Zitat von boardaholicAlles anzeigen
Da hat Dich der TÜV-Mensch falsch informiert.
Kraftfahrzeuge, die nach dem 01.01.1991 erstmals zugelassen wurden,
dürfen eine maximale Abweichung von zehn Prozent plus 4 km/h haben.
Viele Grüße
Harry
Denke hier liegt eine falsche Interpretation vor >> bei den 10% Abweichung <<
das betrifft nur die Tacho Voreilung und keine anderen Gründe
auszugsweise einkopiert aus:
motorrad.wikia.com/wiki/Höchstgeschwindigkeit
.... Tachoabweichung: Gesetzliche Limits
....
Noch großzügiger dürfen Kraftfahrzeuge messen, die nach dem 01.01.1991 erstmals zugelassen wurden: maximale Abweichung zehn Prozent plus 4 km/h möglich.