Bußgelder in der Schweiz

  • #11

    V-Twin

    Differenziert deepl bei der Übersetzung zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot?

    Führerscheinentzug verstehe ich generell grenzenlos. Bei den Fahrverboten soll das dann laut Plan künftig nicht nur EU-weit, sondern auch in der Schweiz gelten?

    Nur eine Vermutung: Die in den Niederlanden generell höheren Bußgelder im Vergleich zu Deutschland rechtfertigen vielleicht diesen "Rabatt" bzw. umgekehrt deinen "Zuschlag"?


    Verdammt heavy - das wäre mir genau so auch passiert! Danke für die Möglichkeit, aus den Fehlern anderer zu lernen.

    VG Klaus

  • #12

    Auch in Österreich bist du als Halter verpflichtet, anzugeben, wer gefahren ist, wenn du geblitzt wudest.

    Ist aber nicht so teuer. Am Großglockner 20km/h zu schnell, kostet 40@.

    Ist aber trotzdem ärgerlich, und sollte eigentlich nicht sein.

    Gruß aus Bremen

    Hartmut

  • #13

    Das ausschöpfen rechtlicher Mittel um keine Konsequenzen für eine Überschreitung von Regeln zu tragen ist eine Sache. Verantwortlichkeit für das eigene Tun ist eine Frage der Haltung und des Charakters.

    Ungerechtfertigt für etwas zur Verantwortung gezogen zu werden erfordert konsequenten Widerstand. Steht hier aber nicht zur Debatte, da der Fehler zugegeben wurde.

  • #14

    Der erste Feler, in meinen Augen war, den Verstoß und deine Daten preiszugeben. Du bist kein Anwalt der sich mit diesen Dingen befasst und du weisst nicht ab alles ordnungsgemäß korekt abgelaufen ist.

    Wenn du eine RSV hast, kostet dich das fast oder gar nichts, sich mal beraten zu lassen. Bezahlen kannst du immer noch wenn alles korekt war und alleine die Differenz zwischen den Geschwindigkeiten und des zu bezahlenden Betrags, sollte einen aufhorschen lassen.....

    Wenn mir jemand droht, er sei beleidigt, wenn ich nicht tue, was er will, wähle ich die Beleidigung.

    Peter Hohl


    Jemanden "Idiot" zu nennen, das ist häufig keine Beleidigung, sondern eher eine Diagnose.

    [Julian Tuwim


    Der Feige muss weniger Beleidigungen schlucken als der Ehrgeizige.

    Luc de Clapiers

    ;) :P ;)

  • #15

    Was ich nicht verstehe, warum das eine Schreiben aus der Schweiz kommt und von deinem Kumpel ein Schreiben aus den NL bekommt zum mehr oder weniger gleichen Sachverhalt. Ist er aus den NL?



    Hier mal ein Anwalt :


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    Wenn mir jemand droht, er sei beleidigt, wenn ich nicht tue, was er will, wähle ich die Beleidigung.

    Peter Hohl


    Jemanden "Idiot" zu nennen, das ist häufig keine Beleidigung, sondern eher eine Diagnose.

    [Julian Tuwim


    Der Feige muss weniger Beleidigungen schlucken als der Ehrgeizige.

    Luc de Clapiers

    ;) :P ;)

  • #16

    Der erste Fehler war zu schnell zu fahren. Der Rest waren Folgefehler. Die ungleiche Behandlung ist schon verwunderlich. Aber da Dein Fehler schon geahndet wurde, kannst Du nichts mehr machen. Du hast gezahlt, also akzeptiert. Oder Du reisst Deinen Kumpel tiefer rein.

    Ansonsten immer, und erst recht ausserhalb von Dt!., an die StVO halten. Bei uns sind die Bußgelder dagegen sehr moderat. Auch wenn man es nicht immer so empfindet.

    Gruss Ralf


    Simson SR 4-3 (Sperber) 1978-80, MZ TS 250/1 1980-88, BMW R65 (Bj. 82) 2011-22

    MZ TS 250 (Bj. 78) mit ETZ Herz 2006-

    NC 750 XD (Bj. 21) 2022-

  • #17

    Ich bin mir nicht sicher, ob ein Einspruch wegen Ungleichbehandlung nicht noch weitere Verwaltungs-Folgekosten nach sich zieht und eher dem Freund höhere Kosten bringt als Dir einen Erlass.


    Auf hoher See und vor Gericht

    ist man in Gottes Hand oder auch nicht :)

    Viele Grüße,

    Michael

  • #18

    Ja, er kommt auch aus den Niederlanden. Wahrscheinlich liegt es daran, dass er die Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h überschritten hat und ich nicht. Er hat auch eine Bewährungsstrafe von 20 Tagessätzen mit einer Probezeit von 2 Jahren erhalten. Mir fällt gerade ein, dass dies ebenfalls zu dem Unterschied in der Höhe der Geldstrafe beitragen könnte. Die Kosten für den Führerscheinentzug sind ihm noch nicht bekannt. Er muss noch einen Brief dazu erhalten.

    Geld muss rollen, am besten auf zwei Rädern :)

  • #19

    Der erste und wichtigste Fehler war, mit dem Motorrad überhaupt in die Schweiz zu fahren. Großräumig umfahren lautet die Devise.


    Mit dem Auto geht's auch nur, wenn es über einen Tempomat verfügt. Sonst wir das schnell sehr sehr teuer.

    It's hip to be square

  • #20

    aha, jetzt sieht die Sache schon etwas anderst aus.........bzw. daran wirds wohl liegen.....20 Tagessätze à wieviel sfr ? sollte er sich wieder was Leisten innerhalb der Bewährungszeit....oh la la.... dann kommst DU glaub seeehr billig weg


    die Beträge / Umstände /Zahlen selbst habe ich von euch aber jetzt nicht verglichen etc...




    n.b.


    also innerorts rendiert sichs aaabsolut nicht...... immer und ewig brav die Tafel abwarten.... :rolleyes:..es gibt hier auch keine Regel ,dass es nicht erlaubt wäre unmittelbar nach/ vor der TAfel auf Lauer zu liegen ! ! !


    https://www.ch.ch/de/fahrzeuge-und-verkehr/verhalten-im-strassenverkehr/verkehrsregeln/geschwindigkeitsuberschreitung/

    Physik ist nur trocken , wenn der Tank leer ist

    8 Mal editiert, zuletzt von alprider ()

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