Vom Prinzip her finde ich die Reflektoren gar nicht so ungeschickt, aber es sollte doch heutzutage möglich sein, so Dinger zu bauen die nicht ganz so hässlich sind. Beim Fahrrad tun es dafür wohl Reflektoren, die wie die Zierstreifen auf die Felgen geklebt sind. Eventuell ist sowas beim Motorrad ja auch zulässig.
Katzenauge am Rahmen
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#12 Zitat von Frank 128Also wenn man so in verschieden Motorradforen liest scheint es so zu sein, dass ab Euro 4 "2 Seitenreflektoren Pflicht" sind.
Die Quelle: BVMI
Da öffnet sich bei meiner Suche nur der "Bundesverband Musikindustrie"Gruß Frank,
der seine Reflektoren noch dran hat.Du meinst wahrscheinlich BMVI - Bundesministerium für Verkehr (und digitale Infrastruktur).
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#13 Hey, erstmal danke für die vielen Meinungen.
Eine eindeutige Tendenz kann ich nicht erkennen, meine ist eine in Deutschland bei einem ordentlichen HH gekaufte 2016er und MIT Reflektoren.
Kann, muss, oder muss nicht, keine Ahnung. Euro4 finde ich einen interessanten Hinweis, aber das könnte dann auch ein "muss" ergeben. Frage ist nur, ob sie gelb sein müssen, ansonsten könnte man sie ja überkleben oder ersetzen.
So oder so, ich finde sie recht billig und häßlich. -
#14 Zitat§ 51a StVZO = Seitliche Kenntlichmachung.
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. ...
Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen.
Lässt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm, Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muss. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.
(2) ...
(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.
(4) Retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen, die unterbrochen sein können, an den Längsseiten von Fahrzeugen sind zulässig.
Sie dürfen nicht die Form von Schriftzügen oder Emblemen haben. § 53 Abs. 10 Nummer 3 ist anzuwenden.
(5) Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen sind zulässig.
(6) ...
(7) ...Solange also unser Mopped nicht länger als 6 m ist, und auch nicht zum Krankenfahstuhl umgebaut wurde, gibt es für uns auch keine Pflicht/Vorschrift zur Ausstattung mit seitlichen Reflektoren.
Gem. Abs.3 dürfen wir aber solche haben, oder anders ausgedrückt, sind sie nicht verboten.Wenn also welche dran sind, ist das zwar erlaubt, aber nicht Pflicht!
Zumindest solange wie § 51a StVZO nicht geändert wird.
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#15 Zitat von GauvainKann, muss, oder muss nicht, keine Ahnung.
KANN -> JA
MUSS -> NEIN
(siehe meinen Post von eben)Zitat von GauvainFrage ist nur, ob sie gelb sein müssen, ansonsten könnte man sie ja überkleben oder ersetzen.
Wenn Sie dran bleiben sollen, dann müssen Sie auch Gelb bleiben.
Einzige zulässige Ausnahme wären gem. Abs.5 des § 51a StVZO die ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen. -
#16 Und ich dachte bei dem Titel schon, dass jemand von uns eine Felis catus überfahren hat...
..nun aber mal im Ernst:
Geregelt ist das hier:
http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2013:166:0055:0087:DE:PDF
(siehe 6.12.x)
(Regelung Nr. 53 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen)
- demnach können solche Rückstrahler angebracht werden - müssen aber nicht in Deutschland betrieben werden, was sich aus §51a StVZO ergibt.
Text hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__51a.html
Nach meinem Rechtsempfinden sollte es so sein, dass man die seitlichen Reflektoren nicht zwingend montiert haben muss - ein Überkleben aber, wie man es schon häufiger antrifft, mit Reflexfolie, damit es besser aussieht, ist nicht zugelassen (was für ein Wahnsinn..).
Willkommen in Europa!
Also - weg mit den hässlichen Dingern - an Seite gelegt für alle Fälle - und wenn man es denn unbedingt reflektierend haben möchte, reicht doch auch passendes Reflexband - allerdings dann nicht die Reflektoren überkleben!
Meine S braucht so´n Tinnef nicht - kommt bzw. kam ohne daher und ich lebe immer noch.
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#17 Darf ich mal raten? Die Pflicht gilt für nach Euro IV homologierte Fahrzeuge. Dafür gelten nämlich europäische Normen, die Vorrang vor der StVZO haben. Es kommt dabei nicht auf die Erstzulassung, sondern eben die Homologation an. Achtung: Das ist nur eine Vermutung, ich habe jetzt nicht recherchiert. Aber das könnte erklären, warum die Reflektoren bei den Euro IV Mopeds Pflicht sein sollen, während die Reflektoren laut StVZO eben keine Pflicht sind.
Gruß Michael
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#18 Zitat von NC-750-XDie Pflicht gilt für nach Euro IV homologierte Fahrzeuge. Dafür gelten nämlich europäische Normen, die Vorrang vor der StVZO haben....
Hast Du dafür mal eine Quelle
Das hab ich so noch nie gehört, und kann es mir auch überhaupt nicht vorstellen, dass für offiziell in Deutschland verkaufte und zugelassene Kraftfahrzeuge die StVZO nicht gelten soll.Rein rechtlich geht das wegen § 16 StVZO nämlich gar nicht.
Zitat§ 16 Grundregel der Zulassung
(1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist. -
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#19 Nein, da habe ich keine Quelle, es ist doch nur eine Vermutung.
Nach meiner Kenntnis ist die gegenseitige Anerkennung der Homologation von Fahrzeugen innerhalb der EU schon länger Pflicht für alle Länder. Das hat uns doch die kurzen bzw. fehlenden Radabdeckungen an den Hinterrädern der Motorräder eingebracht: Die gab und gibt es in den europäischen Vorschriften nicht. Die Fahrzeuge werden entsprechend homologiert und brauchen auch in Deutschland keine "deutsche" Radabdeckung mehr. Da geht EU-Recht vor das bundesdeutsche Recht.
Da die Reflektoren angeblich bei Euro IV Fahrzeugen Pflicht sein sollen, zähle ich 1 und 1 zusammen und denke, daß es an der Homologation liegen könnte. Ich weiß es nicht und entsprechend habe ich auch keine Quelle abgesehen von meiner Rübe mit dem mäßigen Haarwuchs...
Gruß Michael
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