Bußgelder in der Schweiz

  • #1

    Sind die in der Schweiz völlig verrückt geworden? Letztes Jahr im Juli bin ich mit einem Freund drei Tage lang durch die Schweiz gefahren und wir haben uns unserer Meinung nach in Bezug auf die Geschwindigkeit überall sehr ordentlich verhalten. Im Dorf Maloja fuhren wir hinter einem Lastwagen, den wir kurz vor dem Ende der Ortschaft überholten, um zu verhindern, dass er uns auf dem weiteren Weg über den Pass noch länger behindern würde. Genau in diesem Moment wurden wir geblitzt. Ich selbst fuhr zu diesem Zeitpunkt 26 km/h zu schnell, woraus sich nach Abzug der Korrektur 21 km/h ergaben.


    Eine Woche später erhielt ich einen Brief aus der Schweiz, in dem ich gefragt wurde, wer zu diesem Zeitpunkt mein Motorrad gefahren habe. Ich habe angegeben, dass ich es selbst war, und dies online weitergeleitet.


    Nur wenige Wochen später kam ein Brief mit der Geldstrafe: Geldstrafe CHF 600, Untersuchungsgebühr CHF 260 und CHF 80 Barauslagen. Insgesamt umgerechnet mehr als 1.000 Euro.


    Einen weiteren Monat später kam erneut ein Brief aus der Schweiz, in dem ich aufgefordert wurde, für denselben Verstoß zusätzlich 298 CHF als Kosten für einen einmonatigen Führerscheinentzug zu zahlen, der vom 25. Februar bis zum 24. März in der Schweiz gilt.


    Insgesamt mehr als 1.300 Euro für einen Verstoß, für den man in den Niederlanden nicht einmal angeben muss, wer gefahren ist, und etwa 250 Euro zahlt.


    Und mein Freund: Bis Ende November keine Nachricht oder sonst irgendetwas. Ich freute mich für ihn, dass er wahrscheinlich davonkommen würde.


    Aber dann erhält er einen Brief vom Justizministerium in den Niederlanden, in dem er aufgefordert wird, anzugeben, wer zur gleichen Zeit und am gleichen Ort wie ich auf seinem Motorrad gefahren ist. Er fuhr 32 km/h zu schnell, wovon nach Korrektur noch 27 km/h übrig blieben.


    Letztendlich bekommt er eine Busse von CHF 500??? Gebühren CHF 420 und CHF 120 Barauslagen.


    Seine Geldstrafe ist 100 CHF niedriger als meine, obwohl er 6 km/h schneller gefahren ist. Ich verstehe das nicht. Mein Freund bekommt noch einen Führerscheinentzug in der Schweiz, aber das ist noch in Bearbeitung...

    Geld muss rollen, am besten auf zwei Rädern :)

  • #2

    Grundsätzlich sollte man keine Angaben machen, wer gefahren ist. Die Polizei, egal wo, ist eine Ermitlungsbehörde gegen einen/Dich !!!

    Man hat das Recht zu schweigen und sich nicht selber zu belasten.

    Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, sollte man diese in anspruch nehmen.

    In der NL ist der Fahrzeughalter dafür verantwortlich aber auch hier muß man keine Angaben zum geschehen machen.


    Schweizer Behörden können Ihnen nicht direkt in Deutschland die Fahrerlaubnis entziehen, da sie nur für ihr eigenes Staatsgebiet zuständig sind, auch hier sollte man einen RA hinzu ziehen

    Wenn mir jemand droht, er sei beleidigt, wenn ich nicht tue, was er will, wähle ich die Beleidigung.

    Peter Hohl


    Jemanden "Idiot" zu nennen, das ist häufig keine Beleidigung, sondern eher eine Diagnose.

    [Julian Tuwim


    Der Feige muss weniger Beleidigungen schlucken als der Ehrgeizige.

    Luc de Clapiers

    ;) :P ;)

  • #3

    Ja, in der Schweiz fast 30 km/h zu schnell zu fahren muss man sich leisten können ;)Da ich trotz meines Nicknames auch kein Heiliger bin, hatte ich auch schon das Vergnügen. 50 km/h erlaubt, nach Abzug blieben 53 km/h übrig. Wenn ich mich recht erinnere waren 50 Franken fällig. Auf meine Frage, dass für 3 km/h zuviel 50 Franken viel Geld ist meinte der Polizist, wenn 53 erlaubt wäre, stünde es auf dem Verkehrsschild.


