Sturzbügel und Zusatzscheinwerfer an der NC750X DCT

  • #51

    Sind wir doch froh, dass wir hier in unserem Forum durch die Beiträge der Mitglieder dazulernen und unseren Horizont erweitern können.

    Ob der Einzelne das dann beachtet, sich daran hält, es vernünftig findet usw., ist doch das Problem eines jeden selber.

    Gruß Winterfahrer


    Ein guter Mann auf einer NC 750 X - das kann für weit
    mehr als 25.000 km eine optimale Kombination sein.
    (frei nach F.J.S.)

  • #52

    Zum Thema NSW abschaltbar oder nicht...

    Als ich das letzte mal zur HU gefahren bin hatte ich die NSW an gehabt, der Prüfer hat als aller erstes geschaut ob diese seperat abschaltbar sind.


    VG André

    Ride safe, ride smart!

  • #53

    Gestern war ich mit meinem PKW unterwegs. Der hat serienmäßig Nebelscheinwerfer und so habe ich mal alle Lichter durchgeschaltet, denn was am PKW gilt sollte auch am Motorrad gelten.

    • Die Nebelscheinwerfer lassen sich nur bei eingeschaltetem Fahrlicht einschalten.
    • Schaltet man dann um auf Fernlicht bleiben die Nebelscheinwerfer eingeschaltet.
    • Bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern leuchtet im Display ein grünes Symbol.

    Damit ist für mich die Schaltung der Nebelscheinwerfer klar und so werde ich es auch machen.

    Gruß Winni

  • #54

    Naja, fast.
    In #26 hatte ich es dir schon zusammengefasst. Ignorierst du mich, Winni?

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #55

    Nein, ich ignoriere dich nicht. Nur die Schaltung von Nebel- und Fernscheinwerfer war mir immer noch nicht wirklich klar und da fiel mir ein das mal am PKW zu überprüfen.


    Tut mir leid wenn das blöd rüber gekommen ist.

    Gruß Winni

  • #56

    Alles gut, war nicht bierernst gemeint.


    Du musst die Nebelscheinwerfer unabhängig vom Fern- oder Abblendlicht ein- und ausschalten können.

    Zündung an, NSW manuell einschalten.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #57

    Hallo lautmaler,


    ich habe immer noch keine Rückmeldung von H&B und werde dort mal nachfragen.


    An den unterschiedlichen Auffassungen und Auslegungen wird sich nichts ändern - da bin ich ganz Deiner Meinung. Wir sind uns sicher alle einig, dass das Gesetz und die Vorschriften uns keine 3 Fernlichter erlauben und die Lichter schaltbar sein müssen, richtig eingestellt usw usw usw........


    Solange die Scheinwerfer meine Sichtbarkeit erhöhnen und den Gegenverkehr nicht behindern bleiben die dran.

    Ich bin da ganz bei Lorenz. :thumbup:


    Wer weiß, vielleicht treffe ich mal bei einer Kontrolle auf einen dieser "speziellen Ausbilder" der das bemängelt. Sollte es so sein - werde ich hier berichten.


    Bis dahin wünsche ich allen eine gute und unfallfreie Fahrt.


    Grüße

    Fabian

  • #58

    Gestern hat doch auf YouTube "Chainbrothers" mal wieder ein Video hochgeladen, wo er die Polizei befragt hat, unter anderem dazu. Kommentar der Polizei war (grob zusammengefasst): Ist nicht erlaubt, aber sie selbst fahren auch mit solchen Lichtern und empfehlen es auch, die einzuschalten, denn gesehen werden ist besser. Es dürfen eben nicht mehr als zwei Zusatzlichter sein.

    Viele Grüße,

    Michael

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!