RH23 (2025) Kann man sich die A2 Drosselung im Display anzeigen lassen?

  • #1

    Meine 2025er NC hat beim Kauf gleich eine A2 Drosselung bekommen. Die erfolgt elektronisch, der Händler stöpselt seinen Honda - Laptop an und überträgt die Software. Dann kommt ein Gutachter vorbei (TÜV, DEKRA usw.) und stellt eine Bescheinigung aus, dass alles seine Richtigkeit hat. Damit geht man zur Zulassungsstelle und lässt sich die Drosselung in die Zulassungsbescheinigung eintragen - fertig.


    Nach meiner Recherche funktionieren die modernen Softwaredrosselungen ausschließlich über das firmeneigene Intranet, sprich nur authorisierte Händler dürfen die Software direkt beim Hersteller auf das Motorrad laden und das ist bei jedem Hersteller der gleiche Vorgang.


    Frage:


    Kann man sich als Nutzer über eine spezielle Tastenkombination auch selbst die Firmware anzeigen lassen und daran erkennen, ob eine Drossel aktiv ist oder können das nur die Händler?


    Danke!

  • #2

    Hallo Tobi,

    welchen Nutzen hätte eine solche Anzeige für dich ?


    Gruß Kalle

  • #3

    Das ist eine gute Frage. :handgestures-thumbupright:


    Aber da schon 9 Tage seit der Fragestellung vergangen sind scheint Tobias

    über den Sinn bzw. Unsinn dieser Frage nachgedacht zu haben.


    Gruß, Thomas :boywink:

  • #5

    Da das Drosseln oder Entdrosseln nicht automatisch mit dem Besuch eines Prüfingenieurs zur Eintragung verbunden ist, kann es z.B. für Inhaber des A2-Führerscheins sehr interessant sein, in welchem Zustand sich die Software tatsächlich befindet.

    Damit wäre jetzt möglicherweise die Neugier der Herren Statler und Waldorf befriedigt, aber die Frage kann ich leider auch nicht beantworten.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #6

    Die spannende Frage dahinter wäre, wie die aktive Drosselung - ohne Prüfstand - schnell uberprüft werden kann.

    Mit fallen Szenarien wie Polizeikontrollen oder Gebrauchtkauf ein.


    Insofern also schon eine berechtigte Frage.

  • #7

    Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass mein eigener Thread bei mir irgendwie in Vergessenheit geraten ist und ich eure Antworten eben erst gesehen habe, sorry!


    Hintergrund meiner Frage:


    Ich hatte meine neue NC gleich mit A2 Drosselung bestellt, diese wurde durch den FHH elektronisch aufgespielt und vom TÜV abgenommen und bestätigt. Als ich die NC abgeholt habe, sprang sie nicht an, mit keinem der beiden Schlüssel. Zündung an - keine Fehlermeldung - beim Drücken des Startknopfes keinerlei Reaktion.


    Dann wurde lange ergebnislos rumgesucht und schließlich die Firmware erneut aufgespielt. Dann sprang die NC zwar an, aber das DCT ließ sich nicht mehr auf neutral stellen.


    Dann wurde noch zweimal die Firmware neu aufgespielt, bis endlich alles lief wie es soll. Der Mechaniker hat auch noch eine Probefahrt gemacht. Gesamt musste ich fast 3 Stunden ungeplant warten.


    Zur Frage selbst:


    1: Wie Ronny.Ste angemerkt hat, ist ein Nachweis über das Displaymenü unter anderem beim Weiterverkauf schon interessant


    2: Anscheinend können die Honda Händler über ihren Intranetzugang beliebig Firmware aufspielen. Die Frage ist, ob das auch alles wirklich bei Honda registriert wird, ich habe da so leichte Zweifel. Vielleicht wird bei dem Vorgang aber auch die Serien/Rahmennummer der Maschine gespeichert.


    3: Angenommen (und nein, ich möchte nichts unterstellen) der FHH hätte es einfach mit der A2 Firmware nicht hinbekommen und wieder die Standard Firmware installiert nach dem Motto "bei dem kleinen Unterschied ist es eh egal, ist ja nicht wie von 48 auf 95PS" wer haftet im Falle eines Unfalles, wo so etwas durch einen Gutachter rauskommt? Dann zeigt der Händler achselzuckend mit dem Finger auf mich und ich auf ihn.

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