Zitat von linus.sykeAlles anzeigenIm Umkehrschluss heißt das aber auch, dass diese Argumentation der Versicherung dann greifen könnte (Konjunktiv!). Dann werden Gutachter herangezogen und ein langes Verfahren könnte sich anschließen.
Nein, das heißt es eben im Umkehrschluss nicht. Die StVZO ist die "zuständige" Verordnung. Wenn ich gegen die nicht verstoße, und somit auch die Betriebserlaubnis nicht erloschen ist, können die Gutachter noch so lang sein , es wird sich nichts ändern.
Und darum beuge ich mich nicht den verzweifelten Versuchen der Firmen, einschließlich anscheinend auch einiger freundlicher HH, mir den Reifen aufzuschwatzen, den ich nicht haben will.
Die Argumentation des HH, die M0wltier beschreibt, ist schon, na, sagen wir mal, gewöhnungsbedürftig. Ich weiß nicht, wo der nächste HH zu finden ist, wenn es nicht zu weit wäre, würde ich ihn aufsuchen und den Reifen"empfehler" nicht weiter mit meinem legalen Kundenwunsch behelligen.
Wie sagte Schiller schon vor Jahrhunderten: "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens. " Was soll man denn noch mehr an Beweisen vorlegen, dass der Händler sich irrt? "Zwei und zwei sind vier? Na, das ist jetzt aber nur IHRE Interpretation."
Kopfschüttelgrüße
ExDeau