    Dagegen wäre die 10€ für die verbotene Durchfahrt gestern vergleichsweise günstig. Immerhin habe ich dadurch ca 30 Minuten Arbeisweg gespart.

  • #4

    Nun ja, das Kind ist ja schon in den Brunnen gefallen:


    Erst fahrt ihr innerorts deutlich zu schnell und werdet erwischt und dann hast du den Verstoß zugegeben, ohne vorher juristischen Rat einzuholen. Am besten unter Lehrgeld abhaken und versuchen, sich nicht zu sehr zu ärgern. Da wird jetzt im Nachhinein ein Anwalt wohl kaum noch was drehen können, aber vielleicht hat hier jemand auch andere Erfahrungen diesbezüglich gemacht.


    In den meisten europäischen Ländern sind die Strafen deutlich höher als in Deutschland, ob einem das nun schmeckt oder nicht, man muss damit leben.

  • #5

    Wenn ich den Betrag richtig verstanden habe, gilt das Fahrverbot für die Schweiz. Daher sollte das richtig sein, wenn es der Schweizer Rechtsprechung entspricht.


    Zu "keine Angaben machen" habe ich eine etwas andere Meinung.

    Vielleicht entspricht meine Auffassung nicht mehr dem aktuellen Stand, aber ich denke, wenn ich Scheiß gemacht habe und erwischt werde, muss ich den Arsch in der Buxe haben dafür gerade zu stehen.

  • #6

    Das kannst du halten wie du möchtest aber warum sollte man seine rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen ?

    Das steht ja jedem schließlich zu.

    Das ist zwar lobenswert aber leider nicht mehr zeitgemäß....

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    Peter Hohl


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  • #7


    Richtig, die Fahrverbote gelten immer nur jeweils für das entsprechende Land.


    Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist dagegen ein ganz anderes Paar Schuhe.


    Zum Arsch in der Buxe haben:


    Grundsätzlich bin ich deiner Meinung, verstehe aber auch durchaus wenn jemand die ihm zustehenden rechtlichen Mittel ausschöpft und vielleicht mit einem blauen Auge davonkommt. Und dann gibt es ja noch die Fälle, in denen man zu Unrecht beschuldigt wird, falsch gemessen wird usw.

  • #8

    Ja, glücklicherweise gilt der Führerscheinentzug in diesem Fall nur für die Schweiz. In Zukunft will die Europäische Union einen Führerscheinentzug in der gesamten Union gelten lassen. Ein Verstoß in Deutschland, der mit einem Führerscheinentzug geahndet wird, bedeutet also sofort einen Führerscheinentzug für alle europäischen Länder.


    Die Höhe der Geldstrafe ist exorbitant hoch, aber ich kann nur mir selbst die Schuld dafür geben und beschwere mich auch nicht darüber. Was mich überrascht, ist, dass ich eine höhere Geldstrafe zahlen muss als mein Freund, der 6 km/h schneller als ich zur gleichen Zeit am gleichen Ort innerhalb der Ortschaft gefahren ist. Wird hier nicht mit zweierlei Maß gemessen?


    Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)

    Geld muss rollen, am besten auf zwei Rädern :)

  • #9


    Ich denke, du verwechselst den Führerscheinentzug (korrekt eigentlich "Entzug der Fahrerlaubnis") mit dem Fahrverbot.


    Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist dauerhaft und beinhaltet automatisch ein Fahrverbot. Du musst die Fahrerlaubnis neu erwerben, ggf. inkl. MPU "Idiotentest" genannt.


    Ein Fahrverbot ist temporär, nach Ablauf darfst du wieder fahren. Und europäische Länder dürfen Fahrverbote aktuell nur für ihr eigenes Land verhängen. Sprich Fahrverbot Schweiz = in allen anderen Ländern darfst du weiter fahren.

  • #10

    Bei rechtlichen Sachen gegenüber ermittelden Behörden, gilt leider die Regel : " Reden ist silber und schweigen ist glod ".

    Alleine schon die Tatsache ist, das für weniger Geschwindigkeitsübertretung mehr zahlen sollst als dein Kumpel, ist es die Sache wert einen RA aufzusuchen.

    Das ist nur mM, allerdings ist der zu entrichtende Betrag ein knaller........

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    Peter Hohl


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