Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Gil Ofarim

  • #1

    Weil dieses Thema letztes Jahr im Forum engagiert diskutiert wurde und der Thread geschlossen ist, hier nun der aktuelle Stand zu Gil Ofarims Fehlverhalten:


    Falsche Verdächtigung und Verleumdung


    Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Gil Ofarim


    Die Leipziger Staatsanwaltschaft hat gegen den Musiker Gil Ofarim Anklage wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung erhoben. Der Künstler hatte im vergangenen Oktober behauptet, er sei wegen eines von ihm getragenen Davidstern in einem Hotel diskriminiert worden.


    Die Schilderung Ofarims „konnte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft im Ergebnis der Ermittlungen nicht bestätigt werden“, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Obwohl „umfangreiche Ermittlungen“ veranlaßt worden seien, konnte die Staatsanwaltschaft im Ergebnis „keine Feststellungen treffen, welche die Schilderung des Gil Ofarim zum Geschehensablauf bestätigen.“ Die Ermittlungen gegen einen Hotelmitarbeiter, den Ofarim angezeigt hatte, seien eingestellt worden.


    Ofarim verstrickt sich in Widersprüche


    Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39jährigen zudem vor, während einer Vernehmung durch die Polizei „wider besseres Wissens“ Anzeige wegen Verleumdung gegen den Angestellten gestellt zu haben, der seinerseits Ofarim bei der Polizei anzeigte. Aufgrund der überregionalen Berichterstattung wurde die Anklage nicht vor dem Amtsgericht, sondern dem Landgericht erhoben, das nun über die Zulassung entscheidet.


    Der Fall hatte im Oktober ein deutschlandweites Medienecho hervorgerufen. Zahlreiche Prominente solidarisierten sich mit dem Musiker und riefen zum Boykott des Leipziger Hotels auf. Dieses wehrte sich gegen die Vorwürfe und beauftragte eine Anwaltskanzlei, den Vorwürfen nachzugehen.


    Ofarim verwickelte sich im Laufe der Zeit in immer neue Widersprüche. Nachdem ein Überwachungsvideo aufgetaucht war, das ihn wild gestikulierend und ohne Davidstern zeigte, ruderte der Künstler zurück und behauptete, es sei in Wirklichkeit nie um diesen gegangen. Er sei angegriffen worden, weil bekannt sei, daß er jüdischen Glaubens sei und den Davidstern „immer“ trage. Bilder auf seinem eigenen Instagram-Profil bewiesen allerdings das Gegenteil.


    Quelle

    Grüße, Schwabenbiker

  • #2

    Wenn man die Überwachungskameras vergisst, kann so was halt auch mal nach hinten losgehen...:doh:.

    Vielleicht kann Gil bald für ein paar Monate mitsamt seinem Stern im Knast einchecken, um dort zum ersten Mal in seinem Leben einer nützlichen Tätigkeit nachzugehen...underconstruction-0188.gif


    Es grüßt

    sin_moto

  • #3

    Wegen den von Ofarim ohne Beweise behaupteten, angeblich antisemitischen Aussagen, wurde ein Hotelmitarbeiter von anderen Verbaltätern so aggressiv bei Leib und Leben bedroht, dass er sich eine Zeitlang verstecken musste. Wegen der Bedrohungen hat der Hotelmitarbeiter Strafanzeige erstattet. Und er hat auch Strafanzeige erstattet gegen Ofarim wegen Verleumdung. Kein einziger der 5 Zeugen hat Ofarims Behauptungen bestätigt, im Gegenteil sie widersprechen Ofarim und der drehte und wendete seine Aussagen immer wieder um sich herauszureden.


    Strafgesetzbuch (StGB) § 187 Verleumdung

    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Grüße, Schwabenbiker

  • #4

    ...das Problem bei unseren Gesetzen ist die wunderbare Formulierung "...bis zu..." Was wäre die Welt doch einfach, wenn man sich auf ein schlichtes, schönes, einheitliches und verlässliches Strafmaß einigen könnte. Dann wüsste jeder, woran er ist...

    Wenn ich einmal GROß bin, heirate ich mein Motorrad...

  • #5

    Wenn das so ist muss er ziemlich dumm oder verzweifelt sein. Beides ist aber ein großer Fehler und wird im extrem als Künstler schaden.

    Nur die die ab und an an ihrem Verstand zweifeln haben einen.


    🇺🇦

  • #6

    Gill Ofarim: Tränen lügen nicht – oder doch?


    Tränen lügen nicht, sang einst Michael Holm. Und Millionen Schlagerherzen wollten es ihm glauben. Doch spätestens seit diesem Donnerstag wissen wir: Das stimmt so nicht. Denn die Leipziger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Musiker Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung erhoben.


