Zitat von WossiAlles anzeigen
Hier geht es doch nur um die juristischen und versicherungstechnischen Auswirkungen, falls unterwegs etwas passiert.
Das würde ja juristisch heissen, dass man in der Gruppe keinen Versicherungsschutz erhält, ausser den eigenen Kaskoschutz???? Oder bezieht sich der Schadensersatz auf Schmerzensgeld und sowas...?
Ansonsten könnte ich als Hinterherfahrender jedem, den ich nicht so sehr mag, das Heck wegrasieren ohne versicherungstechnische Konsequenzen für mich?
Was wäre denn, wenn es einen Polizeibericht gäbe, in dem Fahrer 3 als der Schuldige dokumentiert ist?
Und wann ist man eine Gruppe? Ab 2,3,4...oder wievielen Mitfahrern? Fragen über Fragen, aber solche Rechtsprechung hätte ich eher im asiatischen(o.ä.) Raum erwartet...
LG Frank