Sofern die Versicherung in ihren Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass nur seitens der Reifenhersteller freigegeben Reifen montiert werden dürfen, gelten die Ausführungen in den Fahrzeugpapieren. Dort steht für die NC lediglich die Reifendimension. Solange dieses eingehalten wird, hat der Versicherungsnehmer im Schadensfall nichts zu befürchten.
Meine NC ist mit den Battle Wing 501/502 ausgeliefert worden. Das soll ein solider Reifen sein. Wenn diese abgefahren sind, schaue ich weiter. Von Reifenbindungen der Hersteller lasse ich mich dabei nicht leiten.