Alles anzeigenZivil- bzw. Privatrechtlich ist bereits lt. den Medienartikeln eine Einigung getroffen worden, Einzelheiten wurden nicht mitgeteilt. Für mich interessant: die Kosten des Verfahrens in diesem Fall trägt der Steuerzahler. Nehme an, die Konsequenzen bei weiterem Leugnen sind Herrn Ofarim vom Richter mitgeteilt worden, zumal ja die Schuldfrage und damit Verurteilung ab einem bestimmten Zeitpunkt klar war. Konsequenzen? Eine Verurteilung und die gesamten Kosten des Verfahrens sowie weitere Kosten wie z.B. diese 10.000€... Da könnte man sich doch glatt vorstellen, das Herr Ofarim nicht ganz blöd ist und die "günstigere" Variante wählte...
. . . das sehe ich auch so und versuchte es anzudeuten.
Die "Entschuldigung" war Schadensminimierung. Die Annahme der "Entschuldingung" war ein kaufmännischer Akt.
Ab einer bestimmten Summe behandle ich meinen Stolz auch stiefmütterlich und nehme jede zerknirschte Entschuldigung an.
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Es wurde ein Straftatbestand verhandelt. Es war kein zivilrechtlicher Prozess.
Vor dem Gesetz ist jeder Bürger gleich.
"Das Maß der Gleicheit" wird durch den Kontostand bestimmt.
Es ist nicht das erste mal.
Reinhard