Stufenführerschein Erfahrungsbericht 2025

  • #21

    Opa-Kalle


    Verstehe ich das also richtig?


    Alle alten Erste-Hilfe-Nachweise (vor 01.04.2015) gelten weiter lebenslang (Bestandsschutz).


    Die ab diesem Zeitpunkt absolvierten Erste-Hilfe-Kurse erfüllen die neuen Anforderungen und gelten dadurch ebenfalls.


    Ab 19.03.2019 gelten die Anforderungen auch für Erweiterungen der Fahrerlaubnis, die bis dahin absolvierten Kurse im Zuge des Bestandsschutzes also auch.


    Damit gelten also faktisch trotzdem alle Erste-Hilfe-Nachweise, die - egal wann - ausgestellt wurden, für den Fahrerlaubniserwerb, weil sie entweder durch Bestandsschutz oder durch Erfüllung der neuen Anforderungen gelten, als ausreichend?

  • #22

    Hallo,

    Es gibt (zumindest hier in Düsseldorf) die Möglichkeit der Express-Bearbeitung. Das kostet jedoch 35,- EUR zusätzlich, dann ist der neue Führerschein jedoch in 3 - 5 Tagen da.


    Gruß Kalle

  • #23

    Hallo,

    die Tücke liegt im Detail.

    Die alte Bescheinigung „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ bleiben als solche immer gültig in Verbindung mit der Fahrerlaubnis, wofür sie mal gemacht werden musste.

    Für Führerscheinerweiterungen ab 2019 z.B. B > A, musst du einen aktuellen entsprechenden Erste Hilfe-Kurs nachweisen.

    Diese komplizierte Verordnung führte auch immer wieder bei entsprechenden Behörden zu Irritationen .


    Gruß Kalle

  • #24


    Ich meine, die Option gab es hier auch, das war mir aber den Aufpreis nicht wert, da ich dieses Jahr nicht mehr ins Ausland verreise. Dort dürfte es mit dem vorläufigen Schein bei einer Kontrolle ziemlich sicher zu Problemen kommen.

  • Hey,

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