Alles anzeigenEine andere Frage wäre auch, wie bekomme ich dann das Geld zurück wenn er verboten würde (was ich bezweifel) und wer kommt dafür auf?
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Da würde ich mir keine Sorgen machen, bestehende Lenkberechtigungen würden sicherlich gültig bleiben.
Ich halte den B196 für eine gute Möglichkeit die Lenkberechtigung für die 125er zu erwerben und natürlich sollte er EU-weit anerkannt werden.
Voraussetzungen für den B196 sind unter anderem ein Alter von mindestens 25 Jahren, 5 Jahre im Besitz von PKW-Führerschein,...
Man hat es da mit Bürgern zu tun, die sicher alt genug sind für sich die Entscheidung zu treffen eine 125er zu lenken. Man darf ihnen auch zutrauen sich damit entsprechend im Straßenverkehr zu bewegen. Schutzausrüstung ist auch auf Rollern nicht verboten.
Der Einsatzbereich von 125ern in der Stadt ist aber sicher nicht ungefährlicher als die romantischen Straßen am Land oder auch Passstraßen.
Paul