Sturzbügel und Zusatzscheinwerfer an der NC750X DCT

  • #21

    Unstrittig dürfte sein, dass die Zusatzscheinwerfer von Hepco&Becker ein ECE-Prüfzeichen besitzen. Damit sind sie von der Behörde eines Landes zugelassen worden, unabhängig von den Regelungen der EU.


    Nach der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung haben solche Genehmigungen auch in Deutschland Gültigkeit:


    StVZO §21a: Anerkennung von Genehmigungen und >


    Die Ziffer hinter dem E-Buchstaben kennzeichnet das Land der Genehmigung. 1 wäre z. B. Deutschland, 8 steht für Tschechien. Vielleicht kann ja jemand nachschauen, welche Ziffer bei den Hepco&Becker-Scheinwerfern steht.

  • #22

    Das ist vollkommen unbestritten.


    Aber auch geprüfte Beleuchtungseinrichtungen darf man nur entsprechend der Vorschriften, was in dem Fall die verlinkte EU-Regelung ist, montieren.

    Und bevor jemand losrennt und die Nummer für das Land nachguckt: Das ist aus o.g. Gründen der Anerkennung der Genehmigungen nicht relevant. Relevant wären aber alle anderen Kennzeichnungen auf den Scheinwerfern, um nachvollziehen zu können, als was sie geprüft sind.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #23

    Ja, Du hast Recht. Entscheidend ist nicht nur das genehmigte Bauteil, sondern auch der Verwendungsbereich. Ohne den genauen Wortlaut der ECE-Genehmigung zu kennen, vermute ich, dass lediglich der Einsatz als Nebelscheinwerfer regelkonform ist. Das bedeutet: Betrieb der Scheinwerfer in der 1. Stufe erlaubt. Denn als Fernlicht (2. Stufe) würden die zwei Zusatzscheinwerfer gegen die zitierte EU-Regulierung (maximal 2 Fernlichter) verstossen.

  • #24

    In meinen (nicht-juristischen und naiven) Augen ist es so:

    Zusatzscheinwerfer werden je nach Bauart entweder als Nebelscheinwerfer (weiter unten, weiter auseinander) oder seltener als zusätzliches Fernlicht (weiter oben, dichter zusammen) montiert.
    Dann sind die auch genauso legal nutzbar. Also entweder bei Nebel usw. oder wenn man das Fernlicht aktivieren darf-

    In der Realität wird allerdings die Nutzung als "Zusatzscheinwerfer" von der Rennleitung geduldet, ohne dass man sich darauf berufen darf.

    Spiele wie Nebelsceinwerfer werden automatisch mit Abblendlicht geschaltet, könnten beim TÜV Schwierigkeiten machen.

    NC750X DCT (01/23)

    Spritmonitor.de

  • #25

    Über kurz oder lang werde ich mir auch Nebelscheinwerfer an meine RH09 anbauen und diese IMMER eingeschaltet haben damit ich besser gesehen werde (so hoffe ich zumindest). Heute hatte ich nämlich einen guten Schutzengel. Allein auf einer Vorfahrtstraße außerorts unterwegs mit etwa 70 km/h. In einer Nebenstraße auf der rechten Seite steht eine Autofahrerin und als ich mich nähere zieht sie raus und beibt dann auf meiner Fahrspur stehen weil sie mich wohl doch noch gesehen hat. Dank sofortiger Vollbremsung, leider ohne ABS-Einsatz (das muss ich mal üben) kam ich rechtzeitig zum stehen und habe die junge Fahrerin nur kopfschüttelnd angeschaut. Die fuhr dann ohne eine Reaktion wieder an und war sich wahrscheinlich keiner Schuld bewusst.


    Nur die Vorschriften zum Betrieb von Nebelscheinwerfern am Motorrad sind mir noch nicht ganz klar. Folgend das was ich aus den Texten herauslese und meine verstanden zu haben.

    • E-Kennzeichnung muss vorhanden sein.
    • 2 Nebelscheinwerfer sind zulässig.
    • Nebelscheinwerfer können nur eingeschaltet werden wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist. Dies ist bei der NC gegeben da das Abblendlicht über die Zündung eingeschaltet wird.
    • Die Nebelscheinwerfer benötigen einen eigenen Schalter der beleuchtet sein darf (Farbe frei) aber nicht muss.
    • Anordnung der Nebelscheinwerfer bezüglich Höhe über der Straße usw. ist an der NC machbar.

    Was mir nicht klar ist:

    • Dürfen die Nebelscheinwerfer nur zusammen mit dem Abblendlicht leuchten und müssen bei Umschaltung auf Fernlicht ausgehen?

    Letzteres stellt kein Hindernis sondern nur zusätzlichen Aufwand dar. Dafür muss das Fernlicht angezapft und ein Relais eingebaut werden. Wiederum findet sich bei dem Hepco&Becker Nebelscheinwerfer-Satz (und auch anderen) zu diesem Thema gar nichts.

