Beiträge von Novice

    Hallo Christian

    Inzwischen trage ich mich ebenfalls mit dem Gedanken an etwas "moderneres". Das TomTom Rider 2013 habe ich seit sechs Jahren im Gebrauch. Mit welchem Headset hast Du es benutzt ?

    http://www.n-tv.de/auto/Nie-me…llen-article19499881.html


    Es gibt auch noch einen - in englischer Sprache gehaltene - YoutubeLink unter "Cycle Cruza" :

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    und ebenfalls unter:
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    .... und es wird vielleicht noch besser: HONDA hat jetzt die NC vorgestellt mit einer Einrichtung, welche das Fahrzeug im Stand und bei langsamen Geschwindigkeiten von selbst aufrecht hält. Mal sehen, ob das den Weg in die Serienfertigung findet und wie teuer die Sache wird.


    Mit interessierten Grüßen


    NOVICE

    Mein Problem ist nicht der Kontrolle Verlust beim Kuppeln, sondern eher bei unbekannten Strecken Kurven die enger werden und mich damit zum runter schalten zwingen. Dabei lasse ich ja die Finger vom Lenker und gehe zur Kupplung und dabei habe ich das Gefühl der Unsicherheit. Aber DCT niemals

    ;)



    Dann wäre ein DCT-Getriebe vielleicht doch einen Versuch mal wert. Bei dem brauchst Du nämlich - beim manuellen Schalten - die Finger überhaupt nicht vom Lenker zu nehmen sondern lediglich mit dem Zeigefinger die + oder - TASTE kurz anzutippen und schon bist Du in dem Gang, den Du haben willst. Funktioniert wirklich überzeugend und ist eine Unterstützung, welche sogar professionelle Fahrer schätzen.

    Die Servicestellen oder deren Kapazitäten / Auslastungen sind anscheinend selbst im wirtschaftlich starken Rhein-Main-Gebiet dünner gesät als man glaubt. Eigentlich erstaunlich. Dabei soll der Wirtschaftssektor Motorräder doch ganz gut florieren. :think:

    Schade drum, aber ohne Hintergründe zu kennen, läßt sich nichts daraus schließen. Eine Auswirkung des Wegfallens dieses Händlers habe ich schon gespürt: Bei meinem HondaHändler muß ich jetzt - zumindest für nicht vordringliche Arbeiten - deutlich länger warten bis ich einen Termin kriege für meine NC 700 SD :pray: .

    Gericht/Institution: OLG Hamm Erscheinungsdatum: 19.01.2016 Entscheidungsdatum: 18.12.2015 Aktenzeichen: 11 U 166/14 Quelle: juris Logo


    Land haftet für nicht griffigen Fahrbahnbelag


    Das OLG Hamm hat entschieden, dass Nordrhein-Westfalen aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für einen unzureichend griffigen Fahrbahnbelag haftet, wenn es aufgrund dieser Gefahrenquelle zu einem Motorradunfall kommt.


    Im Juli 2012 befuhr die Klägerin aus Lotte mit ihrem Motorrad Honda die L 967. Hinter der Ortsdurchfahrt Lemgo-Kirchheide stürzte die Klägerin bei regennasser Fahrbahn. An ihrem Motorrad entstand ein Sachschaden iin Höhe von ca. 2.100 Euro. Diesen hat die Klägerin vom beklagten Land unter dem Gesichtspunkt einer Verkehrssicherungspflichtverletzung ersetzt verlangt und behauptet, sie sei gestürzt, weil die Fahrbahnoberfläche im Bereich der Unfallstelle nicht griffig genug gewesen sei.


    Das OLG Hamm hat der Klägerin – unter Berücksichtigung der ihr anzurechnenden Betriebsgefahr des Motorrades – 75%igen Schadensersatz in Höhe von ca. 1.600 Euro zugesprochen.


    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat das beklagte Land die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt. Im Bereich der Unfallstelle sei der Fahrbahnbelag mindestens seit dem Jahre 2008 nicht griffig genug gewesen. Deswegen sei nicht mehr gewährleistet gewesen, dass auch ordnungsgemäß fahrende Motorradfahrer den Streckenabschnitt bei Nässe gefahrlos passieren könnten. Die fehlende Griffigkeit sei 2008 im Rahmen einer Straßenzustandserhebung festgestellt und dem Landesbetrieb Straßenbau spätestens im Jahre 2010 bekannt gewesen. Das Land sei gehalten gewesen, im Bereich der Unfallstelle durch eine Beschilderung auf die bei Nässe bestehende Schleuder- und Rutschgefahr hinzuweisen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe auf maximal 30 km/h zu begrenzen. Diese Beschilderung sei vorwerfbar unterblieben. Bereits deswegen hafte das Land. Ob das Land darüber hinaus auch gehalten gewesen wäre, den betreffenden Fahrbahnabschnitt baulich zu sanieren, könne im vorliegenden Fall dahinstehen.


    Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm v. 19.01.2016