PS-Begrenzung für (Auto-)Fahranfänger?

  • #1

    Moinsen! 8-)


    Wie den einschlägigen Fachmagazinen, etc. zu entnehmen ist, soll eine EU-Neuregelung für Mopedscheine kommen. Diese würde besagen, dass A2-Schein-Inhaber nur noch Maschinen fahren dürfen, die eine Nennleistung (ohne Drosselung) von 70 kW (96 PS) nicht übersteigt. Ferner soll angeblich das Einstiegsalter des offen A-Scheins gekippt werden, so dass man generell (egal wie alt man ist) zwei Jahre lang nur 48 PS (A2) fahren darf, danach eine Aufstiegsprüfung ablegen kann um dann offene Leistung fahren zu dürfen. Finde ich ja generell erstmal gar nicht sooo schlecht...
    Und jetzt kommt das große ABER.......
    "Junior" hat seinen Autolappen frisch gemacht und darf rein rechtlich fahren wozu er Bock hat. Die Leistung ist dabei egal. Und genau dort sehe ich den Hund begraben. Sicherlich ist ein Moped gefährlicher als ein Auto, aber beides sind "Waffen"...
    Ich würde dahingehend eine PS-Begrenzung für die ersten zwei Jahre auch für Auto-Neulinge begrüßen. Irgendwas zwischen 75 und 100 PS.


    Wie seht ihr das?


    Habe mal einen neuen Fred zum Thema eröffnet, da der Fred zum "Kupplungsunterschied 700er/750er" doch etwas abgeschweift ist... :whistle: Vielleicht kann man die beiden Freds dann zusammenfügen?


    Gruß
    Boris

  • #2

    Hinsichtlich Leistungsbeschränkung beim Auto für Fahranfänger: würde ich begrüssen.
    Generelle Beschränkung (also ohne Altersbeschränkung) auf 48PS bei Motorrädern für Fahranfänger würde ich auch begrüssen.


    Bei den ungedrosselten 96PS für A2-Fahrer liegst du aber falsch: diese Regelung gibt es seit es die neue FS-Regelung 2013 gibt. Deutschland hat sich nur nicht dran gehalten und hier dürftest du sogar eine Hayabusa auf 48 PS drosseln und fahren.
    In den europäischen Nachbarländern würden sie dir aber eine gedrosselte Z10 stilllegen.

  • #3

    Ich würde jeden alles fahren lassen, sobald er die Volljährigkeit erreicht- und die entsprechende Prüfung bestanden hat.


    Unbegrenzte Grüße
    von
    sin_moto,
    der sich nie hat beschränken lassen/ müssen

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  • #4

    Solange da beim Auto kein erhöhter Handlungsbedarf besteht, sehe ich da keinen konkreten Grund dazu. Beim Motorrad ist das ja wieder was Anderes, da es für die meisten ein Freizeitgerät ist und da der prozentuale Anteil viel höher ist der gerne mal gerne den Hahn aufdreht und wenn man das schon tut, sollte man das Fahren erst mal an einer kleineren Maschine lernen. Wie viele Leute sehe ich mit 180er Reifen und die können nicht richtig fahren. Während ich mit meiner Suzuki GS und 130er Reifen regelrecht Kreise um die Fahren könnte.


    MIt schwachen Maschinen lernt man Kurvenlinie und Blickführung, bei einer großen trägt man das Möpp durch die Kurve und auf der Geraden reißt man auf obwohl man gar nicht so genau weiß wann man den jetzt Bremsen müsste.

    Begonnen am 3.3.2016 mit 532 Km ; 2212 ; 3653 28.06.16 ; 4193 1.7.2016 Auffahrunfall (mir hinten drauf) bei 5792KM am 21.7.16 Schwinge war verbogen, Tacho gabs unteranderem neu, aktueller Stand am 22.12.2016 10280

  • #5

    matthias: Ich weiß, dass die Regelung hier noch nicht greift und der Vorgang noch in der Schwebe steht. Deswegen hatte ich geschrieben, dass die Regelung kommen soll und nicht, dass sie schon greift. :wink: War vllt nicht direkt ersichtlich, sorry! :D


    Gruß
    Boris

  • #7

    Also ich bin für eine generelle altersunabhänige beschränkung für motorräder und dann aufstieg ohne zweite prüfung ist meiner meinung nach geld macherei.


    Für autos sehe ich das problem das man doch mal gelegentlich geschäftswagen/leihwagen ect bewegen muss und die beliebten 2.0 dieselmotoren ala passat ect stehen halt in fast jedem fuhrpark.
    Auserdem kaufen sich die meisten nicht direkt nach bestandener prüfung ein eigenes auto sondern bewegen mamis papis karre da sollte die verantwortung bei ihnen liegen dem junior zu vermitteln das wenn es knallt es zuhause nochmal richtig knallt :D

  • #8

    Generell hat sich die Fahrkultur bei Autoanfängern doch drastisch verbessert - man merkt sehr deutlich die positiven Folgen des "begleiteten Fahrens", der "Zero-Tolerance-Politik" im ersten Jahr und der veränderten Fahrschulausbildung. Sicherlich wäre eine Stufung auch hier nochmals eine Verbesserung, aber aus den von MIchi94 genannten Gründen kaum zu realisieren.


    Bei den Zweirädern halte ich eine Stufung für unabdingbar, bin aber sehr klar gegen erneute Prüfungen. Hier ist der Gesetzgeber sehr "eigenartig" - die Inklusion des A1 bei FS B vor 1.04.1980 als Fixdatum ist für mich in keinster Weise nachvollziehbar und widersprüchlich. Viel praxisorientierter und fairer wäre z.B.:


    Inklusion A1 nach 10-15 Jahren B.
    Inklusion A2 nach 2-5 Jahren A1.
    Inklusion A nach 2-3 Jahren A2.


    Gerne dürfte/sollte man in jeder Stufe ein Pflicht-Fahr- und Sicherheitstraining von 4-10h vorschreiben, damit auch die Fahrlehrer auf Ihre Kosten kommen - denn es nützt definitiv der Sicherheit aller. Prüfungen hingegen sind AB-Maßnahmen für den TÜV.

    Einfachheit ist das Resultat der Reife

  • #9

    Die inklusion a1 nach x jahren B halte ich für garnicht gut da es eine ganz andere Führerscheinklasse ist wer x jahre auto fährt kann nicht auf einmal motorrad fahren.
    Da braucht man schon eine grundausbildung ala Fahrschule.

  • #10


    Tja, Michi, die Regelung haben wir aber. Halt nur mit Stichtag, statt mit Gleit-Termin.
    Bin ja selbst in den Genuss gekommen. Und wie ich schrieb - mit ein paar Pflichstunden Training wäre das VIEL besser, als einfach so uns alten Knackern den A1 zu geben. Mit Übungsstunden häts mich nicht nach 3 Wochen (mit kurzer Hose und T-Shirt) auf veralgter Straße hingelegt.


    Ich spreche mich nur gegen unnötige Stress-Prüfungen aus - NICHT gegen Pflicht-Training! Ist auch juristisch "sauberer" - denn die Verkehrssicherheit habe ich ja schon "bewiesen".

    Einfachheit ist das Resultat der Reife

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