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Ob diese - eigentlich geprüfte - Kombination aus Fern- und Nebelscheinwerfern überhaupt legal an Motorräder angebaut werden kann ist daher äußerst zweifelhaft.
Unstrittig dürfte sein, dass die Zusatzscheinwerfer von Hepco&Becker ein ECE-Prüfzeichen besitzen. Damit sind sie von der Behörde eines Landes zugelassen worden, unabhängig von den Regelungen der EU.
Nach der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung haben solche Genehmigungen auch in Deutschland Gültigkeit:
StVZO §21a: Anerkennung von Genehmigungen und >
Die Ziffer hinter dem E-Buchstaben kennzeichnet das Land der Genehmigung. 1 wäre z. B. Deutschland, 8 steht für Tschechien. Vielleicht kann ja jemand nachschauen, welche Ziffer bei den Hepco&Becker-Scheinwerfern steht.