    Ofarim hatte im vergangenen Oktober mit tränenerstickter Stimme in einem Video vor dem Leipziger Hotel Westin behauptet, er sei beim Einchecken wegen seiner Halskette mit David-Stern abgewiesen worden. Aus antisemitischen Motiven. Und das im Deutschland des Jahres 2021. Der Fall schlug schnell hohe Welle. Ofarim, der etwas ins Abseits der Scheinwerfer geratene einstige Teenie-Star aus der Bravo, stand plötzlich wieder voll im Rampenlicht der Öffentlichkeit.


    Hinz und Kunz aus Politik, Medien und Gesellschaft – von Igor Levit bis Heiko Maas, von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bis zum Zentralrat der Juden in Deutschland – meldeten sich zu Wort, verdammten Sachsen als rassistisches und antisemitisches Mekka Dunkeldeutschlands und forderten Konsequenzen. Die beschuldigten Mitarbeiter des Hotels müßten entlassen und die staatlichen Gelder im „Kampf gegen Rechts“ aufgestockt werden, hieß es. Sachsens stellvertretender Ministerpräsident und SPD-Chef Martin Dullig entschuldigte sich gar stellvertretend für den gesamten Freistaat.


    Mahnende Stimmen, wonach es für den besagten Vorfall lediglich einen einzigen Zeugen gebe – Ofarim selbst – suchte man dagegen nahezu vergeblich. Der Fall schien einfach zu schön zu passen.


    Das änderte sich jedoch kurze Zeit später, als Videoaufnahmen aus Überwachungskameras erhebliche Zweifel an Ofarims Version schürten. Denn auf diesen trug er seine Kette, wegen der er angeblich abgewiesen worden war, gar nicht oder zumindest nicht sichtbar.


    Erinnerungen an Sebnitz und Mittweida wurden wach. Natürlich nur bei denen, die nicht vergessen oder verdrängt hatten, wie viele der als Fanal für den Aufstand der Anständigen aufgeblasenen Rassismusattacken und Nazi-Skandale sich im Nachhinein bei genauerer Betrachtung als aufgebauschte Luftnummer entpuppten.


    Ein Heiko Maas aber wäre kein Heiko Maas und ein Igor Levit kein Igor Levit, wenn sie sich durch Ermittlungsergebnisse von ihrer felsenfesten Grundüberzeugung abbringen ließen, wonach hinter jedem Baum in Deutschland ein rechtsextremer Fremden- und Menschenfeind lauert.


    Und daran wird auch die Anklageerhebung gegen Ofarim nichts ändern. Schon bei der nächsten Gelegenheit werden sie wieder völlig voreilig lauthals „Nazi-Alarm“ schreien, wenn sich ihnen die Möglichkeit oder ein Podium dafür bietet. Schließlich kann nicht sein, was nicht sein darf. Und daß der Antisemitismusvorwurf in Deutschland nicht immer zurecht erhoben wird, sondern mitunter auch aus politischem Kalkül, und manch einer versucht, daraus auch noch einen Vorteil zu ziehen, das darf natürlich ganz besonders nicht sein.


    Quelle

    Grüße, Schwabenbiker

  • #7

    Durch die Klageerhebung der StA ist es nun amtlich, dass Gil Ofarim ein Lügner und Verleumder ist.


    Er hat durch sein unsägliches und schändliches Fehlverhalten Menschen in Gefahr für Leib und Leben gebracht und wurde dafür noch beklatscht, bejohlt und bejubelt von LinksGrünen Braunen. Ofarim und seine Unterstützer haben damit jüdisches Leben in Deutschland in Verruf gebracht und gefährdet. Das ist unverzeihlich und hierfür ist eine Haftstrafe mindestens angemessen. Im übrigen haben auch seine Unterstützer Strafe verdient.


    Jüdisches Leben in Deutschland muss geschützt werden, auch gegen diese Art des Antisemitismus.

    Grüße, Schwabenbiker

  • #8

    Salü :)


    Ach ja :saint:

    Die Junge Freiheit ist genau das, was die Welt braucht:)

    "Die meisten Sätze und Fragen, welche über philosophische Dinge geschrieben worden sind, sind nicht falsch, sondern unsinnig."

    Ludwig Wittgenstein

  • #9

    Bei aller nachvollziehbaren Empörung sollten wir aber auch in diesem Fall daran denken, dass in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung gilt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung durch das Gericht gilt er als unschuldig!

    Gruß Winterfahrer


    Ein guter Mann auf einer NC 750 X - das kann für weit
    mehr als 25.000 km eine optimale Kombination sein.
    (frei nach F.J.S.)

  • #10

    Ich verstehe die Empörung und natürlich gilt er juristisch als unschuldig bis zur Verurteilung. Das ändert aber nichts daran, dass er ein Lügner und Verleumder ist allein durch die Klageerhebung. Die StA sieht das ganz klar so und das ist übrigens deren juristische Sichtweise und Einschätzung.

    Grüße, Schwabenbiker

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