Wertminderung und Nutzungsausfall

  • #11

    Wenn man Schmerzensgeld will, sofort zum Arzt - am besten auch direkt ins Krankenhaus nach dem Unfall.
    Symptome eines einfachen HWS-Schleudertraumas sind Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Kopfschmerzen.
    Wenn sowas vorliegt, oder man sich gut zuredet, dass man solche Symptome hat, krankschreiben lassen.
    Pro Tag gibt's ca. 100 Euro Schmerzensgeld, was eigentlich auch jede Versicherung anstandslos zahlt. Hierzu wird dem behandelndem Arzt ein Fragebogen zugeschickt, den dieser ausfüllt (man muss den Arzt gegenüber der Versicheruing von seiner Schweigepflicht entbinden).


    Ohne Krankschreibung oder ärztliche Dokumentation über Symptome und Behandlungen geht da nix.


    Oft merkt man aber erst 12 bsi 24 Stunden nach dem Unfall, dass wirklich ein Schleudertrauma vorliegt. Geht man aber mehr als einen Tag später erst zum Arzt, ist es sehr unglaubwürdig und steht dann nicht im direkten Bezug auf den Unfall.


    Grüße,


    Anon

  • #12

    Wieso willst Du selbst der Versicheurng schreiben??


    Einfach einen Anwalt beauftragen (bei den meisten geht alles auch Telefonisch und per eMail, also kein persönlicher Termin nötig) und der regelt dann alles.


    Du machst Dir nur Stress, wenn Du Dich selbst mit der Versicherung auseinandersetzt.


    Ich verstehe nicht, warum man sich da selbst mit der Versicherung zusammen setzen wollen sollte?
    Die Versicherung ist Dein Verfahrensgegner; sie wird versuchen, so wenig wie möglich zahlen zu müssen und im schlimsmten Fall einen eigenen Gutachter schicken wollen. Außerdem versuchen Versicheurngen oft, die Abwicklung monatelang zu verzögern.
    Bei meinem letzten Unfall mit dem PKW hat die Versiucherung es fast 6 Monate (trotz Anwalt!) herausgezögert.


    Schaltest Du keinen Anwalt ein, kann es Dich also schon gut und gern ein Jahr kosten (je nach Versicherung, da gibt es sehr große Unterschiede), bis Du Dein Geld bekommst - bis dahin musst Du alles vorstrecken.


    Verarbschiede Dich jetzt auch gleich von dem Gedanken,d ass Du das Geld in ein paar Tagen oder Wochen kriegst. Eine Regulierung unter 2 Monatne ist selbst bei den besten Versicherungen (bspw. Axa) nicht üblich.


    Die schlimmsten Versicherungen sind die, die hauptsächlich andere Versicherungsprodukte vertreiben (bei mir war es die Europaversicherung, die immer wieder Fristen vom Anwalt hat verstreichen lassen und erst reagierte, als Ihnen die Klagerschrift förmlich zugestellt wurde).


    Der Anwalt wird bei eindeutig geklärter Schuldfrage (wonach das hgier ja aussieht) von der Versicherung vollständig übernommen. Die meisten Verkehrsrechtsanwälte garantieren Dir auch direkt, dass keinerlei Kosten auf Dich zukommen, wenn Du ihnen den Fall überlässt.


    Also: Anwalt! Dann brauchst Du auch keine Beratung mehr hier.
    Und warum Kostenvoranschlag von einer Werkstatt? Daran wird die Versicherung herummäkeln und auß0erdem ist der Wert meist geringer als das, was Dir zusteht.


    Einfach zu irgendeinem vereidigten Gutachter bzw. diesen zu der Werrkstatt kommen lassen, wo Dein Möp steht.


    Du beschäftigst Dich zu viel damit.


    Das Zeug wird dauern und Du solltest Dich Deinem neuen Möp widmen und alles Anwalt und Gutachter machen lassen.


    Es kann Dir auch niemand verbieten, dass Du Dir jetztt auch schon Dein neues Motorrad kaufst und Anbauteile (nach Erstellung des Gutachtens) umbaust.
    Kreditzinsen müssen ebenfalls von der Versicherung erstattet werden, wenn diese die Regulierung verzögert.


