Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Gil Ofarim

  • #142

    Das Ergebnis ist wenig überraschend. Gerade mit Rücksicht auf den Medienrummel war ein neutrales Verfahren ja nur sehr schwer zu realisieren.


    Dem Angeklagten bleibt der Eintrag ins BZR und dem Verteidiger die Blamage erspart.


    Gut, dass es nun vorbei ist (sobald Ofarim die Geldauflage bezahlt hat).

  • #143

    Wenn wir sowas gemacht hätten, wären wir nicht so günstig weg gekommen....unglaublich.....

    LG



    -. .. -.-. .... - .- .-.. .-.. . ... .. -- .-.. . -... . -. . .-. --. .. -... - . .. -. . -. ... .. -. -.

  • #144

    Ich hatte das in der Mittagspause auch gelesen.

    Ist doch ok, wenn einer einen Fehler zugibt und sich entschuldigt.

    Und für nur 10.000 € ist er durch sein Video in ganz Deutschland und über die Grenzen hinaus von einem unbekannten Sänger... :music-guitarred: zum Star aufgestiegen... :royalty-crown:.


    Es grüßt

    ;)

    sin_nicht-schlecht

  • #145

    Wenn man die Gesamtumstände betrachtet, dann ist Ofarim alles andere als günstig weggekommen. Neben der Geldauflage ist noch Schadenersatz fällig und der Imageschaden, den Ofarim sich selbst zugefügt hat, ist nicht zu unterschätzen. Die Reputation ist dahin und es wird sich mit Sicherheit auch auf die Umsätze künftiger Auftritte negativ auswirken.


    Ich denke, Ofarim wird noch oft daran zurückdenken und dürfte sich selbst in den Allerwertesten beißen.

  • #146

    Hallo MROH, ich dachte mit den 10.000 wäre alles abgegolten und das Verfahren beendet.

    Er hat das Geständnis in einem Moment abgegeben, als noch gar nicht klar war, wie das Verfahren ausgeht, was ich löblich finde.

    Vielleicht kannst du dich ja noch an die "Friedmann-Affäre" erinnern.

    Das war eine andere Hausnummer, denn es ging um Menschenhandel, Zwangsprostitution und Drogenmissbrauch.

    Gegen eine nicht viel höhere Zahlung (17.400€) wurde seinerzeit ebenfalls das Verfahren eingestellt.

    Hat ihn das aus der Bahn geworfen oder nachhaltig beschädigt?

    Spricht er nicht heute immer noch so eloquent und sachkundig ins Mikrophon wie eh und je... ;)?

    Ich glaube, die "olle Kamelle" ist längst vergessen... :whistle:.

    Umso schneller wird das bei Ofarim der Fall sein, der doch letztendlich nur mal aus Ärger geschwindelt hat... :liar:.


    Es grüßt

    sin_moto

  • #147

    sin_moto


    Die Geldauflage ist nur die Bedingung für die Einstellung des Verfahrens. Schadenersatz/Schmerzensgeld sind getrennt davon zu betrachten.

    Das sieht für Außenstehende so aus. Aber meist resultieren Einstellungen, weil zumindest ein Trend erkennbar ist. Ohne es zu wissen, hatte ich eine Vermutung. In erster Linie durch die Capriolen des Verteidigers. Sowas kenne ich nur von Anwälten in Not.


    Was Friedmann betrifft, so sind wir uns einig, dass der ein anderes Kaliber ist, als Ofarim.

    Und genau deswegen denke ich, dass das Ergebnis in der Gesamtschau viel verheerender für Ofarim sein dürfte. Ein mäßig bekannter Sänger, der ausschließlich vom Namen des Vaters zehrt. Er wird, wie Du sagst, deutlich schneller in Vergessenheit geraten. Bleiben wird nur der Prozess. Damit lassen sich nur schwerlich Konzerthallen füllen. Eher Foyers von Einkaufsmalls…. ;)


    Aber ich bin kein Jurist, insofern ist das alles meine persönliche Einschätzung.

  • #150

    Hallo,

    auch ich habe eine Meinung dazu.

    Ich bezeichnete Gil's Verhalten einmal als Niedertracht.

    Er gilt jetzt als "Nichtvorbetraft". Seine Entschuldigung ist ausschließlich Prozess-Taktik.

    Er kann sich gar nicht entschuldigen. Auch ein Bewusstloser kann sich nicht in die stabile Seitenlage drehen.

    Er kann nur um Entschuldigun bitten. Der HotelManager könnte/hat ihn "entschuldet".

    Ich hätte Gil keine Entschuldigung (Entschuldung) gewährt. Entschuldige ich meinem Gegenüber, wenn er um Entschuldigung bittet, dann müssen Voraussetzungen erfüllt sein.

    - es war versehentlich (Anrempeln, In die Hacken latschen,)

    - die Tat bereut der Betreffende (die notwendige Einsicht ist vorhanden)

    __________________________________

    Wäre ich der Angeklagte in diesem Prozess, dann wären 10.000 € eine harte Strafe (leider wäre sie gerecht)

    Wir kennen weder seine Vermögensverhältnisse noch sein jährliches Einkommen.

    Deshalb kann ich nur vermuten, dass durch eine formale Entschuldigung eine sehr milde Bestrafung "erkauft" wurde.


    Reinhard

    -

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