Alles anzeigenDas will man jetzt besser kontrollieren
Allein mir fehlt der Glaube. Wer soll denn die Kontrollen durchführen. Überall in den
dafür zuständigen Behörden fehlen dafür schon jetzt die Leute und bei der Finanzlage
könnte die auch wohl keiner bezahlen. Leider Lippenbekenntnisse mit Ansage.
Was meinst Du damit, bzw. wo hast Du da was gelesen?
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte denn in die Preisgestaltung eines Unternehmens
eingegriffen werden?
Unternehmen sind in der Gestaltung der Preise frei, solang diese nicht den Tatbestand
des Wuchers (§291 StGB), im Lebensmittelbereich kaum möglich, erfüllt.
Verbraucherverbände kritisieren teilweise sog, Shrinkware, also schleichende Veränderungen
der Verpackungsgrößen, bei gleichbleibendem Preis. Das tun Unternehmen z.T., damit
Preiserhöhungen nicht sofort erkannt werden. Die Preisanpassung als solches ist aber
völlig legitim.
Allenfalls unerlaubte Marktabsprachen - wofür das Bundeskartellamt zuständig wäre -
könnten unterbunden werden.
In einer Marktwirtschaft regelt normalerweise die Nachfrage den Preis.
Solange Kunden überteuerte Lebensmittel kaufen, wird kein Hersteller
die Notwendigkeit zu einer Preissenkung sehen.
Unternehmen wollen Geld verdienen.