    Nach Erstellung des Gutachtens kansnt Du natürlich auch die Maschine reparieren lassen, falls Du das möchtest.


    MfG,


    Anon

  • #13

    Ist mein erster Unfall bin halt sehr aufgeregt in nem monat gehts ab nach italien auf motorradurlaub und den will ich eigentlich nicht verpassen
    also einfach nen guten Abwalt (welches Fachgebiet) besorgen und sagen der soll mir rausholen was geht und schnell ein neues motorrad holen?


    War es ein fehler mein bike in die Hände der werkstatt zu geben?
    edit: die werkstatt muss aber auf mein ok warten bis die was machen auch wenn die versicherung dene es erlaubt oder muss ich schnell handeln nicht das die am ende des teil zusammenbasteln?

  • #14



    Ich hätte spontan "Verkehrsrecht" gewählt.
    Ein Scheidungsanwalt hilft dir nicht wirklich, außer es kommt zur Trennung bei einem Totalschaden. ;)

  • #15


    Hi,


    alles schön und gut und wunderbar, solange es das Zeug noch zu kaufen gibt. Darüber hinaus wird es schwierig.... Ein Kassenbon hilft da ganz ungemein. Übrigens bekam ich "gleichwertigen Ersatz", weil es die beschädigte Klamotte nicht mehr zu kaufen gab. Gleichwertig war dann bei mir höherwertig, weil zum Altpreis keine passende (Größe/Passform, Farbe) Kleidung erhältlich war. Die Recherchearbeit ohne Kassenbon wäre ganz ordentlich ausgefallen.


    Viele Grüße, Alex

  • #16

    Die Sache mit dem Anwalt hat mein Freundlicher geregelt. Vergiss nicht, die Versicherung des Unfallverursachers ist dein Gegner, auch wenn´s blöd klingt. Du kannst denen nicht irgendwelche Milchmädchenrechnungen vorschlagen und hoffen, dass die dir Kohle überweisen.


    Ganz klar, ob mit oder ohne Anwalt, erstmal einen Gutachter beauftragen lassen. Der legt genau fest, wie hoch der Schaden ist, bzw wie hoch der aktuelle Wert deines Bike´s ist. Danach wird entschieden, was die Versicherung zahlt. Bei einem Totalschaden steht ein Zeitwert XXX im Gutachten. Die Versicherung wird dir dann einen Aufkäufer benennen, der das Bike ankauft zum Festpreis. Dieser Festpreis wird vom Wiederbeschaffungswert XXX abgezogen. Die Summe hierrraus zahlt die Versicherung dir aus. Was du dann machst, ob Verkauf, Wiederaufbau oder sonstwas interessiert keinen...einzig musst du einen Neukaufvertrag vorweisen, sonst wird der Betrag auch nochmals gekürzt.


    Als Beispiel meine Rechnung:


    NC750XD


    Reparaturkosten waren ca 8200 €.
    Wiederbeschaffungswert genau 6500 €
    Ankaufsangebot durch die Versicherung waren 3400 €


    Die Versicherung zahlte genau die Differenz von 3100 €, zuzüglich der Nebenkosten für Ummelden, Zubehör usw.

    Nach 3 Jahren NC750x DCT hab ich jetzt was tierisches...einen Tiger und 95 Pferde Triumph Tiger 800 XRX

  • #17


    Das würde ich auf jeden Fall nicht schreiben. Verletzungen etc. umgehend von einem Arzt attestieren lassen.


    Zur Sache hinsichtlich einer möglichen Strafanzeige, was in dem Thread noch nicht erwähnt wurde: Hast du einen Gesundheitsschädigung erlitten fängt sich dein Unfallgegner ganz schnell eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß §229 StGB ein, wenn du dies der Polizei so mitteilst. Je nachdem wie sich dein Unfallgegner verhalten hat, könntest du ihm noch eins "reinwürgen".


    Aber die Hintertür mit dem Schmerzensgeld würde ich mir auf jeden Fall offen lassen.


    Und wie meine Vorredner schon erwähnt haben, würde ich das Schreiben von einem Anwalt verfassen lassen. Versicherung nehmen dich unter Umständen nicht für voll, wenn du als private Person Ansprüche stellst. Und jeder halbwegs engagierte Anwalt, ob nun spezialisiert auf Verkehrsrecht oder nicht, sollte diese Ansprüche ohne größere Probleme erwirken können.


