Reinhard, vielleicht hätte ja eine Deiner Zeichnungen mit roter Schrift allen geholfen?
Nein, im Ernst, wenn Du so wie in #1 auch bei der Polizei weiter gegendert hast, "Seine/ihre Reaktion", nachdem Du an der Ampel neben dem Wagen gestanden bist und "sie sich kurz" zu Dir wandte, darfst Du dich nicht wundern, dass Zweifel an Deiner Glaubwürdigkeit aufkommen. Vermutlich wurde deshalb keine Anzeige aufgenommen!
Zu der Kritik an den Staatsorganen:
Die Polizei nimmt eine in sich schlüssige Anzeige, egal ob gegen bekannte oder wie bei Dir unbekannte Personen (Fahrerin des Wagens, dessen Kennzeichen Du hast), natürlich auf. Dazu muss man nicht hinfahren, es gibt die sog. "Online Wache" der Polizei. Einfach schriftlich Anzeige erstatten und man bekommt dann das polizeiliche Aktenzeichen mitgeteilt - und kann so evtl. nachfragen, welchen Stand die möglichen Ermittlungen haben und wie das Verfahren ausgeht. Ähnlich funktioniert eine schriftliche Mitteilung sicher auch bei anderen Behörden oder der Staatsanwaltschaft. Man bekommt ein Aktenzeichen und kann ggfs. nachfragen.
Da die Strafverfolgung dem Staate obliegt, prüft die Staatsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege, ob es auf Grund konkreter Tatsachen Anhaltspunkte für eine Straftat gibt und erhebt dann ggfs. Anklage oder stellt das Verfahren ein. Wie man liest, wird ein großer Teil der Verfahren aus den unterschiedlichsten Gründen eingestellt. Hier z.B. könnte es sich um eine Sachbeschädigung handeln, die Fahrerin, soweit zu ermitteln, könnte die Tat abstreiten usw.
Zum Schluss noch: "Preis der Hose" ist nicht gleich "Wert" oder "Schaden".