weggeworfene Kippe verbrennt die Hose des nachfolgenden Motorradfahrers

  • #21

    Reinhard, vielleicht hätte ja eine Deiner Zeichnungen mit roter Schrift allen geholfen?

    Nein, im Ernst, wenn Du so wie in #1 auch bei der Polizei weiter gegendert hast, "Seine/ihre Reaktion", nachdem Du an der Ampel neben dem Wagen gestanden bist und "sie sich kurz" zu Dir wandte, darfst Du dich nicht wundern, dass Zweifel an Deiner Glaubwürdigkeit aufkommen. Vermutlich wurde deshalb keine Anzeige aufgenommen!


    Zu der Kritik an den Staatsorganen:

    Die Polizei nimmt eine in sich schlüssige Anzeige, egal ob gegen bekannte oder wie bei Dir unbekannte Personen (Fahrerin des Wagens, dessen Kennzeichen Du hast), natürlich auf. Dazu muss man nicht hinfahren, es gibt die sog. "Online Wache" der Polizei. Einfach schriftlich Anzeige erstatten und man bekommt dann das polizeiliche Aktenzeichen mitgeteilt - und kann so evtl. nachfragen, welchen Stand die möglichen Ermittlungen haben und wie das Verfahren ausgeht. Ähnlich funktioniert eine schriftliche Mitteilung sicher auch bei anderen Behörden oder der Staatsanwaltschaft. Man bekommt ein Aktenzeichen und kann ggfs. nachfragen.

    Da die Strafverfolgung dem Staate obliegt, prüft die Staatsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege, ob es auf Grund konkreter Tatsachen Anhaltspunkte für eine Straftat gibt und erhebt dann ggfs. Anklage oder stellt das Verfahren ein. Wie man liest, wird ein großer Teil der Verfahren aus den unterschiedlichsten Gründen eingestellt. Hier z.B. könnte es sich um eine Sachbeschädigung handeln, die Fahrerin, soweit zu ermitteln, könnte die Tat abstreiten usw.

    Zum Schluss noch: "Preis der Hose" ist nicht gleich "Wert" oder "Schaden".

    Gruß Winterfahrer


    Ein guter Mann auf einer NC 750 X - das kann für weit
    mehr als 25.000 km eine optimale Kombination sein.
    (frei nach F.J.S.)

  • #22

    Hallo Winterfahrer ,

    inzwischen gibt es Neuigkeiten zum Thema. Aber erst mal zu deinem Beitrag:

    Ich versuchte in meinem ersten Beitrag die Fahrerin geschlechtsneutral zu beschreiben, zumal sie auch noch blond war.

    Ich wollte nicht das Thema "Frauen am Steuer" eröffnen. Da mir die Genderie überhaubt nicht liegt, hielt ich die Geschlechtsneutralität nicht durch. Selbstverständlich beschrieb ich den Vorgang bei der Polizei präzise.

    Deinen ersten Satz: ". . . vielleicht hätte ja eine Deiner Zeichnungen mit roter Schrift allen geholfen ?" kann ich nicht interpretieren.

    Bevor ich ihn falsch interpretiere, tue ich es erst gar nicht.


    Eine Staatsanwaltschaft ermittelt bei Straftaten. Eine aus dem Auto geworfene Kippe wird eine Straftat,

    wenn daraus ein Walbrand entsteht (Brandstiftung). Ansonsten ist es eine Ordnungswidrigkeit.

    In Berlin wird diese Ordnungswidrigkeit mit 20 € "honoriert". In meinem Fall führte eine Ordnungswidrigkeit zu einer Sachbeschädigung.

    Ein Grund-Prinzip im Bürgerlischem Gesetzbuch ist das Verursacher-Prinzip.

    Dabei ist es unerheblich, ob die Sachbeschädigung versehentlich, vorsätzlich, fahrlässig oder grob-fahrlässig bewirkt wurde.

    Versicherungen schließen oftmals bei "grobfahrlässig" die Einstandpflicht aus. Jedoch wirkt sich das nicht auf das Recht des Geschädigten aus, eine entsprechende Entschädigung für den entstandenen Schaden zu erhalten. Ob man dann den Neuwert, den Wiederbeschaffungswert, den Zeitwert, den Restwert oder die Reparatukosten erhält, obliegt der Einigung beider Parteien.

    Mein Oma hätte gesagt: "Junge hab dich nicht so. Den Brandfleck stopfe ich dir." Meine Oma starb aber Ende der 60'er Jahre.

    Ein weiteres Prinzip lautet: "Der Geschädigte muss in die Lage versetzt werden, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre."

    __________________________________________

    Zu den Neuigkeiten:

    Nachdem ich auf dem Warener Polizei-Revier am Donnerstag zweimal einen Korb erhielt, schrieb ich am Freitag der vorgesetzten Polizeibehörde (Polizeipräsidium Neubrandenburg) eine Mail. Ich schilderte den Vorgang der Sachbeschädigung, meine zweimaliges Abblitzen auf dem Warener Revier und meine Vorstellung über die Aufgaben der Polizei.

    Am Montag rief mich die Revierleiterin der Warener Polzei an. Sie wolle/muss dringend etwas klären. Sie freute sich über mein Angebot, in der nächsten halben Stunde bei ihr zu sein..

    - Als erstes vergewisserte sie sich, dass es um die zwei Beamten handelt, die sie bereits in Verdacht hatte.

    - Sie beteuerte, dass sie alles unternehmen werde, dass sich ein solcher Vorgang auf ihrem Revier nicht wiederholt.

    - Sie beauftragte einen anderen Beamten, den Vorgang aufzunehmen.


