Katzenauge am Rahmen

  • #31


    Und rotes Glas vom Rücklicht. :doh:


    Das heißt also, ich muss die Dinger beim Verlassen Deutschlands wieder ankleben?

  • #32

    Streng genommen erlischt die EU Betriebserlaunbniss.
    Die Mopeds sind mit den Reflektoren geprüft und homologisiert...demnächst kommt das Standlicht in den Blinken.


    Peter

  • #36


    Und woher weißt Du, dass die BE erlischt, wenn der Reflektor fehlt?
    Dazu müsste es eine für ganz Europa geltende zwingende Vorschrift geben, dass die Dinger Pflicht sind, und zusätzlich noch eine eine für ganz Europa geltende zwingende Vorschrift, dass die BE erlischt, wenn das Ding "abfällt".


    Und ich will doch gar nicht behaupten, dass das nicht so ist, sondern nur wissen wo das stehen soll und ob es eine solche VO überhaupt gibt, bin mir aber eigentlich ziemlich sicher, dass dies nicht der Fall ist.


    Ich fänd es einfach angebracht, dass, wenn hier etwas im Zusammenhang mit rechtlichen Themen behauptet wird, die Leute einfach mal weniger spekulieren und mehr begründen und belegen würden.
    Vermutungen und Spekulationen sind hier wirklich gar nicht hilfreich.

  • #38


    AHA :!:
    Kannst Du nicht, oder willst Du nicht konkret werden und auch mal inhaltlich fundiert antworten?
    Was soll das?
    Das ist ein Bundesdeutsches Gesetz und keine EU-Verordnung.


    In diesem Gesetz wird auch im Zusammenhang mit der Erteilung der EG-Typgenehmigung nicht auf eine solche EU-Verordnung, sondern nur auf Richtlinien verwiesen.
    (Auf den Unterschied zwischen EU-VO und EU-RL hattest Du selbst bereits hingewiesen.)


    Die einzige Norm aus Deinem zitierten Gesetz, die hier zum Thema passen könnte ist:


    Hier könnte man also zumindest theoretisch überlegen, ob wegen eines fehlenden Reflektors, das Mopped nicht mehr mit dem genehmigten Typ übereinstimmt, und deshalb die Typgenehmigung zu widerrufen und zurückzunehmen wäre.
    Das dürfte aber in Anbetracht der Regelbeispiele für die Widerrufs- und Rücknahmeerfordernis hier nicht der Fall sein.
    Außerdem würde das nur innerhalb von Deutschland greifen, und nicht, wenn ich z.B. nach Italien über die Grenze fahre.
    Da dürfte es nämlich eine ähnliche Norm wie die hier geben:


    Also auch insoweit ist es schlicht nicht möglich, dass mir bei Grenzübertritt mit meinem in D zugelassenen Mopped dieses wegen angeblich erloschener BE unter dem Hintern stillgelegt wird.


    Und eine Geldbuße (wie von Dir hier behauptet) nur wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften in Bezug auf Typengenehmigung, also gegen Zulassungsrechtliche Vorschriften (in D die StVZO) kann es im Ausland theoretisch gar nicht geben, wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist.
    Anders als bei Verstößen gegen die straßenverkehrsrechtlichen Normen (in D die StVO).

  • #39

    Hallo. Ich war heute mal wieder beim Händler um zu schauen, was es so gibt. Wie immer viel neues. Dabei habe ich die Katzenaugen an der Nc750X angeschaut, die am Rahmenrohr seitlich befestigt sind. Geschraubt sind sie wohl nicht, auch nicht mit Kabelbinder oder so befestigt. Wahrscheinlich geklebt? Wer weiß was dazu?
    Ich würde gerne welche an meiner NC RC72 befestigen. Gibt es die zu kaufen? Ich finde sie passender als runde.

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