üben willst, wirst Du wohl damit leben müssen.

    Wenn ich einmal GROß bin, heirate ich mein Motorrad...

  • #14

    Finde die Einstellung erschreckend und auch rücksichtslos,das es als "locker bleiben" gesehen wird ,wenn eine Kippe geworfen wird .

    Das ist eine "mir doch egal Mentalität" wie sie im Buche steht.

    Es werden andere mitunter gefährdet ,Umwelt juckt auch nicht .

    Autos haben Aschenbecher ,Kippen gehören nicht herausgeworfen ,Egal wo.

  • #15

    ich ärgere mich auch über Dosentreiber, die Kippen aus dem Auto werfen, ich hatte mal eine im Helm links neben dem Auge brennen.

    Aaaber - mit einem Rechtsweg wäre ich vorsichtig - schnell könnte daraus ein Bumerang ala "nicht ausreichender Sicherheitsabstand" werden.

  • #16

    Ich sehe es auch als NoGo, zudem es eine Ordnungswidrigkeit ist.

    Aber Autofahrer als Dosentreiber zu bezeichnen finde ich genau so daneben.


    VG André

    Ride safe, ride smart!

  • #17

    Hallo Reinhard,


    grundsätzlich kannst du eine Anzeige direkt und schriftlich bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Das wäre der direkte Weg.


    Die wird dann entscheiden, ob überhaupt ein öffentliches Interesse vorliegt (die Polizei meint nicht).


    Zu bedenken:


    - schilderst du den Tathergang so, wie hier im Forum wird sich die Staatsanwaltschaft auch fragen, ob du selbst genügend Vorsicht hast walten lassen, Abstand gehalten hast, da du mit einer glühenden Zigarettenkippe hast rechnen müssen... (Gefahrenabwehr)


    - Klage über die Polizei solltest du dir verkneifen, da diese im Moment angehalten ist, die Anzahl der Strafanzeigen gering zu halten. In den Bundesländern liegen tausende unbearbeitete Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren... siehe Pressemeldungen.


    - Die Durchsetzung von Ansprüchen bei Sachschäden ist zivilrechtlich- vom Ausgang, ob überhaupt ein öffentl. Interesse einer Strafverfolgung vorliegt, würde ich mein zivilrechtliches Vorgehen abhängig machen. Anwälte leben vom Rechtsstreit und sehen immer eine Chance ;)


    Viel Erfolg,


    Recht haben und bekommen ... ja, du kennst diese Weisheit bestimmt auch...


    Gruß


    Guido

  • #18

    Hallo gume , Guido,

    die rausgeworfenen Kippe landete bereits in Höhe des Hinterrades auf dem Staßenasphalt und wurde durch die Verwirbelung des Fahrtwindes (PKW) wieder hochgewirbelt. Es war innerorts (50 km/h)


    Ein Staatsanwalt ist der Anwalt des Staates und verfolgt Straftaten. Die rausgeworfene Kippe ist eine Ordnungswidrigkeit.

    Unfallflucht ist wiederum eine Straftat. Es war aber lt. Polizei kein Unfall.

    Der Ersatz meiner durchgebrannten Hose sehe ich schon als Nebeneffekt.


    Ein fiktiver Fall:

    Einem 75-jährigem Mann wird mit einem Fussball das Fenster eingeschossen. Er sah den erwachsenen Schützen, der mit seinen Söhnen auf der Wiese Fussball spielte. Er sieht auch, wie diese kleine "Fussbalmannschaft" in einem PKW flüchtet.

    Das amtl. Kennzeichen kann er erkennen.

    Die Mobilität des Geschädigten beschränkt sich auf seinen Rollator. Er hat kein Internet.

    Er müsste einen der täglichen 4 Eisenbahnzüge benutzen oder 7 Uhr den Schulbus, um in die 3 km entfernte Stadt zu gelangen.

    Da wäre er aber noch nicht am Polizeirevier. Dort erfährt er, dass das kein Unfall ist. Er bekommt den Zentralruf der Schadens-Versicherer genannt. Unter dieser Nummer erfährt er nur die Haftpflicht-Versicherung des PKW-Halters. Telefonisch hängt er zweimal je 20 Minuten erfolglos in der Warteschleife. dieser Versicherung. Er bittet in der Nachbarschaft um Hilfe.

    Der Nachbar schreibt eine Mail an die Versicherung.

    Nach einer langen Bearbeitungszeit erfährt er von dieser Versicherung, dass ein Aktenzeichen (AZ) benötigt wird.

    Dieses Aktenzeichen hat aber der Geschädigte nicht.

    Ich erspare mir die Aufzählung meine bisherigen erfolglosen Versuche, in dieser Angelegenheit voran zu kommen.

    Den Endstand werde ich mitteilen.


    Reinhard

  • #19

    Du beschreibst es ganz richtig, Reinhard,


    solange nicht unter Vorsatz, in gefährlicher Art und Weise in den Straßenverkehr eingegriffen wurde, haben wir eine Ordnungswidrigkeit vorliegen.


    Guido

  • #20

    Ich bin kein Jurist, aber die Frage, die sich mir von Anfang an aufdrängt: "Wo liegt der durch das Führen eine Kraftfahrzeug herbeigeführte Schaden?". Wenn das Herauswerfen der Kippe dies sein sollte, ist es dann auch Unfallflucht, wenn dies der Beifahrer macht?

    Ich sehe den Schaden für den meiner laienhaften Meinung nach der Verursacher haften müsste, ich vermute mal nach §823 BGB. Ich sehe keine Unfallflucht.

    NC750X DCT (01/23)

    Spritmonitor.de

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