2. Inspektion (12000er)

  • #11



    Hallo Roland,


    also mit 5Tkm auf dem Tacho wird nicht die 12Tkm Inspektionen vorgenommen, sondern die normale Jahresinspektion.
    Diese entspricht in etwa der 1Tkm.
    Schau mal ins Service Heft, dort gibt es eine Tabelle.

  • #12


    Hallo Dietmar,


    hattest / hättest Du auch bei der NC - falls neu gekauft - auf die 1000er verzichtet?


    In 29 Jahren Motorradfahren/besitzen hatte ich bisher einen Werkstattaufenthalt, erste Inspektion der Bandit wg Garantie. Ausser Ölwechsel wurde nichts gemacht, die Synchronisierung war hernach genau so mies wie zuvor, weil nicht angefasst. Ich hatte direkt danach die Uhren dran weil ichs wissen wollte und umgehend reklamiert...


    Lt. Händler wird bei der 1000km NC Inspektion noch nicht einmal der Diagnosestecker angehangen, wozu auch, wenn kein Fehler angezeigt wird.
    Daher denke ich an, die erste Inspektion in diesem Falle selber zu machen. Die Warscheinlichkeit das die NC kaputtgeht ist extrem gering.
    Es sei denn ich plane während der Garantiezeit eine extrem lange Reise, dann würde ichs eher machen lassen.

    Gruß Ulf
    Sertão
    Irgendwas geht immer!

  • #13

    Hallo Zusammen,


    regt euch doch bitte nicht so auf. Ich habe vor kurzem 245 Euro für NUR Ölwechsel bei Audi bezahlt (das Altöl will ich dann wieder haben, damit ich das Gold daraus extrahieren kann ;)). Total angekotzt, habe ich mich etwas schlauer gemacht.


    Aus einem Urteil der EU-Komission geht hervor, dass die Garantie NICHT erlischt, wenn man die Arbeiten von einer freien Werkstatt machen lässt. ABER, diese müssen nach Vorgabe des Herstellers durchgeführt werden und man benötigt dafür einen Nachweis. In der Regel kein Problem. Man kann die freie Werkstatt zuvor fragen, ob dieses auf der Rechnung ausgewiesen werden kann.


    Wenn jetzt nur ich alleine so verfahre, wird es die :D nicht dazu bewegen nachzudenken. Aber wenn es mehrere machen, dann werden die Grinsebacken etwas nachdenken und Ihre Preise angleichen müssen.


    Wer meine Beiträge hier länger mitverfolgt, weiß welchen Sch... ich schon mit meinem :D mitmachen musste und wird einsehen, warum ich diesen Weg gehe.


    Beste Grüße

    Nicht der Fahrer findet sein Motorrad, sondern das Motorrad seinen Fahrer.

  • #14


    Hallo Ulf,
    ja, hätte ich, insb. nach der letzten Abwicklung (s. u.)!
    Meine letzte Neue war eine CB 500, da habe ich auch auf die 1.000er verzichtet.
    Beim Abholen der CB 500 wollte ich die 1.000er noch machen lassen und habe gefragt, ob ich einfach so vorbeikommen kann. Antwort: Na klar, wäre möglich, da ja nur ein Ölwechsel durchgeführt würde.
    Vorsichtshalber habe ich dann doch vorher angerufen und u. a. gefragt, was denn der Ölwechsel kosten würde. Waren noch DM-Zeiten - 180 DM.
    Ich habe dann gesagt, dass das für einen Ölwechsel aber reichlich teuer wäre. Der Mensch am Telefon teilte mir dann mit, das alle Schrauben nachgezogen werden müsste.
    Da musste ich doch lachen und habe ihn gefragt, ob er mich auf den Arm nehmen wolle - nein, das wäre so vorgeschrieben. Ich habe dann dankend auf den Termin verzichtet - und nie eine Schraube verloren... :lol: .
    Wer würde sich da nicht übern Tisch gezogen fühlen, wenn einem schon vorher mitgeteilt wird, dass man die Inspektion nicht wie vorgesehen durchführen wird!


    soranex: Du wirfst da gesetzliche Gewährleistung (1. Jahr) und Garantie (2. Jahr) durcheinander. Für die Gewährleistung gilt Deine Aussage bez. der freien Werkstatt, die Garantie ist aber eine freiwillige Leistung des Herstellers und an die entsprechende Vorgabe, nämlich Wahrnehmung der Inspektionstermine beim autorisierten Honda-Händler, geknüpft. Gehst Du woanders hin, erlischt der Anspruch auf Garantie!

