Katzenauge am Rahmen

  • #11

    Vom Prinzip her finde ich die Reflektoren gar nicht so ungeschickt, aber es sollte doch heutzutage möglich sein, so Dinger zu bauen die nicht ganz so hässlich sind. Beim Fahrrad tun es dafür wohl Reflektoren, die wie die Zierstreifen auf die Felgen geklebt sind. Eventuell ist sowas beim Motorrad ja auch zulässig.

  • #12


    Du meinst wahrscheinlich BMVI - Bundesministerium für Verkehr (und digitale Infrastruktur).

  • #13

    Hey, erstmal danke für die vielen Meinungen.
    Eine eindeutige Tendenz kann ich nicht erkennen, meine ist eine in Deutschland bei einem ordentlichen HH gekaufte 2016er und MIT Reflektoren.
    Kann, muss, oder muss nicht, keine Ahnung. Euro4 finde ich einen interessanten Hinweis, aber das könnte dann auch ein "muss" ergeben. Frage ist nur, ob sie gelb sein müssen, ansonsten könnte man sie ja überkleben oder ersetzen.
    So oder so, ich finde sie recht billig und häßlich.

    If you can dream it, you can do it.

  • #14


    § 51a StVZO/Klick mich


    Solange also unser Mopped nicht länger als 6 m ist, und auch nicht zum Krankenfahstuhl umgebaut wurde, gibt es für uns auch keine Pflicht/Vorschrift zur Ausstattung mit seitlichen Reflektoren.
    Gem. Abs.3 dürfen wir aber solche haben, oder anders ausgedrückt, sind sie nicht verboten.


    Wenn also welche dran sind, ist das zwar erlaubt, aber nicht Pflicht!
    Zumindest solange wie § 51a StVZO nicht geändert wird.
    ;)

  • #15


    KANN -> JA
    MUSS -> NEIN
    (siehe meinen Post von eben)



    Wenn Sie dran bleiben sollen, dann müssen Sie auch Gelb bleiben.
    Einzige zulässige Ausnahme wären gem. Abs.5 des § 51a StVZO die ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen.

    Einmal editiert, zuletzt von Anonymous ()

  • #16

    Und ich dachte bei dem Titel schon, dass jemand von uns eine Felis catus überfahren hat... :lol:


    ..nun aber mal im Ernst:


    Geregelt ist das hier:


    http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2013:166:0055:0087:DE:PDF


    (siehe 6.12.x)


    (Regelung Nr. 53 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen)



    - demnach können solche Rückstrahler angebracht werden - müssen aber nicht in Deutschland betrieben werden, was sich aus §51a StVZO ergibt.


    Text hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__51a.html


    Nach meinem Rechtsempfinden sollte es so sein, dass man die seitlichen Reflektoren nicht zwingend montiert haben muss - ein Überkleben aber, wie man es schon häufiger antrifft, mit Reflexfolie, damit es besser aussieht, ist nicht zugelassen (was für ein Wahnsinn..).


    Willkommen in Europa! :lol:


    Also - weg mit den hässlichen Dingern :D - an Seite gelegt für alle Fälle - und wenn man es denn unbedingt reflektierend haben möchte, reicht doch auch passendes Reflexband - allerdings dann nicht die Reflektoren überkleben!


    Meine S braucht so´n Tinnef nicht - kommt bzw. kam ohne daher und ich lebe immer noch. :mrgreen:

  • #17

    Darf ich mal raten? Die Pflicht gilt für nach Euro IV homologierte Fahrzeuge. Dafür gelten nämlich europäische Normen, die Vorrang vor der StVZO haben. Es kommt dabei nicht auf die Erstzulassung, sondern eben die Homologation an. Achtung: Das ist nur eine Vermutung, ich habe jetzt nicht recherchiert. Aber das könnte erklären, warum die Reflektoren bei den Euro IV Mopeds Pflicht sein sollen, während die Reflektoren laut StVZO eben keine Pflicht sind.



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #18


    Hast Du dafür mal eine Quelle :?:
    Das hab ich so noch nie gehört, und kann es mir auch überhaupt nicht vorstellen, dass für offiziell in Deutschland verkaufte und zugelassene Kraftfahrzeuge die StVZO nicht gelten soll.


    Rein rechtlich geht das wegen § 16 StVZO nämlich gar nicht.

  • #19

    Nein, da habe ich keine Quelle, es ist doch nur eine Vermutung.


    Nach meiner Kenntnis ist die gegenseitige Anerkennung der Homologation von Fahrzeugen innerhalb der EU schon länger Pflicht für alle Länder. Das hat uns doch die kurzen bzw. fehlenden Radabdeckungen an den Hinterrädern der Motorräder eingebracht: Die gab und gibt es in den europäischen Vorschriften nicht. Die Fahrzeuge werden entsprechend homologiert und brauchen auch in Deutschland keine "deutsche" Radabdeckung mehr. Da geht EU-Recht vor das bundesdeutsche Recht.


    Da die Reflektoren angeblich bei Euro IV Fahrzeugen Pflicht sein sollen, zähle ich 1 und 1 zusammen und denke, daß es an der Homologation liegen könnte. Ich weiß es nicht und entsprechend habe ich auch keine Quelle abgesehen von meiner Rübe mit dem mäßigen Haarwuchs... :lol:



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #20

    Mein Händler hatte das schon zum Saisonstart abgeklärt - und prompt bei einigen Exemplaren die Dinger direkt entfernt.
    Sind aber auch wirklich hässlich.

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