    Mein Tipp: Zu einem Anwalt in der Nähe gehen, beraten lassen und anschließend entscheiden, wie das weitere Vorgehen ausschauen soll.



    Und in erster Linie bin ich froh, dass du keine schwerwiegenden Verletzungen davongetragen hast, geschieht leider viel zu häufig. :pray:



    Also dann gutes Gelingen und hoffentlich einen schönen Urlaub auf einem neuen 2Rad.

    - Hepco&Becker Sturzbügel
    - Hepco&Becker Hauptständer
    - SW-Motech "Cobra"-Handprotektoren
    - NC-17 Connect+ IPhone 5s-Halterung
    - TomTom Via135 - Navi
    - Givi/MotoDetail Kofferset

  • #18

    ...noch eine kleine Anmerkung... ich habe es damals wie folgt gemacht:


    mein Auto hatte einen Totalschaden... Dann habe ich logischerweise von der Versicherung den Restwert zugesichert bekommen. Mein Auto wurde hierbei von der Versicherung als Unfallwagen für 24Std online gestellt und es fand sich ein netter Mitbürger mit Migrationshintergrund, der einen Autohandel betrieb, der 50€ geboten hat. Die restliche Summe (Wert war 4950€, also war die restliche Summe 4900€) habe ich direkt von der Versicherung bekommen. Das Angebot von dem Händler konnte ich entweder annehmen oder das Unfallfahrzeug behalten. Ich entschied mich dafür, es zu behalten und es in Einzelteilen zu verkaufen. So konnte ich letzten Endes einen Wert weit über des Marktpreises erzielen.


    ...nur so zur Info ;) wenn du also genügend Zeit dazu hast, deine NC auseinander zu nehmen und in Einzelteilen zu verkaufen, ist das eine Alternative, über die es nachzudenken gilt. "Risiko": Du wirst nicht alles los, bzw. viele Teile liegen eine Weile lang rum.


    Ich wünsche dir viel Glück bei der Entscheidungsfindung :clap:

    - Hepco&Becker Sturzbügel
    - Hepco&Becker Hauptständer
    - SW-Motech "Cobra"-Handprotektoren
    - NC-17 Connect+ IPhone 5s-Halterung
    - TomTom Via135 - Navi
    - Givi/MotoDetail Kofferset

  • #19

    Kostenvoranschlag wurde angenommen ohne gutachter. als ich dann noch nach der rahmenvermessung fragte sagte man mir das könne er nicht beurteilen ob es notwendig ist da er im büro sitz.
    Aber das ist doch keine Frage der notwendigkeit die steht mir doch immer zu oder nicht?
    als ich dann zur sprache brach dass ich noch einen riesen wertverlust haben werde da der Lenkeranschlag eine Druckstelle hat und man den eben nicht tauschen kann und beim wiederverkauf sofort auffällt und davor ich zumindest zurück schrecken würde ist der versicherungsmakler doch auf die idee gekommen mir einen Gutachter vorbei zu schicken der mit mir das alles durchrechnet.
    Dann bin ich mal gespannt :?
    Anwalt habe ich auf jedenfall mal angeschrieben der soll mir meine Hose und andere kosten raus holen evt klappts auch beim nutzungsausfall


    Edit: mir wurde mit 30kmh hinten rein gefahren und ich wurde dann vorne aufs nächste mopped draufgeschoben und dann ist sie mir mit voller wucht auf die seite geknallt gabel ist und sie zieht beim freihändigen fahren nach links also ich bestehe zu 100% auf eine vermessung Hinterrad sollte meiner meinung nach auch ausgebaut und nach umwucht geprüft werden

  • #20

    Und das wundert Dich? Du magst andere Worte benutzt haben, aber im Grunde hast Du das der Versicherung mitgeteilt:


    "Ist mir egal, welche Ansprüche ich habe. Ich brauche nicht das, was mir per Gesetz zusteht und ich habe Verständnis dafür, daß Sie als Versicherungsunternehmen möglichst wenig bezahlen möchten. Ich komme Ihnen daher entgegen und verzichte auf erhebliche Ansprüche. Es wäre nett, wenn Sie dem zustimmen könnten und die mir lästigen Summen einfach behalten, damit mich das viele Geld nicht belastet. Vielen Dank."