    Dieser Beamte nahm alle Daten auf. Auch eine Personenbeschreibung der Fahrerin. Er gab mir die Anschrift der Fahrzeughalterin und bestätigte mir, dass es wohl auch die Fahrerin sei.

    Ich wollte ihn vor einen Fehler bewahren und verwies auf den Datenschutz.

    Er entgegnete:

    - die Chefin hat das angeordnet,

    - es ist nicht die Aufgabe der Polizei, Täter bzw. Schadensverursacher zu schützen.


    Heute Nachmittag war ich bei der Fahrerin (Kippenwerferin). Ich erinnerte sie, dass mitte der letzten Woche ein Motorradfahrer an ihrer Seite ihr den Preis seiner durchgeschmorten Jeans mitteilte. Daran konnte sie sich nicht erinnern.

    Sie fragte, ob ich diese Jeans mit hätte. Ich holte die Jeans aus meinem Auto und zeigte ihr den Brandfleck. Sie meinte: "Solch olle Hose,

    was will ich überhaubt ?" Sie fragte, woher ich ihre Anschrift hätte. Das ließ ich unbeantwortet.

    Stattdessen meinte ich, dass man "olle" Hosen neu kaufen kann. Der Fachbegriff lautet"stone washed"


    Nun werde ich ihr schriftlich mitteilen, was ich heute von ihr wollte. Ich möche dem Formal-Juristischen Genüge tun.


    Reinhard

  • #23

    An Dir ist ja ein Top-Jurist verloren gegangen...

    Gruß Winterfahrer


    Ein guter Mann auf einer NC 750 X - das kann für weit
    mehr als 25.000 km eine optimale Kombination sein.
    (frei nach F.J.S.)

  • #26

    . . . natürlich erinnert dich die Geschichte nicht an Faust.


    Faust-Monolog:


    "Habe nun, ach! Philosophie,

    Juristerei and Medizin,

    Und leider auch Theologie

    durchaus studiert, mit heißem Bemühn.

    Da steh' ich nun, ich armer Tor,

    und bin so klug als wie zuvor!

    . . . .

    Und sehe, dass wir nichts wissen können."


    Reinhard

  • #27

    Das ganze Studium der Rechtswissenschaften besteht aus der Analayse von konstruierten Fällen, um das sogenannte Prüfen anhand der Rechtsnormen ( Gesetze, Verordnungen, etc.) zu trainieren.


    Ich finde, dass das hier schon recht gut gelingt, zumal wir ja auch einen echten "Fall" haben.

  • #28

    Hallo Reinhard reinglas


    Schon spannend was Du alles so erlebst. Ich finde dass wir auf dem Moped "Schutzkleidung" tragen, daher ist das was Dir passiert ist, zwar lästig aber nicht ungewöhnlich. Wäre es Dir so ergangen wie Flin es beschrieben hat... Das wäre dann Körperverletzung.


    Gruss

  • #29

    Hallo Peter,

    diesen bisher getriebenen Aufwand könnte ich mir gar nicht leisten, wenn ich noch berufstätig wäre.

    Auch die Hose meiner Motorradkombi hätte nun ein Brandfleck. Der Betrag für entsprechende Schadensersatz läge bloss höher.

    Hätte die glimmende Kippe mein Auge getroffen, wäre es eine Körperverletzung gewesen und somit eine Straftat.

    Die Staastanwaltschaft wäre zuständig.

    Nicht einig werden konnte ich mich mit der Revierleiterin, ob es ein Unfall oder eine bloße Sachbeschädigung ist.

    Hätte die Kippe mich aus einem stehenden Auto getroffen, wäre es eine Sachbeschädigung. So aber fuhr das Auto.

    Im Verkehrsrecht gibt es auch ein Prinzip: "Ein stehendes Fahrzeug kann kein Unfall verursachen"

    Es gibt eine Ausnahme: Ein stehendes Fahrzeug auf einem Bahnübergang kann Unfall-Verursacher sein.

    Selbst unbeleuchtet Fahrzeuge nachts oder bei Nebel können keinen Unfall herbeiführen. Denn es gilt die "Sichtfahr-Regel".

    Die Revierleiterin und ich waren uns aber einig, dass diese Frage in meinem Fall eine untergeordnete ist

    (eine Finger-Übung für Jura-Studenten).

    ______________________________________________

    Ich zeige derzeit die Mentalität eines Wadenbeißers. Nicht deshalb weil ich den Schaden ersetzt haben möchte,

    sondern weil ich eine solche Verhaltesweise nicht entmutigt hinnehmen möchte.

    Ich trat bisher ausnahmslos für den Schaden ein, den ich verursacht habe.

    Nicht weil es Zeugen oder Video-Kameras gab, sondern weil es Pflicht eines Jeden ist.


    Reinhard

  • #30

    Für die Leute ab 40 Lenzen ohne Rauch in der Lunge dann meistens schon mit mit Brille...


    Ein sogenanntes Brennglas – also ein Vergrößerungsglas, eine Lupe – mit konvex geschliffener Linse kann die Energie des einfallenden Sonnenlichts so stark verdichten, dass die Zündtemperatur überschritten wird und brennbares Material Feuer fängt.


    Beim wohl verdienten Mittagsschlaf unter dem Himmelszelt, Brille abnehmen und verdecken.


    Rauch kann unter verschiedenen Bedingungen überall enstehen.


    Aufpassen auf uns ältere... ;)


    Fritz

    Wir haben das große Glück , das wir in genau jenem erdgeschichtlichen unfassbar kurzem Zeitraum leben , in dem es uns vergönnt ist , Verbrennungskraftmotoren zu benutzen.
    ( M. Perscheid)

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