Ich hatte mich ganz auf den Paragrafen 19 STVZO verlassen, derzufolge man die Abe in Papierform oder als Ablichtung mitzuführen hat. In diversen Foren wird ja die Meinung vertreten, das ein Scan eine Ablichtung sei. Darum hatte ich alle meine ABEs in .pdf-Format sauber sortiert nach Motorrad in meiner Smartphone-Wallet. Bis ich eines Tages eine Lenkererhöhung kaufte, zu der ich die ABE als recht dickes Heftchen mit bekam. Ich fragte dann per Mail an, ob ich sie auch als pdf bekommen könnte und bekam die Antwort, das sie das nicht machen würden, weil die ABE so nicht gültig sei. Ich meinte dann, das diese Ansicht überholt sei und verwies dann auf den Paragrafen 19. Dann dauerte es paar Tage, dann bekam ich diese Antwort:
"Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für den Hinweis. Leider haben wir auf Nachfrage beim KBA andere Informationen erhalten(derzeit steht noch kein zulässiges Dateiformat für die elektronische ABE fest). Leider kann ich Ihnen keine elektronische ABE anbieten".
Darauf hin beschloss ich, um mir den Papierkram zu ersparen, die ABEs in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Um alles notwendige dabei zu haben, fragte ich per Mail bei meiner Zulassungsstelle nach und wurde darauf hingewiesen, das ich bei einer Prüforganisation den richtigen Anbau der ABE-Teile überprüfen und bescheinigen lassen müsse, damit sie dann eingetragen werden können. Dies erschien mir etwas wunderlich, weil das die ABE ja quasi sinnlos macht und fragte nochmal nach und wieder wurde es mir so gesagt.
Darauf hin habe ich dann klein beigegeben und die ganzen ABEs eingescannt, also den Prüfteil plus die eine Seite mit dem betroffenen Motorrad, verkleinert und ausgedruckt, eingetütet und mit Klett unter der Soziussitzbank bzw am anderen Motorrad unter der einteiligen Sitzbank befestigt. Die pdf s habe ich immer noch im Handy , damit bin ich hoffentlich auf alle Arten von Kontrolleuren eingerichtet.