Automatische Blinkerrückstellung
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#42 Hallo zusammen, meine NC ist heute zur 1000 Inspektion und ich hab ne 750er Hornet als Leihfahrzeug bekommen. Obwohl die Hornet um einiges günstiger ist als die NC hat sie eine automatische Blinkerrückstellung. Die Armaturen sehen eigentlich genauso aus wie an der NC.
Weiß einer von euch, ob man die automatische Blinkerrückstellung an der NC nachrüsten kann?
Sollte doch eigentlich inzwischen Standard an modernen Motorrädern sein.
Gruß Dieter
Hallo Dieter, leider kann ich Dir die Frage auch nicht beantworten, denke aber eher nicht. Ich frage mich, warum es nicht wenigstens ein akustisches Signal beim Blinken gibt, hatte das schon bei anderen Motorrädern so. Würde das nicht auch schon helfen?
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#43 Hallo Dieter, leider kann ich Dir die Frage auch nicht beantworten, denke aber eher nicht. Ich frage mich, warum es nicht wenigstens ein akustisches Signal beim Blinken gibt, hatte das schon bei anderen Motorrädern so. Würde das nicht auch schon helfen?
Akustisches Signal würde sicher auch helfen, ist aber soweit ich weiß in DE nicht erlaubt, Genau wie ein akustisches Signal bei der PKW Fernbedienung.
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#44 Es ging nicht ums Hinterfragen, sondern darum, mit analytischen Fragestellungen sich einer für den TE guten Lösung zu nähern. Versteht aber nicht jeder.... Dazu muss man auch den zweiten Teil des Textes lesen.
Wenn der TE sich anders entscheidet oder "es einfach nur haben" will, kann er das selbstverständlich tun. Das ist ganz allein seine Entscheidung. Und freu Dich, wenn Deine Blinkerrückstellung gut funktioniert!
Genau, es ist einfach nur "nice to have". Und die Frage war einfach, warum das nicht inzwischen Standard ist. Kenne keinen modernen PKW der das nicht hat :). In meiner 50-jährigen Zweirad Laufbahn hatte das keines meiner Motorräder und das geht natürlich! Aber es ist ein Sicherheitsgewinn!
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#45 Akustisches Signal würde sicher auch helfen, ist aber soweit ich weiß in DE nicht erlaubt, Genau wie ein akustisches Signal bei der PKW Fernbedienung.
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist in § 54 die Ausstattung mit lichttechnischen Einrichtungen geregelt. Dort sind Blinkleuchten vorgeschrieben, ein akustisches Signal jedoch nicht.
Allerdings sind Kontrollsignale (optisch oder akustisch) für den Fahrer zulässig, solange sie andere Verkehrsteilnehmer nicht belästigen (§ 49 StVZO: „Geräuschentwicklung“).
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#46 Moinsen. Wo ist das Problem, nach jedem Blinkereinsatz (den mancher "möchtegernkollege" sehr stark begrenzt) auf den Schalter zu drücken um das Blinken wider zu deaktivieren?
Man kann auch ganz prima, selbst im stärksten Kurvengeschlängel, ab und an auf den Schalter drücken, um einen evtl. vergessenen Blinker noch zu deaktivieren. Das ist ein Automatismus den aber nur sehr wenige beherrschen, noch weniger wie das Blinken selber.
Viel zu viel Text, ohne viele Informationen. Komme mir schon vor wie ThomasLip.
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