LED- Leuchtmittel im Scheinwerfer

  • #31

    Bull,


    diese hier: http://www.nc700shop.com/fr/ec…tilee-pour-feu-avant.html
    wollte ich mir mal bestellen, hab's aber bis jetzt noch nicht gemacht.


    Ich hatte den Verkäufer mal angeschrieben wegen der Staubkappe.
    Antwort: entweder ausschneiden oder weglassen, wobei das weglassen mir persönlich nicht gefallen würde.



    P.S. das im Link ist ein französischer Shop, findest du bestimmt aber auch in D.

    Gruß
    Jean

  • #32


    Ich habe die auch im Programm und zur Zeit in der H 4 Ausführung in meinem Auto, was nirgendwo beschrieben ist das man den Strahler durch ein Bajonettverschluss teilen kann. Es gibt also kein Problem das Teil mit der Staubkappe zu montieren. Trennen, das Unterteil im Scheinwerfer mit der Klammer positionieren und die Kabel durch die Staubkappe schieben, dann da ganze mit einem 90° Klick in der Halterung einrasten lassen.

  • #33



    Danke für die Info Detlef!


    Dann baue ich mir die vielleicht im Winter ein.
    Bist du im Auto zufrieden damit bzw. bringt es wirklich was?

    Gruß
    Jean

  • #34

    Licht ist wirklich viel besser.


    Aber die Aussage mit dem Teilen - Vorsicht
    Die sind wohl nicht alle zum Teilen gedacht, gerade bei den billigen Dingern.
    Kommt auch drauf an welche Kühlung an den Lampen verbaut ist.


    Aber dazu kann man ja kaufen und testen.


    Braucht vielleicht jemand einen Xenon H4 High Low Satz fürs Auto :whistle: :mrgreen:

    meine Bilder - mein Text - mein Eigentum

  • #35


    Gegenüber dem normalen H4 Licht ist es enorm...

  • #36

    Aber im Straßenverkehr zugelassen sind auch diese Leutchmittel nicht, oder ?


    Hier stellt sich mir dann die Frage was bei einem Unfall passiert, gilt das dann noch als Lappalie oder geht hier schon der Versicherungsschutz flöten ?


    Fragende Grüße,


    Stefan

  • #37


    Es muss im Zusammenhang stehen. Sprich, wenn ein Unfallgegner sagt er wurde von deinen Lampen geblendet, hast schlechte Karten. Und wenn dir hinten jemand drauf fährt ist es egal was für Leuchtmittel du vorne drin hast.

  • #38

    Genau DAS wage ich zu bezweifeln...


    Ich habe da ein Beispiel von einem Bekannten vor drei Jahren. Der hat sein Auto mit in Deutschland nicht zugelassenen Felgen aus Ami-Land nachgerüstet. ihm wurde die Vorfahrt genommen und das Auto beschädigt...er hatte also keinerlei Schuld an dem Dilemma.


    Trotzdem hat die Gegnerische Versicherung die komplette Zahlung abgelehnt wegen nicht strassentauglicher Ausstattung und damit weg Fall des Versicherungsschutzes.



    Und die Felgen haben nix mit der Vorfahrtsregelung zu tun.....



    Gruß, Stefan

  • #39


    Da hat er aber einen sehr schlechten Anwalt gehabt, die andere Seite hätte nachweisen müssen das der Unfall mit richtigen Felgen verhindert hätte werden können.

  • #40

    Tja...


    Über anwaltliche Fähigkeiten mag ich nicht urteilen.


    Ich weiß nur noch das das seinerzeit als "Fahren ohne Betriebserlaubniss" galt, er hat sogar noch Punkte in Flensburg bekommen.


    Aber ich bin aus dem Alter der Tuning und Umbau Orgien rausgewachsen, allerdings ärgere ich mich auch noch reichlich über andere Verkehrsteilnehmer die rücksichtslos fahren oder extrem blenden oder oder oder...


    Egal...ich stell ein Teelicht vorne rein. :D ist jetzt eh OT


    Viele Grüße,


    Stefan

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