So, nach knapp zwei Jahren, kurz vor Ablauf der Garantie, bei Kilometerstand 11.000 und keiner Tiefentladung bisher ist auch meine Batterie defekt.
Greift da unsere Zweijahresgarantie des Herstellers / Importeur? Ich meine JA!
Machen die Händler da so kurz vor Garantieende Probleme, da sie einen Antrag stellen müssen? Wollte mich bei euch bisserl schlau machen, bevor ich morgen vorspreche
Danke für eure Erfahrung!
Batterie nach knapp zwei Jahren defekt. Grantieanspruch?
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- Technik
- gume
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#2 Meine Meinung:
Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass Honda eine 2 Jahre andauernde Garantie auf die Batterie gibt. Gerne nehm ich aber andere fundierte Infos zur KenntnisBatterien/Akkus fallen nach der Zeit eher unter die Rubrik Gewährleistung und die hat gem. Gesetz der Händler zu leisten, nicht der Hersteller.
Bei der Gewährleistung tritt üblicherweise nach 6 Monaten bis zu 2 Jahren die Beweislastumkehr ein, d.h. der Besitzer der Batterie muss beweisen, dass sie von Anfang an fehlerhaft war. Das scheint mir eher schwer zu bewerkstelligen zu sein.
In der Regel fallen Batterien aber unter die Rubrik Verschleißteile. Nach 6 Monaten dürfte es damit Essig sein mit einem kostenfreien Ersatz. Kommt auch auf die Kulanz des Händlers an.
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#4 Übliche Vertragsklausel:
"Wir leisten Gewähr für Material- und Herstellungsfehler, die innerhalb der jeweilig
gültigen Gewährleistungsfrist auftreten (derzeit gesetzlich 24 Monate). Sie beginnt mit
dem Zugang der Ware beim Kunden.
Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch
unsachgemäße Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel
erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen,
dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war."Nach zwei Jahren gibt es da nichts mehr, Guido...
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#7 Kleine Rückmeldung und danke für eure Hinweise: die Hälfte von euch lag richtig mit der Vorhersage.
Nach nächtlichem Laden heute auf den Weg gemacht und nach etwa 30 km kurz vor dem Ziel stehen geblieben, da die Stromversorgung vollends zusammenbrach. Das DCT schaltete nicht mehr und der Anlasser wollte auch nicht mehr. Beim Ausbauen war die Batterie merklich warm. Ich wurde dann von einer Autofahrerin aufgelesen- so etwas habe ich auch noch nicht erlebt- und bis zum Honda Händler gebracht. WAU- was für eine Hilfsbereitschaft, wenn man eine Motorradjacke an hat.Batterie wurde sofort gegen NEUE getauscht, zweieinhalb Wochen vor Ablauf der zweijährigen Garantie. Mitarbeiter hat mich dann zum Moped gefahren und die YUASA eingebaut, Mopp läuft wieder. Klar, wo ich dann nächstes Jahr die African Twin kaufe. Übrigens, die Batterien in den NCs sind KEINE Gelbatterien sondern Batterien mit AGM-Technik:
"Absorbent-Glass-Mat-Battery"Zurück bleibt ein mulmiges Gefühl als DCT Biker auf die Batterie angewiesen zu sein.... an die Techniker: kann man so eine AGM Batterie gegen eine konventionelle tauschen, die scheinen nur halb so teuer?
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#8 man muss unterscheiden:
Es gibt Gewährleistung. Die schuldet der Händler kraft Gesetzes. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und gilt meines Erachtens auch für die Batterie, wenn sie ganz normal belastet wird. Der Anspruch ist gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
Und es gibt Garantie. Diese stellt eine freiwillige Leistung des Herstellers dar. Der Hersteller kann also selbst bestimmen, für welche Teile er eine Garantie übernimmt und welche er davon ausschließt.
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#9 Zitat von ompo58man muss unterscheiden:
Es gibt Gewährleistung. Die schuldet der Händler kraft Gesetzes. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und gilt meines Erachtens auch für die Batterie, wenn sie ganz normal belastet wird. Der Anspruch ist gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
Wie unten schon beschrieben, gilt aus gesetzlicher Sicht nach dem 6. Monat die Umkehr der Beweispflicht. Die Anerkenntnis eines Gewährleistungsanspruches zwischen dem 6. und 24. Monat ohne Beweisvorlage durch den Kunden ist eine Kulanzleistung. Die wird häufig gewährt.
So ist halt die Gesetzeslage.
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#10 Zitat von FloriWie unten schon beschrieben, gilt aus gesetzlicher Sicht nach dem 6. Monat die Umkehr der Beweispflicht. Die Anerkenntnis eines Gewährleistungsanspruches zwischen dem 6. und 24. Monat ohne Beweisvorlage durch den Kunden ist eine Kulanzleistung. Die wird häufig gewährt.
So ist halt die Gesetzeslage.
Für den Käufer streitet in der Tat in den ersten 6 Monaten die vom Verkäufer widerlegbare Vermutung, dass die Kaufsache mangelhaft war, § 476 BGB. Der nach 6 Monaten erforderliche Beweis dürfte mittels eines Gutachtens leicht zu erbringen sein, zumal es auch bei dem Verschleißteil Batterie nicht üblich ist, dass es nach zwei Jahren bereits defekt ist. Dann muss der Händler auch noch die Kosten des Gutachtens tragen.Wenn ich der Händler wäre, würde ich den Mangel nicht bestreiten, denn so ein Gutachten kann ziemlich teuer werden. Außerdem würde ich den Kunden vielleicht ganz gerne behalten.... -
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