1000er Inspektion in 3 Wochen

  • #11

    Ich würde mich schriftlich an Honda wenden, es kann ja nicht angehen dass ich mein Fahrzeug nur wegen eines nicht sofortigen Termins stehen lassen muß, nicht jeder hat seine NC nur als Hobby, sondern braucht sie für den täglichen Weg zur Arbeit.

  • #12


    Nix für ungut, Deine Einstellung ehrt Dich. Ich vermute aber mal, dass Honda das völlig sch...egal ist. "Sie hätten ja anders planen können, wenn Sie so auf die Kiste angewiesen sind. Jedenfalls werden wir Garantie, die ja eine freiwillige Sache ist, nur gewähren, wenn unsere (!) Bedingungen erfüllt sind. Sie können sich ja mit der Gewährleistung zufrieden geben. Freundliche Grüße . . . "


    Leider sitzen wir da am kürzeren Hebel.


    Gruß
    ExDeau

  • #13

    Den Traum hatte ich auch... Ich habe da aber leider auf Granit gebissen. Ich habe meine NC also einige Zeit stehen lassen müssen. Übrigens bekam ich das schriftlich erst nach der Inspektion.



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #14

    Hi,


    bei einem meiner Roller die ich bisher hatte, hatte ich auch den ersten Service mächtig überzogen, einfach weil es Terminlich nicht passte. War mir aber egal. Ich habe einen pünktlichen Ölwechsel gemacht und bin rund 1000 Km weiter gefahren. Mein Händler hatte mir dann einen netten Km-Stand ins Heftchen geschrieben... Ob das andere Händler auch machen? Er wusste warum ich überzogen hatte und konnte das auch verstehen.


    Viele Grüße, Alex

  • #15

    Die Ablehnung der Garantie bei einer nur leichten Überschreitung (10 bis 20 Prozent) der zu fahrenden Kilometer sollte rechtlich nicht von Honda abzulehnen sein.
    Auch könnte man bei einer deutlichen Überschreitung des Kilometerstands vor Gericht Recht bekommen, wenn man nachweisen kann, dass man sehr lange auf den Termin warten musste und gleichzeitig das Motorrad brauchte.


    Ob man es jedoch auf ein solches Verfahren ankommen lassen möchte, kann jedem selbst überlassen bleiben =)

  • #16

    :dance: Glück gehabt.
    Heute meinen Freundlichen wg. ner anderen Sache angerufen.
    Da hat er mir sehr kurzfristig heute einen Termin für die 1000er gemacht. :dance:
    Bin froh und kann nun auch zum ADAC Intensivtraining am 20.4..
    Überlege trotzdem, dieses bei schlecht angesagtem Wetter noch abzusagen
    bzw. zu verschieben. Bin schon 2 mal bei Nässe mit den Dunlop Reifen übel gerutscht,
    zum Glück ohne Folgen, außer der, dass ich bis auf Weiteres bei Nässe super vorsichtig fahren will.

    Alles was nichts mit Elefanten zu tun hat, ist irelefant.

  • #17

    Na hat ja doch geklappt mit dem HH.
    Ich habe den HH gewechselt,weil er mein mitgebrachtes Öl nicht einfüllen wollte. Jaso Ma/Jaso Ma2.
    Gut,bin dann zum nächsten,muß allerdings bis zum 19.04 warten,das ist aber OK für mich.
    Bei meiner jetzt 12000KM,vergehen ,wie im Fluge.
    Gruß Rainman

  • #18

    Hallo,
    mal ne Frage wegen der Garantie aus Interesse: bei Pkws darf man ja auch zu einer anderen freien Werkstatt fahren und man verliert nicht die Garantie, wenn die einen Service nach Herstellervorgaben durchführen und das natürlich auch im Serviceheft so bestätigen. Man muss also nicht zwingend zum Freundlichen.
    Wenn das für ein Auto gilt, dann müsste das doch ebenso für ein Motorrad gelten, oder bin ich da zu naiv? Weiß jemand genaueres über die Sachlage?


    VG!

  • #19


    GENAU so ist es!
    Ein Hersteller darf zwar verlangen, dass der Service entsprechend seinen Vorgaben gemacht wird, er darf aber
    nicht verlangen, dass der Service in "seiner" Markenwerkstatt gemacht wird!


    Gruß aus GR
    Andy

  • #20


    Da bin ich mir, ehrlich gesagt, nicht sicher.


    Die gesetzliche Gewährleistung ist nicht gefährdet, soweit alles klar (schon deshalb, weil der Händler und nicht der Hersteller in der Verantwortung ist, mit dem der Käufer den Vertrag hält). Aber die Garantie ist eine frei im Ermessen des Herstellers erbrachte Leistung. Es wurde wiederholt vor deutschen Gerichten entschieden, dass der Hersteller auch frei ist in der Festlegung von Bestimmungen und Abgrenzungen (solange die nicht diskrimierend sind, also zum Beispiel nicht zwischen Ausländern und Deutschen oder Männlein und Weiblein unterschieden wird). Hat mir mein Nachbar, ein Jurist, auch so bestätigt. Demnach darf der Hersteller festlegen, dass die Inanspruchnahme der Garantie an die Bedingung geknüpft ist, alle bis dahin aufgelaufenen Inspektionen und Reparaturen durch eine autorisierte Werkstatt durchführen zu lassen. Der Hersteller darf nur dann nicht verweigern, wenn diesbezügliche Formulierungen nicht bestehen oder zu allgemein gehalten sind.


    Greeetz, Thomas

    "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung"
    [Kaiser Wilhelm II.]

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