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    Gericht/Institution: OLG Hamm Erscheinungsdatum: 19.01.2016 Entscheidungsdatum: 18.12.2015 Aktenzeichen: 11 U 166/14 Quelle: juris Logo


    Land haftet für nicht griffigen Fahrbahnbelag


    Das OLG Hamm hat entschieden, dass Nordrhein-Westfalen aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für einen unzureichend griffigen Fahrbahnbelag haftet, wenn es aufgrund dieser Gefahrenquelle zu einem Motorradunfall kommt.


    Im Juli 2012 befuhr die Klägerin aus Lotte mit ihrem Motorrad Honda die L 967. Hinter der Ortsdurchfahrt Lemgo-Kirchheide stürzte die Klägerin bei regennasser Fahrbahn. An ihrem Motorrad entstand ein Sachschaden iin Höhe von ca. 2.100 Euro. Diesen hat die Klägerin vom beklagten Land unter dem Gesichtspunkt einer Verkehrssicherungspflichtverletzung ersetzt verlangt und behauptet, sie sei gestürzt, weil die Fahrbahnoberfläche im Bereich der Unfallstelle nicht griffig genug gewesen sei.


    Das OLG Hamm hat der Klägerin – unter Berücksichtigung der ihr anzurechnenden Betriebsgefahr des Motorrades – 75%igen Schadensersatz in Höhe von ca. 1.600 Euro zugesprochen.


    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat das beklagte Land die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt. Im Bereich der Unfallstelle sei der Fahrbahnbelag mindestens seit dem Jahre 2008 nicht griffig genug gewesen. Deswegen sei nicht mehr gewährleistet gewesen, dass auch ordnungsgemäß fahrende Motorradfahrer den Streckenabschnitt bei Nässe gefahrlos passieren könnten. Die fehlende Griffigkeit sei 2008 im Rahmen einer Straßenzustandserhebung festgestellt und dem Landesbetrieb Straßenbau spätestens im Jahre 2010 bekannt gewesen. Das Land sei gehalten gewesen, im Bereich der Unfallstelle durch eine Beschilderung auf die bei Nässe bestehende Schleuder- und Rutschgefahr hinzuweisen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe auf maximal 30 km/h zu begrenzen. Diese Beschilderung sei vorwerfbar unterblieben. Bereits deswegen hafte das Land. Ob das Land darüber hinaus auch gehalten gewesen wäre, den betreffenden Fahrbahnabschnitt baulich zu sanieren, könne im vorliegenden Fall dahinstehen.


    Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm v. 19.01.2016

    Hallo Theo


    ebenfalls ein glückliches und gesundes neues Jahr mit viel Spaß auf dem Mopped :dance: .


    Eine freundliche Bitte: könntest Du gelegentlich für nicht so talentierte Nachahmer evtl. ein paar Bilder mit entsprechendem Text hier einstellen zum Thema Blinker-Erinnerung ? Ist nicht dringlich aber falls Du Zeit und Lust hast, könnte der eine oder andere davon profitieren :pray:



    So mögen wir es, daß die Weiber hinter uns her sind wie verrückt - aber was ist ein Erdnuckel ?

    Was willst Du tun ? Bringst Du Dich vorher um ? Mach das nicht, Du weißt doch: wer früher stirbt ist länger tot ! :naughty:

    Habe jetzt - erstmals nach dem Kauf von immerhin insgesamt drei Motorrädern (2 neu und 1 gebraucht) erstmals - von einer Mitarbeiterin des HH - ein Ersatzfahrzeug angeboten bekommen. :think:


    Brauchte ich aber nicht, denn ich wohne am Ort und muß nur eine Viertelstunde zu Fuß nach Hause laufen. :whistle: