Wertminderung und Nutzungsausfall

  • #1

    Servus Leute leider hats mich auch erwischt. Im Stockendem verkehr hat die Schlange angehalten und mir ist ein Träumer hinten drauf gefahren passiert ist mir physisch gottsei dank nichts nur ein blauer Fleck an der Hüfte.
    Aber der psychische schmerz und ärger ist groß :evil: haben bestes motorradwetter und ich sitze daheim während meine Kumpels groß rum touren :cry: :cry: .


    In der Zeit hab ich mir überlegt wie es jetzt mit dem Schaden aussieht der mir durch den unfall entstand.
    Die werkstatt hat einen kostenvoranschlag von 3400€ ohne rahmenvermessung mit liegt man bei ca 3800 haben sie gemeint wennn nun der rahmen verzogen ist es ein wirtschaftlicher totalschaden. Aber wenn nicht dann doch eigentlich auch wegen der wertminderung die mir zu steht?


    Ich schätze den wert meines töffs auf ca 4000€( ez2014 km 7800 nc700s)


    könnte ich mir die summe direkt ausbezahlen lassen und somit das ganze verschnellern?
    -wenn ja was steht mir noch zu meine Hose hat ein riss ist kein halbes jahr alt.
    -wie sieht es mit zulassungskosten für ein neues aus.


    Ganz wichtiger Punkt nutzungsausfall: Ich habe zwar ein Auto dies wird aber bei temperaturen zwischen 10-25 grad sonne nicht bewegt da muss es doch etwas in richtung " spaßausfall/ gesenkte Lebensqualität" geben ich hab ja ein motorrad gekauft um es zu fahren nicht damit es blöd rum steht.


    Mit freundlichen Grüßen
    michi94

  • #2

    Hi,


    beschädigte Schutzkleidung bekommst Du erstattet, Kassenbon ist wichtig. Verletzung kannst Du auch geltend machen.
    Nutzungsausfall bekommst Du keine, Du hast ein höher kategorisiertes Fahrzeug Fahrbereit zu Hause stehen. Spaßausfall, entgangene Urlaubsfreude oder auch zerstörtes Wohnungsinventar* bekommst Du nicht ersetzt.


    * Ich hatte beide Knie lädiert und wollte am PC was umstöpseln. BEim versuch mich langsam abstützend auf den Boden zu lassen habe ich was umgerissen...


    Viele Grüße, Alex

  • #3

    Moin Moin,


    Beim ADAC gibt es folgende Auskunft dazu:


    Quelle ADAC


    Der Bundesgerichtshof (Az: VI ZA 40/11) hat am 13.12.2011die schon seit Jahren geltenden Grundsätze zum Nutzungsausfall in Hinblick auf ein Motorrad bestätigt. Nach diesem Grundsatz setzt der Anspruch auf Nutzungsausfall voraus, dass der Geschädigte eine objektive „Bewegungseinschränkung“ durch den Fahrzeugausfall hat. Rein emotionale Erschwernisse geben keinen Anspruch auf Nutzungsausfall.
    Konkret zum Motorradfahren stellte das Gericht u.a. fest: Stellt das Motorradfahren ein reines Hobby für den Geschädigten dar, ist eine vermögensrechtliche Bewertung - und damit ein Anspruch auf Nutzungsausfall - nicht möglich, da das Motorradfahren in diesem Fall nicht zur eigenwirtschaftlichen Lebensführung eingesetzt wird. Nutzungsersatz kommt nur für einen der vermögensmehrenden, erwerbswirtschaftlichen Verwendung des Wirtschaftsgutes vergleichbaren eigenwirtschaftlichen, vermögensmässig erfassbaren Einsatz der betreffenden Sache in Betracht. Anders als bei einem für den alltäglichen Gebrauch vorgesehenen Pkw ist die jederzeitige Benutzbarkeit des Motorrades für den Kläger nach seinem eigenen Vortrag zwar ein die Lebensqualität erhöhender Vorteil, der jedoch keinen ersatzfähigen materiellen Wert darstellt. Die Wertschätzung des Motorrades stützt der Kläger, der auch über einen Pkw verfügt, außer auf den Gesichtspunkt der Mobilität auch darauf, dass das Motorradfahren sein Hobby sei.
    Zur Klarstellung und als Ergänzung zu diesem Urteil sei darauf hingewiesen, dass es selbstverständlich auch für Motorräder Nutzungsausfall gibt, sofern dem Geschädigten kein anderes Fahrzeug (Motorrad oder Pkw) zur Nutzung zur Verfügung steht.

    Liebe Grüße aus der schönsten und größten Stadt an der Elbe


    Manfred

  • #4

    Achtung: Dieses ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinungsäußerung, die auf persönlichen Erfahrungen beruht!


    Punkt 1: Vergiß das mit den Kassenbons! Schutzkleidung muß zum aktuellen Neupreis erstattet werden. Wenn an Deiner Bekleidung Schäden sind, dann mache Bilder davon und suche nach vergleichbaren Angeboten. Den Preis dieser Vergleichsangebote kannst Du verlangen und bekommst sie auch problemlos bezahlt. Daß viele Unfallopfer weniger erhalten liegt daran, daß sie ihre Rechte nicht kennen und zu wenig verlangen. Bei Schutzkleidung gibt es KEINEN Zeitwert oder Abzug für neu statt alt. Bei meinem Unfall 2013 war so ziemlich die einfachste Forderung die nach dem Ersatz der Schutzkleidung - zum Neupreis! Was Du bezahlt hast ist egal, es kommt darauf an, was die Sachen jetzt kosten.


    Punkt 2: Das mit dem Nutzungsausfall ist nicht ganz so eindeutig, aber den bekommt man grundsätzlich auch bei einem Motorrad. Es kommt darauf an, wie das Fahrzeug genutzt wurde. Der ADAC bezieht sich auf einen erklärten Hobbyfahrer. Meines Wissens kann man wie beim Auto uneingeschränkt Nutzungsausfall bekommen, wenn es sich um ein täglich genutztes Alltagsfahrzeug handelt. Wer zwei Autos hat bekommt in der Regel nach einem Unfall ja auch Nutzungsausfall. Bei Totalschäden soll es wohl noch einfacher sein, da richten sich die Versicherungen nach dem Gutachten für die Dauer der Wiederbeschaffung. 10 bis 14 Tage sind da meist kein Problem. Die legt der Sachverständige fest, den DU beauftragen solltest! Prinzip "Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing!". Bei mir wurde trotz mehrerer Ersatzfahrzeuge der Nutzungsausfall anerkannt und bezahlt. Und das, obwohl ich neben meiner Unfall-CBR noch eine angemeldete Kawasaki und noch ein Auto nur für mich persönlich hatte und weder im Krankenhaus, noch die Wochen danach überhaupt fahren konnte.


    Punkt 3: Du beauftragst einen Sachverständigen. Die Rahmenvermessung ist obligatorisch!!! Die muß bei einer Reparatur durchgeführt werden, weil ohen nicht alle Schäden zu ermitteln sind. Daß Dir Dein Händler das auch ohne anbietet liegt schlicht daran, daß er etwas verdienen will. Nur mal als Vergleich: Meinem Neffen ist kürzlich ein Kumpel auf seine 125er Yamaha aufgefahren. Der Kumpel traf mit seinem Moped die Schwinge. Der Schaden lag selbst bei der 125er (!) bei über 4.000 €, obwohl er damit sogar noch nach Hause fahren konnte. Schon 2013 sagte mir mein Sachverständiger, daß bei einem durchschnittlichen Motorrad (meins war eine Honda CBR 1000 F) bei einem Heckaufprall der Schaden in der Regel bei 4.000 € bis 5.000 € läge. Er brauchte daher den Schaden gar nicht zu kalkulieren, er mußte nur den Zeitwert ermitteln, denn die CBR war älter als Deine NC und war nur um die 2.000 € wert. Ein Totalschaden ist in Sachen Schadenersatz aber gut für den Geschädigten. Ein Beispiel: Der Wiederbeschaffungswert beim Händler sind sagen wir mal 4.500 €, auf dem Privatmarkt 3.500 € bis 4.000 €. Hier werden nun natürlich die 4.500 € angesetzt. Nun wird der Restwert des Fahrzeugs ermittelt. Das passiert in aller Regel über die Restwertbörse. So eine Art eBay nur für dort registrierte Händler. Da macht dann einer ein verbindliches Angebot von 1.500 €. Die Versicherung zahlt Dir also 4.500 € - 1.500 € = 3.000 €. Das Angebot mit den 1.500 € ist verbindlich, Du kannst Dein Moped dafür garantiert verkaufen. Das machst Du aber nicht, sondern stellst sie mit Gutachten und vielen Bildern bei eBay für 10 Tage ab 1 € ein. Die Angebote aus der Restwertbörse liegen nahezu immer unter den Preisen auf dem Privatmarkt incl. eBay. Da sind 500 € mehr allemal drin. Damit hättest Du 5.000 € in der Hand - das reicht schon fast für eine fabrikneue NC 750 S aus dem Modelljahr 2015. Ein paar gibt es noch! Mit dem Geld für den Nutzungsausfall und für Deine Klamotten(*) reicht es ganz sicher dafür. Mein Neffe bekam für seine knapp ein Jahr alte Yamaha mit über 10.000 km auf der Uhr auch eine fabrikneue desselben Modells. Zulassungspauschalen in Höhe von 80 € (Abmeldung Altfahrzeug, Anmeldung Neufahrzeug plus neues Kennzeichen) und 30 € bis 40 € für Telefonate und Schriftverkehr werden auch bezahlt, wenn man sie fordert.


    Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich mir eine fabrikneue NC gönnen. Die kostet Dich fast nichts.



    Gruß Michael



    (*) Bei meinem Klamottenschaden war ich gründlich: Ich habe selbst mein T-Shirt noch mit einem Neuwert von 20 € oder so angegeben; immerhin hatten mich die Sanis und Ärzte ja aus den Klamotten rausgeschnitten. Normales Ausziehen geht bei Brüchen usw. halt nicht so. Ein T-Shirt ist zwar keine Schutzkleidung, aber wenn schon, denn schon... ;) Wichtig: Haben die Handschuhe vom Abstützen Schrammen? Sind die Stiefel verschrammt? Hat der Helm Aufprallspuren (meist sind das nur wenige Schrammen)? Ist die Jacke an der Schulter "verkratzt" (kommt bei Leder schnell vor, geht aber auch bei Textilklamotten)? Alles bezahlen lassen! Zum jetzt aktuellen Neupreis! Ich hatte keine teuren Sachen, aber ich habe in Erinnerung, daß ich über 700 € für die Klamotten bekommen habe. Ohne auch nur ein Wort der Diskussion. Und tatsächlich nicht mehr brauchbar waren nur Jacke (aufgechnitten) und Helm (nach zwei Aufprällen auf Auto und Straße ein Sicherheitsrisiko, also ein Fall für die Tonne).

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #5

    Ach ja, noch etwas: Meine Forderungen gingen alle über meinen Anwalt, den ich mir auf Kosten des Unfallverursachers bzw. seiner Versicherung nehmen konnte. Das gilt auch für den Sachverständigen. Den beauftragst Du, aber zahlen muß ihn die Versicherung. Forderungen, die ein Anwalt stellt, gehen sicherlich leichter durch.


    Du füllst auch keine Formulare der gegnerischen Versicherung aus. Dazu bist Du nicht verpflichtet. Mein Anwalt sagte salopp: "Was die erfahren bestimmen wir!" Das bedeutet, Du machst gar keine Angaben zu Deiner Mobilität. Dann kann Dir beim Nutzungsausfall auch nicht vorgehalten werden, daß Du ja dein Auto nehmen könntest...



