Na ja,
wie auch Klauseln in einer AGB dürfen Garantiebestimmung nicht "überraschend" sein oder den Käufer über gebühr belasten.
Das bedeutet, dass eine Klausel, die bspw. besagt, dass man sein Motorrad jede Woche waschen muss, ganz klar überraschend und somit nichtig wäre.
Hier ist auch nur wieder die Frage: Vor Gericht kann jede Seite gewinnen. Prinzipiell gehen große Firmen (wie Honda) lieber ein Gerichtsverfahren ein, als der gemeine Motorradkäufer - der hat auch meist mehr (Geld) zu verlieren für die Anwalts- und Prozesskosten.
Nach dem BGH (Urteil aus 2013) gilt bei GebrauchtKFZ-Garantie die Werkstattbindung, wenn die Garantie unentgeltlich beim Gebrauchtkauf dazugelegt wurde (also die Garantie nicht in der Rechnung mit aufgeführt ist).
Wird die Gebrauchtwagengarantie jedoch miterworben, dann können Inspektionen auch in jeder freien Werkstatt nach Herstellervorgabe erledigt werden - nur Reparaturen auf Garantie dürfen nur in autorisierten Werkstätten erfolgen.
Zu der NeuKFZ-Garantie gibt es eine Gruppenfreistellungsverordnung der EU (GVO 461/2010), die besagt, dass Inspektionen in jeder freien Werkstatt nach Herstellervorgabe ohne Garantieverlust erledigt werden können, Reparaturen auf Garantie jedoch nur in einer Vertragswerkstatt bzw. autorisierten Werkstatt.
Die GVO ist am 01. Juni 2010 (auf Verkäufe am 01. Juni 2013) in Kraft getreten.
Achtung: Die GVO spricht hier leider nur von
ZitatAlles anzeigen"[dem] Kraftfahrzeugsektor, der sowohl Personenkraftwagen als auch Nutzfahrzeuge umfasst [...]"
Ob dies nun auch auf Motorräder zutrifft, sei erstmal dahingestellt.
Es ist jedoch wahrscheinlich, dass sich so manches Gericht auch bei Motorrädern an dieser GVO orientiert - und bei der Gebrauchtwagengarantie insbesondere an dem BGH-Urteil.
---> Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung <---
Ich hoffe, etwas Licht ins dunkle Dickicht der Vertragsgestaltung gegeben zu haben. Wer Interesse hat, der kann ja einfach einmal schriftlich mit Angabe der GVO direkt bei Honda anfragen. Wäre gespannt,w as da als Antwort kommt.
Grüße,
Anon