Zitat von Sigi64Alles anzeigenVöllig d'accord!
Wer Gesetze und Gebräuche misachtet, soll bestraft und/oder abgeschoben werden. Das ist bereits geltendes Recht.
Sry, aber das ist Quatsch. Straf- und Asylrecht werden getrennt voneinander bearbeitet (muss gerade über das letzte Wort herzlichst lachen). Verurteilungen haben in der BRD keine Auswirkungen auf den gestellten Asylantrag.
Langsam gewinne ich den Eindruck, du betreibst diese Beschwichtigungspolitik absichtlich.
Zitat von Sigi64Alles anzeigenAber auch die Italiener in meinem Heimatort Ende der 60er, Anfang 70er haben irgendwann verstanden, dass es bei uns nicht in Ordnung ist, auf dem Weg nach Hause von der Arbeit noch schnell ein Reh in der Wiese neben der Strasse zu überfahren, um einen Braten für's Abendessen zu haben. Nach der 4. oder 5. Strafzahlung war der Spuk dann auch vorbei.
Daher: Es besteht Hoffnung, dass das keine Dauerzustände bleiben werden.
Wie viel Sexualdelikte zur Vertuschung von Diebstählen gestehst du diesen Strassenkötern denn zu damit ein Lerneffekt eintritt? Dieser Vergleich hinkt.
MMn hatt ein Schutzsuchender der eine Straftat begeht, jeglichen Schutz verloren und nach Verbüßung seiner Haftstrafe (ohne monatliches Taschengeld) unverzüglich ausgewiesen zu werden.
Gruß Berndte