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #6

    Und noch etwas: Du schreibst Töff? Das sagen doch nur die Schweizer, oder? Alles, was ich geschrieben habe gilt für Deutschland, in den Nachbarländern ist das sicher anders.



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #7

    Bin schon aus deutschland vielen dank. Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen soll ich mir noch ein eigenen gutachter besorgen momentan steht die maschine beim freundlichen der hat den kostenvoranschlag gemacht.


    Kann ich dann sagen das kva plus wertminderung ein totalschaden ist und ich gerne den wiederbeschaffungswert hätte ?
    Wie siehts aus mit schmerzensgeld ich habe nur ein blauen fleck also optischer mangel kann ich den auch bezahlen lassen beim arzt war ich leider noch nicht.

  • #8

    Als Geschädigter hast du Anspruch auf einen Anwalt, der weiss dann schon, was dir ersetzt werden kann/ muss. Hatte den selben Fall eines unverschuldeten Totalschadens und habe sämtliche Kosten erstattet gekriegt.
    Viele Kosten sind einem auch nicht sofort bewusst, so zB Ab- und Anmeldungen, Umbau von Zubehör von deinem alten an das eue Bike etc.


    Nutzungsausfall gab es, wie schon weiter oben erwähnt nicht. Wenn es kein Totalschaden ist, dann gibts aber Wertminderung direkt ausgezahlt( legt der Gutachter fest)

    Nach 3 Jahren NC750x DCT hab ich jetzt was tierisches...einen Tiger und 95 Pferde Triumph Tiger 800 XRX

  • #9


    Ganz so einfach wird dir die gegnerische Versicherung das Geld nicht geben, ich denke mal ohne Gutachten von offizieller Stelle geht da nix. Würde es aber auch auf alle Fälle von einem Gutachter beurteilen lassen, da bist du immer rechtlich auf der sicheren Seite.
    Wie oben schon erwähnt, übergib die Sache an einen Anwalt, dein Freundlicher sollte da eine Kanzlei für solche Fälle an der Hand haben.


    ...und Schmerzensgeld? Naja wenn du nicht mal beim Arzt warst? Selbst wenn, für nen blauen Fleck gibts sicher nichts...




    Gruß Frank und viel Glück bei der Abwicklung

    Nach 3 Jahren NC750x DCT hab ich jetzt was tierisches...einen Tiger und 95 Pferde Triumph Tiger 800 XRX

  • #10

    Ich würde das gerne meine Versicherung schreiben:
    Sehr geehrte (ansprechperson)


    Ich schreibe Ihnen wegen des Unfalls (Schadensnummer) vom 09.07.2016.


    Mein Motorrad steht derzeit bei der Hondavertragswerkstatt xxx, die ich beauftragt habe einen kostenvoranschlag zu erstellen und diese ihnen inklusive bilder zukommen zu lassen.
    Dieser ist Bereits fertig und beleuft sich auf ca 3400 € ohne eine Rahmenvermessung. Da diese jedoch obligatorisch ist um meine Gesundheit und eine sturzfreie weiterfahrt zu gewährleisten und um die Tatsächlich entstandenen Schäden zu beurteilen würden hier wieder ca 400 € zu buche schlagen.
    Zusammen mit der Wertminderung die der Unfall verursachte erreichen wir einen meiner Meinung nach Wirtschaftlichen total Schaden. Vergleichbare Motorräder erreichen einen Preis von ca 4500€ (quelle mobile.de)


    Da ich gerne wieder mobil sein möchte und den Nutzungsausfall und die daraus resultierenden kosten für Sie gering halten möchte, will ich mir Wiederbeschaffungswert, den Nutzungsausfall, die Kosten für die Zulassungsstelle und die Schäden an meiner Motorradhose ausbezahlen lassen.


    Auf Schmerzensgeldansprüche verzichte ich da mir nichts größeres passiert ist.


    Mit freundlichen grüßen ....



    Was haltet ihr davon kann ich sowas schreiben oder macht das im normalfall der anwalt?

  • Hey,

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