RH23 (2025) Kann man sich die A2 Drosselung im Display anzeigen lassen?

  • #1

    Meine 2025er NC hat beim Kauf gleich eine A2 Drosselung bekommen. Die erfolgt elektronisch, der Händler stöpselt seinen Honda - Laptop an und überträgt die Software. Dann kommt ein Gutachter vorbei (TÜV, DEKRA usw.) und stellt eine Bescheinigung aus, dass alles seine Richtigkeit hat. Damit geht man zur Zulassungsstelle und lässt sich die Drosselung in die Zulassungsbescheinigung eintragen - fertig.


    Nach meiner Recherche funktionieren die modernen Softwaredrosselungen ausschließlich über das firmeneigene Intranet, sprich nur authorisierte Händler dürfen die Software direkt beim Hersteller auf das Motorrad laden und das ist bei jedem Hersteller der gleiche Vorgang.


    Frage:


    Kann man sich als Nutzer über eine spezielle Tastenkombination auch selbst die Firmware anzeigen lassen und daran erkennen, ob eine Drossel aktiv ist oder können das nur die Händler?


    Danke!

  • #2

    Hallo Tobi,

    welchen Nutzen hätte eine solche Anzeige für dich ?


    Gruß Kalle

  • #3

    Das ist eine gute Frage. :handgestures-thumbupright:


    Aber da schon 9 Tage seit der Fragestellung vergangen sind scheint Tobias

    über den Sinn bzw. Unsinn dieser Frage nachgedacht zu haben.


    Gruß, Thomas :boywink:

  • #5

    Da das Drosseln oder Entdrosseln nicht automatisch mit dem Besuch eines Prüfingenieurs zur Eintragung verbunden ist, kann es z.B. für Inhaber des A2-Führerscheins sehr interessant sein, in welchem Zustand sich die Software tatsächlich befindet.

    Damit wäre jetzt möglicherweise die Neugier der Herren Statler und Waldorf befriedigt, aber die Frage kann ich leider auch nicht beantworten.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #6

    Die spannende Frage dahinter wäre, wie die aktive Drosselung - ohne Prüfstand - schnell uberprüft werden kann.

    Mit fallen Szenarien wie Polizeikontrollen oder Gebrauchtkauf ein.


    Insofern also schon eine berechtigte Frage.

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