    Fakt ist, Deine Mühle hat einen Totalschaden. Das ist immer dann der Fall, wenn der Schaden so 2/3, also ca. 60 bis 70 % des Zeitwertes erreicht. Bei Deinem Moped ist zu erwarten, daß der Schadenersatz fast für ein fabrikneues Mopeds reichen sollte. Rechne mal alleine den Gegenwert der neuen Garantie für Dich! Statt einer neuen nimmst Du lieber eine alte Honda, die als Unfallmotorrad deutlich im Wert gemindert ist, d. h. die Du nie mehr für einen angemessen Preis verkaufen kannst.


    Frag Deinen Anwalt, ob noch eine Begutachtung möglich ist - falls ja, lass da unbedingt einen Gutachter ran!



    Gruß Michael



    Tante Edith hat da noch etwas. Steht zwar weiter oben schon, aber Du hast es ja offensichtlich nicht gelesen!


    Punkt 3: Du beauftragst einen Sachverständigen. Die Rahmenvermessung ist obligatorisch!!! Die muß bei einer Reparatur durchgeführt werden, weil ohen nicht alle Schäden zu ermitteln sind. Daß Dir Dein Händler das auch ohne anbietet liegt schlicht daran, daß er etwas verdienen will. Nur mal als Vergleich: Meinem Neffen ist kürzlich ein Kumpel auf seine 125er Yamaha aufgefahren. Der Kumpel traf mit seinem Moped die Schwinge. Der Schaden lag selbst bei der 125er (!) bei über 4.000 €, obwohl er damit sogar noch nach Hause fahren konnte. Schon 2013 sagte mir mein Sachverständiger, daß bei einem durchschnittlichen Motorrad (meins war eine Honda CBR 1000 F) bei einem Heckaufprall der Schaden in der Regel bei 4.000 € bis 5.000 € läge. Er brauchte daher den Schaden gar nicht zu kalkulieren, er mußte nur den Zeitwert ermitteln, denn die CBR war älter als Deine NC und war nur um die 2.000 € wert. Ein Totalschaden ist in Sachen Schadenersatz aber gut für den Geschädigten. Ein Beispiel: Der Wiederbeschaffungswert beim Händler sind sagen wir mal 4.500 €, auf dem Privatmarkt 3.500 € bis 4.000 €. Hier werden nun natürlich die 4.500 € angesetzt. Nun wird der Restwert des Fahrzeugs ermittelt. Das passiert in aller Regel über die Restwertbörse. So eine Art eBay nur für dort registrierte Händler. Da macht dann einer ein verbindliches Angebot von 1.500 €. Die Versicherung zahlt Dir also 4.500 € - 1.500 € = 3.000 €. Das Angebot mit den 1.500 € ist verbindlich, Du kannst Dein Moped dafür garantiert verkaufen. Das machst Du aber nicht, sondern stellst sie mit Gutachten und vielen Bildern bei eBay für 10 Tage ab 1 € ein. Die Angebote aus der Restwertbörse liegen nahezu immer unter den Preisen auf dem Privatmarkt incl. eBay. Da sind 500 € mehr allemal drin. Damit hättest Du 5.000 € in der Hand - das reicht schon fast für eine fabrikneue NC 750 S aus dem Modelljahr 2015. Ein paar gibt es noch! Mit dem Geld für den Nutzungsausfall und für Deine Klamotten(*) reicht es ganz sicher dafür. Mein Neffe bekam für seine knapp ein Jahr alte Yamaha mit über 10.000 km auf der Uhr auch eine fabrikneue desselben Modells. Zulassungspauschalen in Höhe von 80 € (Abmeldung Altfahrzeug, Anmeldung Neufahrzeug plus neues Kennzeichen) und 30 € bis 40 € für Telefonate und Schriftverkehr werden auch bezahlt, wenn man sie fordert.


    Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich mir eine fabrikneue NC gönnen. Die kostet Dich fast nichts.

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!