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#104 Zitat von Eric BIch habe den givi scheibe gerade gekauft, mal sehen wie lange das den dauert. Ich werde hier berichten.
Haha ich auch Fuer 58 EUR nehme ich die fehlende ABE in Kauf. Die bekommt man bestimmt spaeter noch irgendwann. Aber die Saison ist JETZT und ohne Windschild ist es Mist, also her damit.
Danke Kaffeeschlürfer fuer den Pilottest!Gruesse,
Xrider -
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#106 Zitat von Eric BIch habe den givi scheibe gerade gekauft, mal sehen wie lange das den dauert. Ich werde hier berichten.
Bei mir hats 4 Tage gedauert, Lieferung per UPS. Bestellt bei
http://www.accessorimotostore.…11_4013&products_id=16411 -
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#107 bei Web Moto Italia gibt´s die GIVI-Scheibe für 54,44 EUR (+ 10,- EUR Versand)
und in der Bucht für 57,20 EUR (+ 10,- EUR Versand)
Viele Grüße
Harry -
#108 Hallo Harry,
Du musst Deine Posts besser recherchieren bevor du die hier einstellst.
Angebot 1 : 10.- Versand innerhalb Italien / 64.-€ innerhalb EU/EuropaAngebot 2: Lieferung nur innerhalb Italien.
Kenne auch beide Anbieter und habe dort eben deswegen nicht bestellt.
Zitat von boardaholicbei Web Moto Italia gibt´s die GIVI-Scheibe für 54,44 EUR (+ 10,- EUR Versand)
und in der Bucht für 57,20 EUR (+ 10,- EUR Versand)
Viele Grüße
Harry -
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#110 Moin zusammen,
in diesem Thread und auch in anderen wird immer wieder über (fehlende...) ABEs für irgendwelche Teile geschrieben. Ich möchte hier mal ein wenig Klarheit reinbringen. Mann muss heutzutage unterscheiden zwischen ABE und E-Typgenehmigung.
Ältere Fahrzeuge, die nach deutschem Recht per Antrag beim KBA zulassungsfähig gemacht wurden, benötigen für Anbauteile eine ABE. So nachzulesen im §22
Moderne Fahrzeuge, wie auch unsere Hondas, sind nach e Prüfung zulassungsfähig gemacht worden. Nachzulesen ist diese e-Prüf- bzw. Zulassungsnummer in der Zulasssungsbescheinigung Teil1 unter Punkt K.
Für Fahrzeuge, die nach diesem Verfahren ihre Zulassungsfähigkeit erhalten haben, genügt bei Anbauteilen eine e-Prüfung gemäß §19 (3) 2.
Dies bedeutet:
Anbauteile wie zB Blinker, die man an die unterschiedlichsten Fahrzeuge anbauen kann, haben diese E-Zeichen und dürfen an alle Fahrzeuge mit der e-Nr in Zulassungsbescheinigung1 Punkt K angebaut werden.
Will man diese Blinker allerdings an ein älteres Fahrzeug anbauen, das nach altem deutschen Recht zulassungsfähig wurde, MUSS man eine ABE für das Teil haben, in dem das Fahrzeug genau genannt ist. Das e-zeichen reicht für die genehmigung hier nicht aus.Anbauteile, die fahrzeugspezifisch sind (wie zB die Scheiben hier im Thread), müssen KEINE ABE für das Teil haben, sondern ebenfalls eine E-Zeichen, allerdings muss man zusätzlich Papiere dazu erhalten und mitführen, in denen das Fahrzeug genannt ist und in denen der ordnungsgemäße Anabu der Teile beschrieben ist.
Ich hoffe, ich konnte damit ein wenig zur Klärung beitragen. ABEs haben in Zusammenhang mit unseren Hondas keinerlei Bedeutung mehr. Wichtig sind vielmehr die entsprechenden e-Prüfzeichen.
Gruß
NoOne -
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