Alles anzeigenEine Woche später erhielt ich einen Brief aus der Schweiz, in dem ich gefragt wurde, wer zu diesem Zeitpunkt mein Motorrad gefahren habe. Ich habe angegeben, dass ich es selbst war, und dies online weitergeleitet.
Das wurde von Dir vermutlich etwas unglücklich gehandhabt.
Du musst ja keine Angaben machen, da Du das Recht hast, die Aussage zu verweigern um Dich evtl. nicht selbst zu belasten. In diesem Fall muss nachgewiesen werden, wer gefahren ist. Wenn man eine Aussage macht, muss diese aber der Wahrheit entsprechen. Daher sowohl vor Ort als auch hinterher idealerweise einfach gar nichts sagen. Zumindest hier darf die Strafe nicht automatisch dem Halter aufgebürdet werden - so weit ich weiß. Zumindest wird wohl in vielen Fällen das Verfahren irgendwann eingestellt, wenn keine Zeugen oder andere Beweise gegen Dich gefunden werden können.
Gerade im Ausland, aber auch gerne hier, lieber in den saueren Apfel beißen und weiter hinter der Schnecke herkriechen, statt Risiken einzugehen. Sieh es als Lehrgeld und versuch die Sache abzuhaken
Frisst einen sonst nur auf ![]()
LG,
Mel