    Gruß Winni

  • #26

    "Die Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von den Scheinwerfern für

    Fernlicht oder den Scheinwerfern für Abblendlicht ein- und ausgeschaltet werden können."


    Fast. Wenn eine Einschaltkontrolle vorhanden ist bitte in grün und nicht blinkend.


    Ergibt sich aus der ersten Antwort. NSW dürfen schaltungstechnisch zu jedem andern Licht zugeschaltet werden.

    Die H&B-NSW wären mit ihrem Steuergerät und dem direkten Batterieanschluss echt schön und gut, sie dürften nur kein integriertes Fernlicht haben.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #27

    Guten Morgen alle zusammen,


    na sowas - da habe ich aber was losgetreten. Inzwischen muss ich aber auch gestehen, dass ich mich im Vorfeld wohl nicht gut genug informiert hatte.


    Ich war nämlich der Meinung, wenn die ECE-Prüfung vorliegt, kann ich die Zusatzscheinwerfer bedenkenlos montieren. Natürlich vorausgesetzt die Abstände und Maße zum Abblendlicht werden eingehalten und der Lichtkegel ist richtig eingestellt.


    Vor ein paar Tagen habe ich Hepco & Becker bezüglich dieses Problems angeschrieben. Der Service hat meine Mail inzwischen an deren Technik weitergeleitet. Ich warte hier noch auf eine Antwort, sobald mir was vorliegt, werde ich das hier mitteilen.


    Dennoch werde ich die LEDs weiterhin als Nebler nutzen um besser gesehen zu werden. Ich habe aber den Lichtkegel deutlich unter dem des Abblendlichtes eingestellt - somit werde ich den Gegenverkehr wohl nicht blenden. Ähnliche Erfahrungen wie Winni (DetMainzel) hat sicher jeder von uns schon gemacht. Mir ist meine Sicherheit und meine Gesundheit mehr Wert, als die 20-35€ Strafe.

    Das Fernlicht ist so brachial, dass ich es bisher nicht eingesetzt habe.


    Der Schalter ist übrigens beleutet - sobald eine der beiden Stufen eingeschaltet ist. Bei eingeschaltetem Fernlicht leuchtet der Schalter blau - das ist auch tagsüber gut zu erkennen (sollte ich mal versehendlich das Fernlich einschalten).


    Grüße

    Fabian

  • #28

    Guten Morgen Fabian,


    ich finde, Du musst dir nichts vorwerfen. Rein rechtlich gesehen mag der Hinweis, dass "landesspezifische, rechtliche Vorschriften zur Montage zu beachten sind" ausreichen. Aber genau genommen müsste ich ja die Fernlichtfunktion des Hauptscheinwerfers deaktivieren, um diesen Vorschriften genüge zu tun. Wie das konkret geschehen soll, bleibt dem armen Kunden überlassen.


    Der Hersteller bzw. der Inverkehrbringer entzieht sich damit elegant seiner Verantwortung und wälzt das Problem einfach auf den Kunden ab. Das ist nicht in Ordnung. Ich bin auf die Antwort von H&B gespannt.


    Und wie schon gesagt, das Problem wäre überhaupt nicht entstanden, wenn man sich auf das Nebellicht beschränkt hätte.

    2 Mal editiert, zuletzt von lautmaler ()

  • #29

    lautmaler

    Eigentlich ist es genau andersrum: Der Hersteller hat KEINE Verantwortung für die korrekte Montage - wie auch?


    Mit der ECE-Prüfung bestätig der Hersteller, dass die Leuchten die TECHNISCHEN Vorschriften für die

    Nutzung im Europäischen Straßenverkehr erfüllen.


    Verkauft werden dürfen im Übrigen auch weiterhin Leuchten ohne "E-Nummer". Sie sind halt dann

    nicht für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum zulässig. Viele, für den Offroad-Einsatz gedachten

    Zusatzscheinwerfer (z.B. an Jeeps), sind im Handel völlig legal erhältlich.


    Für die korrekte Montage sind wir selbst zuständig (dafür gibt´s ja auch Fachwerkstätten),

    genau wie für die korrekte Benutzung.

  • #30

    Ich habe gleich nach dem Kauf meiner RC72 (2016) die Givi-Bügel und LED-Nebler montiert (schaltbar über einen Schalter am Lenker, und nur bei Zündung).

    Höheneinstellung, frei Schnautze, vor einer Garage. Ich habe sie auch tagsüber an, fahre in DE, FR und ES... war schon x-mal beim TÜV, niemals gab es Probleme.


    VG, Micha

    Piaggio PX80E Lusso --> Honda CB400N --> Piaggio Sfera50 --> 25J NIX --> BMW F800ST --> Honda NC750XD + NC750S

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