Stufenführerschein Erfahrungsbericht 2025

  • #11

    Die Vorschriften zum Erwerb der Fahrerlaubnis sind in der

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt, diese gilt bundesweit.


    In §19 ist die Unterweisung in Erster-Hilfe geregelt, eine Verfallsfrist ist hier nicht vorgesehen:

    § 19 FeV - Einzelnorm


    " ...

    (2) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt. Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.

    ... "


    Auch zum Gelblicht ist die rechtliche Lage klar:


    "... Dies ist jedoch häufig mit dem Problem verbunden, dass der Verkehrsteilnehmer bei für ihn geltendem Gelblicht nicht mehr bis zur Haltelinie anhalten kann, ohne den nachfolgenden Verkehr zu gefährden. Folglich entfällt die für gelbes Ampellicht in § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 5 StVO angeordnete Wartepflicht, wenn der Bremsweg bei mittlerem Bremsen nicht ausreicht und ein starkes oder sogar gewaltsames Bremsen mit Blockierspur nötig ist, um an der Haltelinie zu halten. Der Kraftfahrer darf dann zügig und vorsichtig unter Beachtung des Querverkehrs durchfahren (vgl. BGH VersR 2005, 954).... "


    Muss man bei einer gelben Ampel anhalten? - Bussgeldprofi.de

  • #12

    Ich habe es gerade in meinem vorherigen Beitrag ergänzt, da hatte ich falsche Infos von der Fahrschule und war dann selbst auch noch so blöd, den Antrag nicht richtig durchzulesen. Den erneuten Kurs hätte ich mir sparen können. Nun ja, Auffrischung ist trotzdem nicht schlecht und Dummheit schützt vor Strafe nicht. ^^

  • #13

    In Österreich blinkt die Ampel fünf Mal bevor sie auf Gelb und dann auf Rot wechselt. Das gibt den Verkehrsteilnehmern eine zusätzliche Entscheidungshilfe ob sie noch in die Kreuzung einfahren oder anhalten sollen. Es minimiert meiner Ansicht nach auch das Risiko, dass jemand von der Entscheidung seines Vordermannes überrascht wird.


    Paul

  • #14

    Na jetzt kannst dafür wieder jedem helfen, der das benötigt.


    Ich bin auch der Meinung, dass ein erste-Hilfe-Kurs regelmäßig

    aufgefrischt werden sollte. Ich habe das aber seit damals auch

    noch nicht gemacht.

  • #15


    (Zum Thema „Erste Hilfe“)

    Hallo,

    da habt ihr vollkommen recht…⛑️👍❗️

    (War 40 Jahre im Gesundheitswesen tätig)

    Was häufig verwechselt wird:

    Ein Erste-Hilfe-Kurs ist dann erforderlich, wenn beim Ersterwerb lediglich der Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" (LSMU) besucht wurde. Diese frühere Bescheinigung reicht seit 2019nicht mehr aus.


    Gruß Kalle

  • #16


    Hm, ich habe ja 1997 meinen Führerschein gemacht und kann mich nicht mehr genau erinnern, meine aber, dass das damals keine ganztägige 8h - Schulung war, sondern deutlich kürzer. Da muss ich mir nochmal meine alte Bescheinigung anschauen. Vielleicht hat ja auch alles seine Richtigkeit und mein Kurs war nötig. Ich war nach dem Entschluss zum Stufenführerschein so aufgeregt, dass ich nur meine alten Unterlagen geschnappt habe, ab zur Fahrschule und drauf und durch. Sich in Ruhe alles anschauen und vorher genau informieren kann nicht schaden.



    PS: Der neue Führerschein (Versand durch Bundesdruckerei) ist noch nicht da, es ist aber auch erst eine gute Woche rum seit der Prüfung. Bin gespannt, wann der neue Schein eintrifft.

  • #17

    Das lese ich immer wieder (meist mit Stichtag / Jahr) 2017.

    Weißt Du, in welche Verordnung das Eingang gefunden hat?


    In der FeV findet sich das nicht und bei mir (A-Schein 2024) wurde der

    alte Erste-Hilfe-Kurs (Sofortmaßnahmen am Unfallort) aus dem Jahr 1988

    problemlos akzeptiert.


    Sogar auf meine Nachfrage erhielt ich sowohl von der Führerscheinstelle

    als auch von der Fahrschule die Auskunft: Ausreichend und lebenslang gültig.

  • #18

    Als ich den LKW Führerschein 2000 gemacht habe, reicht meine alte Erstehilfekurs Bescheinigung, wo ich 3 (B) und 1 (A) gemacht hatte vollkommen aus.

    Wenn mir jemand droht, er sei beleidigt, wenn ich nicht tue, was er will, wähle ich die Beleidigung.

    Peter Hohl


    Jemanden "Idiot" zu nennen, das ist häufig keine Beleidigung, sondern eher eine Diagnose.

    [Julian Tuwim


    Der Feige muss weniger Beleidigungen schlucken als der Ehrgeizige.

    Luc de Clapiers

    ;) :P ;)

  • #19

    Als ich meinen LKW-Führerschein machte musste ich mir darum keine Gedanken machen. In der Grundausbildung hatten wir einen 16-stündigen Erste-Hilfe Kurs und gleich darauf ging es für fünf Wochen in die Heeresfahrschule.


    Paul

  • #20

    „Weißt Du, in welche Verordnung das Eingang gefunden hat“

    Hallo Ronny.Ste


    • Reform 2015:

    Mit der 2. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wurde der LSMU-Kurs zum 1. April 2015 abgeschafft und durch den einheitlichen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten ersetzt.

    • Übergangsregelung:• Alle bis 31. März 2015 ausgestellten LSMU-Bescheinigungen wurden den neuen Erste-Hilfe-Kursen gleichgestellt.

    • Diese Bescheinigungen gelten unbefristet, d. h. sie verlieren nicht automatisch ihre Anerkennung.


    • 2019 – 13. FeV-Änderungsverordnung:

    Zum 19. März 2019 trat eine weitere Änderung (§ 19 FeV) in Kraft. Sie stellte klar, dass für Erweiterungen der Fahrerlaubnis ebenfalls der neue 9-UE-Erste-Hilfe-Kurs erforderlich ist.

    → Wichtig: Diese Änderung betraf nicht die Gültigkeit alter LSMU-Bescheinigungen, sondern nur die Anforderungen für neue Anträge und Erweiterungen


    Gruß Kalle

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