Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Gil Ofarim

  • #151

    Ich denke, damit stehst Du nicht alleine da. Um sowas so durchzuziehen, muss man charakterlich schon einige Defizite aufweisen.

    Das ist nicht ganz abwegig. Ich vermute aber, dass es Teil der Bedingungen ist, unter denen man sich auf die Einstellung geeinigt hat.

    Es ist keine Strafe! Sondern eine Geldauflage. Eine Strafhöhe würde sich in der Anzahl an Tagessätzen ausdrücken. Hier ist es ein fester Betrag. (man mag es als Denkzettel bezeichnen)

    Ofarim wurde überhaupt nicht bestraft. Formaljuristisch ist er unschuldig. Eine Einstellung knüpft sich aber an Bedingungen, wie der Geldauflage und/oder einer Schadenswiedergutmachung. Hier wäre das ein Schmerzensgeld/Schadenersatz zugunsten des betroffenen Managers.

    Ich gehe davon aus, dass die Parteien einig waren, dass die Nebenfolgen des Prozesses für Ofarim schwerer wiegen, als ein Urteil. Aber das ist nur Spekulation. ;)

  • #152

    Hallo @MROH ,

    da ich kein Jurist bin und wir hier nicht im Gericht, benutzte ich den Begriff "Strafe" umgangssprachlich.

    Selbst Petrus ist in der Lage mich während einer Motorrad-Tour mit Regen zu bestrafen.

    Fernseh- und Computer-Verbot, Taschenentgeld-Entzug und Kinderzimmer-Arrest sind oftmals hilflose Versuche der Eltern, ihr Kind zu bestrafen.

    Wie man die 10.000 € nennt ist unerheblich. Für mich wäre es eine Bestrafung, für dich sicherlich auch.

    ________________________________

    Formaljuristisch ist er nicht unschuldig. Dann wäre seine Unschuld gerichtlich festgestellt worden.

    Das Urteil hieße dann "Wegen bewiesener Unschuld". Dann gibt es noch einen Freispruch "wegen nicht bewiesener Schuld."

    Das wäre dann ein Freispruch 2. Klasse.

    Weil er aber weder als schuldig noch als unschuldig durch die Richter befunden wurde, gilt er wie du und ich als unschuldig.

    Das aber sind Fingerübungen von Jura-Studenten im 1. oder 2. Semester.

    Wir hier aber sind Motorradfahrer im x-ten Semester.


    Reinhard

  • #153

    Da Du es mit dem Begriff Entschuldigung so genau genommen hast, dachte ich, Du würdest Dich über eine Erklärung freuen. ;)

  • #154

    Hallo Mark @MROH ,

    ich freute mich nicht. Ich ärgerte mich auch nicht.

    Wie die meisten Menschen, wirst du über den Begriff "Entschuldigung" noch nicht weiter nachgedacht haben.

    Ein Mensch, der auf sich Schuld geladen hat, kann sich nicht entschulden/entschuldigen.

    Er kann nur seinen Gegenüber um Entschuldung/Entschuldigung bitten.

    Der Betroffene kann diese Entschuldigung annehmen/gewähren oder ablehnen/verweigern.

    ________________________________________

    Im konkreten Fall als Hotel-Manager hätte ich die Annahme der Entschuldigung verweigert.

    Das schnell gesprochene Wort "Tschuldigung" heißt eigentlich: "Ich bitte um Entschuldung/Entschuldigung."

    Diese Bitte kann der Betroffene gewähren aber auch verweigern. . . . . oh, ich wiederhole mich.


    Reinhard

  • #155

    Abgesehen davon, dass er ja nicht freigesprochen wurde, gehören Zusätze wie "wegen er- oder bewiesener Unschuld" in D nicht in die Urteilsformel eines Freispruchs, sondern finden sich allenfalls in der Begründung des Urteils. Da könnte das Gericht zur Erklärung z.B. ausführen, dass es den Angeklagten für unschuldig hält.

    Gruß Winterfahrer


    Ein guter Mann auf einer NC 750 X - das kann für weit
    mehr als 25.000 km eine optimale Kombination sein.
    (frei nach F.J.S.)

  • #156

    reinglas Du liegst komplett falsch. Über den Begriff Entschuldigung habe ich sogar sehr intensiv nachgedacht. Wie jemand das jedoch formuliert ist mir herzlich gleichgültig. Wichtiger ist mir, was derjenige damit sagen will.


    Winterfahrer Absolut richtig. Entweder man wird freigesprochen oder nicht. Ob aus tatsächlichen Gründen oder nur wegen berechtigter Zweifel gehört in den Tenor.

  • #157

    Ich finde, er sollte eine zweite Chance bekommen, egal ob er nun aus taktischen Gründen oder aus echter Reue die Wahrheit gesagt hat.

    Friedmann hatte sie, und auch für wesentlich schwerere Delikte bekommt man sie.

    Das Gericht könnte ihn aber noch verpflichten, bei jedem seiner zukünftigen Auftritte diesen Song von Frank Schöbel mindestens ein Mal vorzutragen… ;):


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    Es grüßt

    sin_moto

  • #158

    sin_moto die zweite Chance wird er zweifelsfrei bekommen. Ob man ihn also noch zwingen sollte, solch ein Lied vorzutragen? Absolut ja! :thumbup: :thumbup: :thumbup: Das hat er durchaus verdient.


    Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, war das, was er gemacht hat eine echte Schweinerei. Man muss es so sagen. Einem anderen in den heutigen Zeiten Antisemitismus wider besseren Wissens anzuhängen und das auch noch 2 Jahre konsequent so durchzuziehen, ist echt bemerkenswert.

  • #159

    Ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt für solch ein Ende dieses Verfahrens.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #160

    "Wirklich" ?! ;)

    Wir haben das große Glück , das wir in genau jenem erdgeschichtlichen unfassbar kurzem Zeitraum leben , in dem es uns vergönnt ist , Verbrennungskraftmotoren zu benutzen.
    ( M. Perscheid)

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