1000er Inspektion in 3 Wochen

  • #21

    Na ja,


    wie auch Klauseln in einer AGB dürfen Garantiebestimmung nicht "überraschend" sein oder den Käufer über gebühr belasten.
    Das bedeutet, dass eine Klausel, die bspw. besagt, dass man sein Motorrad jede Woche waschen muss, ganz klar überraschend und somit nichtig wäre.


    Hier ist auch nur wieder die Frage: Vor Gericht kann jede Seite gewinnen. Prinzipiell gehen große Firmen (wie Honda) lieber ein Gerichtsverfahren ein, als der gemeine Motorradkäufer - der hat auch meist mehr (Geld) zu verlieren für die Anwalts- und Prozesskosten.


    Nach dem BGH (Urteil aus 2013) gilt bei GebrauchtKFZ-Garantie die Werkstattbindung, wenn die Garantie unentgeltlich beim Gebrauchtkauf dazugelegt wurde (also die Garantie nicht in der Rechnung mit aufgeführt ist).
    Wird die Gebrauchtwagengarantie jedoch miterworben, dann können Inspektionen auch in jeder freien Werkstatt nach Herstellervorgabe erledigt werden - nur Reparaturen auf Garantie dürfen nur in autorisierten Werkstätten erfolgen.


    Zu der NeuKFZ-Garantie gibt es eine Gruppenfreistellungsverordnung der EU (GVO 461/2010), die besagt, dass Inspektionen in jeder freien Werkstatt nach Herstellervorgabe ohne Garantieverlust erledigt werden können, Reparaturen auf Garantie jedoch nur in einer Vertragswerkstatt bzw. autorisierten Werkstatt.
    Die GVO ist am 01. Juni 2010 (auf Verkäufe am 01. Juni 2013) in Kraft getreten.


    Achtung: Die GVO spricht hier leider nur von


    Ob dies nun auch auf Motorräder zutrifft, sei erstmal dahingestellt.
    Es ist jedoch wahrscheinlich, dass sich so manches Gericht auch bei Motorrädern an dieser GVO orientiert - und bei der Gebrauchtwagengarantie insbesondere an dem BGH-Urteil.


    ---> Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung <---


    Ich hoffe, etwas Licht ins dunkle Dickicht der Vertragsgestaltung gegeben zu haben. Wer Interesse hat, der kann ja einfach einmal schriftlich mit Angabe der GVO direkt bei Honda anfragen. Wäre gespannt,w as da als Antwort kommt.


    Grüße,


    Anon

  • #22

    Sehr guter, fundierter Abriss, Anon. Zwei Anmerkungen dazu meinerseits.


    Zum einen ist die von Honda gewährte Neufahrzeuggarantie eine kostenlose Dreingabe in dem von Dir beschriebenen Sinne, denn sie wird nicht als Extraposten beim Kauf aufgeführt. Folglich gilt dort die von mir aufgeführte Gestaltungsfreiheit der zur Inanspruchnahme vorliegenden Bedingungen. Bei Gebrauchtmotorrädern mit extra ausgewiesener (Händler!-) Garantie mag das anders sein.


    Zum anderen glaube ich, dass eine Bestimmung, die zur Wartung bzw. Reparatur bei einer autorisierten Werkstatt verpflichtet, wohl kaum "überraschend" sein dürfte - schon deswegen nicht, weil die überwiegende Mehrzahl der Hersteller, die Werksgarantien geben, dies so oder ähnlich verlangen und dem Kern nach auch einen gewissen nachvollziehbaren Bezug zur versprochenen Leistung hat.


    So oder so, es bleibt bei der Durchsetzung das Wagnis "groß" (= Honda) gegen "klein" (= Käufer). Das beste ist wirklich, sich vorher mit den Details vertraut zu machen und Rücksprache beim Hersteller zu halten. Wie Michael am eigenen Leib erfahren musste, ist dies der einzig verlässliche Weg.


    Greeetz, Thomas

    "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung"
    [Kaiser Wilhelm II.]

  • #23


    Hallo,


    war bei meinem HH Null Problemo. Habe letztes Jahr bei der 1000er Inspektion der PCX125 vollsynth. Motul-Öl mitgebracht, nun im März diesen Jahres bei der 1000er der NC
    das vollsynth. Motul 7100 Öl mitgebracht. Ebenso kein Zucken des HH. Sogar jedesmal das ungebrauchte Restöl im Gebinde mit zurück bekommen.


    Händler die meinen, Sie müssten über die Ölpreise Umsatz generieren sind von Vorgestern, wie die Dinos :D sterben irgendwann aus.


    Gruß Peter

  • SirWill

    Hat das Label Berlin hinzugefügt.
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