  • #15

    Hallo Didi,


    da ich meine Informationen von einem Geschäftskollegen habe, kann ich es (noch) nicht verifizieren. Bin mir jedoch fast ganz sicher, dass es um die Garantie des Herstellers ging. Nicht die gesetzlich geregelte Gewährleistung. Aber ich google mal danach in einer freien Minute.


    Beste Grüße

    Nicht der Fahrer findet sein Motorrad, sondern das Motorrad seinen Fahrer.

  • #16

    So wie ich das verstehe, gilt es sowohl für die gesetzliche Gewährleistung, als auch für die Garantie des Herstellers.


    Leider habe ich auf die Schnelle keine verlässlichere Quelle gefunden...
    Quelle: Garantie-Gewährleistungsleitfaden

    Nicht der Fahrer findet sein Motorrad, sondern das Motorrad seinen Fahrer.

  • #17


    Ich lasse mich gern belehren, vielleicht gibt es da Neueres, aber die Aussage "nach Auffassung der EU-Kommission" ist eben nur eine Auffassung und gibt keine endgültige Rechtssicherheit. Evt. muss man sich dann im Fall der Fälle sein Recht "erstreiten".
    Tatsächlich steht allerdings in den Garantiebedingungen nirgendwo, dass die Inspektionen bei einem Honda-Händler durchgeführt werden müssen. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass der Garantie-Anspruch erlischt, falls die vorgeschriebenen Inspektionen zeitlich sowie im Umfang nicht eingehalten werden.
    Deine Infos dürften danach richtig sein, wenngleich sie offensichtlich nicht gesetzlich geregelt sind.

  • #18

    Hallo Didi,


    mein Kollege erwähnte damals einen Präzedenzfall. Somit stünde auch ein Aktenzeichen zur Verfügung und damit sollte es nicht mehr so schwer werden. Ich google mal danach und poste es hier.


    Beste Grüße
    Robert

    Nicht der Fahrer findet sein Motorrad, sondern das Motorrad seinen Fahrer.

  • #19

    Ajajajaj... :think: Da habe ich mir was auferlegt. :doh:


    Meine Recherchen haben ergeben, dass der BGH seine Rechtssprechung von Fall zu Fall unterschiedlich auslegt. Somit hätte Didi Recht und man müsste sich sein Recht gegebenenfalls erstreiten.


    Mein Verständnis legt jedenfalls folgendes ans Tageslicht:
    Generell gilt, dass der Hersteller den Kunden nicht an seine Fachwerkstatt binden darf (Kartellamt). Man unterscheidet in erster Linie, ob der entstandene Garantiefall (also der Schaden) im Zusammenhang mit der Inspektion steht. Und an dieser Stelle fängt die Juristensprache an... wäre, hätte, wenn...


    Angenommen, die Kühlwasserpumpe geht kaputt und man machte die Inspektion in einer freien Werkstatt. Solange die Überprüfung dieses Teils kein Bestandteil der Inspektion ist, dann muss der Hersteller die Garantieleistung erbringen. Dabei bestimmt dieser, in welcher Werkstatt die Arbeiten durchgeführt werden. I.d.R. wird es ein HH sein. Wenn aber die Überprüfung der Kühlwasserpumpe Bestandteil der Inspektion ist, dann wird es schwammig und es öffnet sich ein großer Raum für juristische Auslegung.


    Des Weiteren gibt es nach Ablauf der Garantie gewisse Kulanzmöglichkeiten in der Fachwerkstatt. Wenn man aber seine Inspektion immer woanders gemacht hat, dann wird der :D bestimmt besonders kulant sein (ACHTUNG: Ironie).


    Letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, was ihm lieber ist. Ich für meinen Teil, werde die HH meiden.


    Da ich den Text nach besten Wissen und Gewissen und mit Hilfe des Internets niedergeschrieben habe, übernehme ich keinerlei Garantie für die Korrektheit der Inhalte.

    Nicht der Fahrer findet sein Motorrad, sondern das Motorrad seinen Fahrer.

  • #20

    Hallo zusammen,


    Ich war heute zur 12000er Inspektion ( Jahresinspektion bei KM 6623 ).


    Habe inclusive Ölwechsel mit Filter 98,45 € bezahlt.

    Gruß Michael


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